Rechtsprechung
   EuGH, 26.09.2013 - C-509/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25588
EuGH, 26.09.2013 - C-509/11 (https://dejure.org/2013,25588)
EuGH, Entscheidung vom 26.09.2013 - C-509/11 (https://dejure.org/2013,25588)
EuGH, Entscheidung vom 26. September 2013 - C-509/11 (https://dejure.org/2013,25588)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,25588) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 - Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr - Art. 17 - Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen - Ausschluss in Fällen höherer Gewalt - Zulässigkeit - Art. 30 Abs. 1 Unterabs. 1 - Befugnisse der für die Durchsetzung dieser ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ÖBB-Personenverkehr

    Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 - Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr - Art. 17 - Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen - Ausschluss in Fällen höherer Gewalt - Zulässigkeit - Art. 30 Abs. 1 Unterabs. 1 - Befugnisse der für die Durchsetzung dieser ...

  • EU-Kommission

    ÖBB-Personenverkehr

    Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 - Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr - Art. 17 - Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen - Ausschluss in Fällen höherer Gewalt - Zulässigkeit - Art. 30 Abs. 1 Unterabs. 1 - Befugnisse der für die Durchsetzung dieser ...

  • Wolters Kluwer

    Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen im Eisenbahnverkehr aufgrund höherer Gewalt; Unionsrechtwidrige Anordnung der Schienen-Control-Kommission gegenüber Eisenbahnunternehmen zur Änderung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen ...

  • reise-recht-wiki.de

    Ausschlusses der Fahrpreisentschädigung in Fällen höherer Gewalt

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 2 COTIF; Art. 9 COTIF; Art. 32 ER CIV; Art. 4EUV; Art. 2 RL 2001/14/EG; § 22a EisbG; § 78b EisbG; § 167 Nr. 1 EisbG; [Art. 3; Art. 6; Art.11; Art.15; Art. 17; Art. 18 Abs. 1 -... 3, Art. 30; Art. 32] VO (EG) Nr. 1371/2007; VO (EG) Nr (EU) Nr. 1177/201
    Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr; Schadenersatzanspruch; Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen; Verspätung durch höhere Gewalt; Preiskompensation; Haftung des Beförderungsunternehmens; Haftungsregelungen; Erstattungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrpreisentschädigung bei Verspätungen im Eisenbahnverkehr aufgrund höherer Gewalt; unionsrechtwidrige Anordnung der Schienen-Control-Kommission gegenüber Eisenbahnunternehmen zur Änderung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf teilweise Fahrpreiserstattung, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht

  • faz.net (Pressebericht, 26.09.2013)

    Bahnkunden bekommen Entschädigung auch bei höherer Gewalt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Ausreden bei Fahrpreiserstattungen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Bahn muss auch für Verspätung bei höherer Gewalt zahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrpreiserstattung bei Verspätung - Bahn muss auch bei höherer Gewalt zahlen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilweise Fahrpreiserstattung bei Verspätung wegen höherer Gewalt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bahnreisende haben auch Verspätungen wegen höherer Gewalt Anspruch auf teilweise Erstattung des Fahrpreises

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zugverspätung durch höhere Gewalt - Eisenbahnunternehmen müssen Fahrgäste auch für die Folgen von Unwettern entschädigen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Erstattungsanspruch von Bahnreisenden auch bei höherer Gewalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bahnreisende haben bei erheblichen Verspätungen auch dann Anspruch auf teilweise Fahrpreiserstattung, wenn die Verspätung auf höherer Gewalt beruht

  • sowhy.de (Kurzinformation)

    Bahn muss für Verspätungen bei höherer Gewalt zahlen

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Unwetter, Streik oder Hochwasser - Deutsche Bahn muss jetzt immer zahlen

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Fahrpreiserstattung der Bahn auch bei "höherer Gewalt"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Auch bei Verspätungen durch höherer Gewalt haben Bahnreisende Anspruch auf Fahrpreiserstattung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrpreiserstattung bei Verspätung auch bei höherer Gewalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unwetter, Streik oder Hochwasser - Deutsche Bahn muss jetzt immer zahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Höhere Gewalt - Bahnverspätung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrpreiserstattung bei Verspätung auch bei höherer Gewalt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bahnreisende haben auch bei erheblichen Verspätungen aufgrund höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung - Beförderer kann sich seiner Erstattungspflicht nicht unter Berufung auf völkerrechtliche Regeln entziehen

Besprechungen u.ä. (2)

  • welt.de (Pressekommentar, 26.09.2013)

    Warum zielen EuGH-Richter nur auf den Zugverkehr?

  • taz.de (Pressekommentar, 27.09.2013)

    Entschädigung bei Bahn-Verspätungen: Recht statt Kulanz

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    ÖBB-Personenverkehr

  • spiegel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 18.11.2013)

    Nach EuGH-Urteil: Bahn wehrt sich gegen Entschädigungspflicht bei Unwetter

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgerichtshof - Auslegung der Art. 17und 30 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (ABl. L ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3429
  • EuZW 2013, 906
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus EuGH, 26.09.2013 - C-509/11
    Unter diesen Umständen war der Unionsgesetzgeber berechtigt, Vorschriften aufzustellen, die ein unterschiedliches Verbraucherschutzniveau vorsehen, je nachdem, welcher Verkehrssektor betroffen ist (Urteil vom 31. Januar 2013, McDonagh, C-12/11, Randnrn.
  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Auszug aus EuGH, 26.09.2013 - C-509/11
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen einer Verordnung aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen haben, ohne dass die nationalen Behörden Durchführungsmaßnahmen ergreifen müssten (Urteil vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a., C-367/09, Slg. 2010, I-10761, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-570/19

    Irish Ferries

    19 Vgl. Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 96), vom 31. Januar 2013, McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 56), und vom 26. September 2013, ÖBB-Personenverkehr (C-509/11, EU:C:2013:613, Rn. 47).

    21 Urteil vom 26. September 2013 (C-509/11, EU:C:2013:613, Rn. 48).

    22 Vgl. Urteil vom 26. September 2013, ÖBB-Personenverkehr (C-509/11, EU:C:2013:613, Rn. 47).

    41 Vgl. entsprechend hinsichtlich der Entschädigung nach Art. 17 der Verordnung Nr. 1371/2007, der wie Art. 19 der Verordnung Nr. 1177/2010 formuliert ist, Urteil vom 26. September 2013, ÖBB-Personenverkehr (C-509/11, EU:C:2013:613, Rn. 38), in dem der Gerichtshof ausgeführt hat, dass die Entschädigung, "da sie auf der Grundlage des Preises der Fahrkarte berechnet wird, den vom Fahrgast als Gegenleistung für eine Dienstleistung, die letztlich nicht im Einklang mit dem Beförderungsvertrag erbracht wurde, gezahlten Preis kompensieren [soll]".

  • BVerwG, 09.09.2015 - 6 C 28.14

    Eisenbahnaufsicht; Fahrgastrechte; Information bei Verspätungen;

    Wie sich insbesondere aus den Erwägungsgründen 1 bis 3 ergibt, ist wesentliches Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 der Schutz der Rechte der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr unter Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2013 - C-509/11 - juris Rn. 51, 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

    363 Voir arrêt du 26 septembre 2013, ÖBB-Personenverkehr (C-509/11, EU:C:2013:613, point 47).

    473 Voir arrêt du 26 septembre 2013, ÖBB-Personenverkehr (C-509/11, EU:C:2013:613, point 47).

  • EuGH, 02.09.2021 - C-570/19

    Der Gerichtshof erläutert einige Bestimmungen der Verordnung über die

    Unter diesen Umständen war der Unionsgesetzgeber berechtigt, Vorschriften aufzustellen, die ein unterschiedliches Verbraucherschutzniveau vorsehen, je nachdem, welcher Verkehrssektor betroffen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA, C-344/04, EU:C:2006:10, Rn. 96, und vom 26. September 2013, ÖBB-Personenverkehr, C-509/11, EU:C:2013:613, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.06.2023 - C-407/21

    UFC - Que choisir und CLCV - Vorlage zur Vorabentscheidung - Pauschalreisen und

    Denn weder diese Bestimmung noch irgendeine andere Bestimmung der Richtlinie machen wegen höherer Gewalt eine Ausnahme von dem zwingenden Charakter dieser Verpflichtung (vgl. entsprechend Urteil vom 26. September 2013, ÖBB-Personenverkehr, C-509/11, EU:C:2013:613, Rn. 49 und 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-500/20

    Generalanwältin Capeta: Der Gerichtshof sollte feststellen, dass er für die

    8, 30. September 2015, S. 15, Titel III, Nr. 2. Der Gerichtshof hat im Urteil vom 26. September 2013, ÖBB-Personenverkehr (C-509/11, EU:C:2013:613, Rn. 41), auf die Erläuternden Bemerkungen zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften ER CIV verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht