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   EuGH, 26.10.1971 - 18/71   

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https://dejure.org/1971,852
EuGH, 26.10.1971 - 18/71 (https://dejure.org/1971,852)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.1971 - 18/71 (https://dejure.org/1971,852)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1971 - 18/71 (https://dejure.org/1971,852)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Eunomia di Porro E. C.

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 9, 16
    AUSFUHRZÖLLE UND ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - RECHTSNATUR - RECHTE DER EINZELNEN - WAHRUNG DIESER RECHTE DURCH DIE INNERSTAATLICHEN GERICHTE

  • EU-Kommission

    Eunomia di Porro E. C.

  • Judicialis

    EWGV ART. 9; ; EWGV ART. 16

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV ART. 9; EWGV ART. 16
    AUSFUHRZÖLLE UND ABGABEN GLEICHER WIRKUNG - VERBOT - RECHTSNATUR - RECHTE DER EINZELNEN - WAHRUNG DIESER RECHTE DURCH DIE INNERSTAATLICHEN GERICHTE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.12.1968 - 7/68

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 26.10.1971 - 18/71
    Durch Urteil vom 10. Dezember 1968 (Rechtssache 7/68, Kommission gegen Italienische Republik, Slg. XIV, 645) entschied der Gerichtshof, daß die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 16 des Vertrages verstoßen hat, "indem sie über den 1. Januar 1962 hinaus bei der Ausfuhr von Gegenständen von künstlerischem, geschichtlichem, archäologischem oder ethnographischem Interesse nach den anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft" die genannte Abgabe erhob.

    2. In der Sache ist die Firma Eunomia der Auffassung, die unmittelbare Geltung der Gemeinschaftsnorm und damit die Unanwendbarkeit der durch das Gesetz von 1939 eingeführten Abgabe auf Kunstwerke ergäben sich einerseits aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1968 (7/68, Kommission gegen die Italienische Republik, Slg. XIV, 634 ff.) und andererseits aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Frage der unmittelbaren Geltung.

    a) Das Urteil vom 10. Dezember 1968, Rechtssache 7/68, Kommission gegen Italienische Republik (a.a.O.), habe die Rechtsnatur der Abgabe, um die es auch in diesem Rechtsstreit gehe, geklärt und die Rechtswidrigkeit der Abgabe nachgewiesen.

    Diese Abgabe ist, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Dezember 1968 in der Rechtssache 7/68 entschieden hat, als Abgabe mit gleicher Wirkung.

  • EuGH, 17.12.1970 - 33/70

    Spa Sace / Ministero delle finanze

    Auszug aus EuGH, 26.10.1971 - 18/71
    - Schließlich habe das Urteil SACE vom 17. Dezember 1970 (Rechtssache 33/70, Slg. XVI, 1213 ff.) in einem Falle, der die Verpflichtung zur Aufhebung einer Einfuhrabgabe nach den Artikeln 9 und 13 EWGV betraf, geklärt, daß ein Abgabenerhebungsverbot unmittelbare Wirkungen erzeugen könne, wenn es klar und eindeutig ist und die Mitgliedstaaten daran keinen Vorbehalt geknüpft haben, der sein Wirksamwerden von einem positiven innerstaatlichen Rechtsakt oder einem Einschreiten der Gemeinschaftsorgane abhängig machen würde.

    B - Erklärungen der Firma Eunomia 1. Die Firma Eunomia bemerkt, die Zulässigkeit der Vorlage an den Gerichtshof stehe außer Zweifel: Der Gerichtshof habe bereits entschieden, daß die Vorlage im Rahmen eines Mahnverfahrens zulässig sei, auch wenn der Antragsgegner vor dem nationalen Gericht noch nicht gehört worden sei (Urteil vom 17. Dezember 1970, Rechtssache 33/70, SACE, Slg. XVI, 1213 ff.).

    Der Gerichtshof habe dies bereits im Hinblick auf die Artikel 9 und 13 EWGV entschieden (Urteil vom 17. Dezember 1970, Rechtssache 33/70,.

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 26.10.1971 - 18/71
    bruar 1963, Rechtssache 26/62, Van Gend & Loos, Slg. IX 3 ff.; vom 15. Juli 1964, Rechtssache 6/64, Costa gegen ENEL, Slg. X, 1259 ff.; vom 19. Dezember 1968, Rechtssache 13/68, Salgoil, Slg. XIV, 680 ff.).
  • EuGH, 13.07.1972 - 48/71

    Kommission / Italien

    Daß der Gerichtshof in seinem Urteil 18/71 vom 16. Oktober 1971 (Eunomia di Porro gg. Italienische Republik, Slg. 1971, 811) für Recht erkannt hat, daß "Artikel 16 EWG-Vertrag seit dem 1. Januar 1962... unmittelbare Wirkungen in den Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern [erzeugt] und individuelle Rechte der einzelnen begründet, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben", beseitige den Verstoß nicht, wenn auch die Betroffenen ihr Recht, die Zahlung der streitigen Abgabe zu verweigern, geltend machen könnten.

    Ferner hat er mit einem anderen Urteil, das am 26. Oktober 1971 in der Rechtssache 18/71 ergangen ist, in der die Firma Eunomia der Regierung der Italienischen Republik gegenüberstand, ausdrücklich festgestellt, daß das in Artikel 16 ausgesprochene Verbot im internen Recht aller Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkungen erzeugt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00

    De Coster

    Der Gerichtshof hatte bereits verschiedene Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen summarischer Verfahren zugelassen (Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 29/69, Stauder, Slg. 1969, 419, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 33/70, SACE, Slg. 1970, 1313, und vom 26. Oktober 1971 in der Rechtssache 18/71, Eunomia, Slg. 1971, 811).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1972 - 48/71

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. - Vollzug

    Dieses Verfahren führte zu einer Vorlage an den Gerichtshof (Rechtssache 18/71) und darin zu der im Urteil vom 26. Oktober 1971 (Slg. 1971, 811) getroffenen Feststellung, Artikel 16 des EWG-Vertrags erzeuge seit dem 1. Januar 1962 unmittelbare Wirkungen in den Rechtsbeziehlingen zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern und begründe individuelle Rechte der einzelnen, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben.

    Somit läßt sich zunächst einmal festhalten, daß der Erlaß der Vorabentscheidung 18/71 und die Feststellung, Artikel 16 des EWG-Vertrags erzeuge seit dem 1. Januar 1962 unmittelbare Wirkungen in den Rechtsbeziehlingen zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern, auf das gegenwärtige Verfahren keinen Einfluß haben.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.05.1974 - 2/74

    Jean Reyners gegen Belgischen Staat. - Niederlassungsfreiheit.

    Das Verbot ist seiner Natur nach durchaus geeignet, in den Rechtsbeziehungen zwischen den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern Unmittelbare Wirkungen zu erzeugen." In dem Urteil vom 26. Oktober 1971 (Eunomia, 18/71 - Slg. 1971, 811) wird, was die schrittweise Abschaffung der Ausfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung anbelangt, eine in jedem Punkte gleichlautende Lösung vertreten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1983 - 199/82

    Amministrazione delle finanze dello Stato gegen SpA San Giorgio. - Erstattung

    Ich erinnere zum Beispiel an die Urteile vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 33/70 (SACE/Finanzministerium der Italienischen Republik, Slg. 1970, 1213), vom 26. Oktober 1971 in der Rechtssache 18/71 (Eunomia/Italien, Slg. 1971, 811) und vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 43/71 (Politi/Italien, Slg. 1971, 1039).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1980 - 104/79

    Pasquale Foglia gegen Mariella Novello. - Besteuerung von Likörweinen.

    Diese Rechtsprechung beginnt mit der Rechtssache 33/70 (SACE/Finanzministerium der Italienischen Republik, Slg. 1970, 1213) umfaßt die Rechtssachen 18/71 (Eunomia/Unterrichtsministerium der Italienischen Republik, Slg. 1971, 811), 43/71 (Politi/Finanzministerium der Italienischen Republik, Slg. 1971, 1039), 2/73 (Geddo/Ente Nazionale Risi, Slg. 1973, 865) und 162/73 (Birra Dreher/ Amministrazione delle Finanze dello Stato, Slg. 1974, 201) und endet mit der Rechtssache 70/77 (SimmenthallAmministrazione delle Finanze dello Stato, Slg. 1978, 1453).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.1973 - 77/72

    Carmine Capolongo gegen Azienda Agricole Maya. - Contributo ente nazionale per la

    Mit solchen Situationen hatten wir es schon wiederholt zu tun, und noch nie ist daraus die Konsequenz gezogen worden, die Vorlage sei unzulässig (Rechtssache 18/71 - Slg. 1971, 811 und 43/71 - Slg. 1971, 1039).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.1971 - 43/71

    Politi s.a.s. gegen Finanzministerium der Italienischen Republik.

    Ihre Urteile SACE Bergamo vom 1.7. Dezember 1970 (33/70, Slg. 1970, 1213) und Firma Eunomia vom 26. Oktober 1971 (18/71, Slg. 1971, 811) schließen stillschweigend, aber notwendigerweise die Entscheidung ein, daß Sie von italienischen Richtern in dem von der italienischen Zivilprozeßordnung vorgesehenen Mahnverfahren wirksam angerufen worden seien.
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