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   EuGH, 26.10.2006 - C-199/05   

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https://dejure.org/2006,7506
EuGH, 26.10.2006 - C-199/05 (https://dejure.org/2006,7506)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2006 - C-199/05 (https://dejure.org/2006,7506)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2006 - C-199/05 (https://dejure.org/2006,7506)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Artikel 3 - Indirekte Steuern - Entscheidungen nationaler Gerichte - Eintragungsgebühren

  • Europäischer Gerichtshof

    Europäische Gemeinschaft

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Artikel 3 - Indirekte Steuern - Entscheidungen nationaler Gerichte - Eintragungsgebühren

  • EU-Kommission PDF

    Europäische Gemeinschaft

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Artikel 3 - Indirekte Steuern - Entscheidungen nationaler Gerichte - Eintragungsgebühren

  • EU-Kommission

    Europäische Gemeinschaft

    Vorrechte und Befreiungen

  • Wolters Kluwer

    Infolge von Urteilen nationaler Gerichte zu entrichtende Eintragungsgebühren als Vergütung für die Leistungen gemeinnütziger Versorgungsbetriebe im Sinne von Artikel 3 Abs. 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften; Indirekte ...

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Art. 3 Abs. 2; ; Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften Art. 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorrechte und Befreiungen: Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Artikel 3 - Indirekte Steuern - Entscheidungen nationaler Gerichte - Eintragungsgebühren

  • datenbank.nwb.de

    Eintragungsgebühren als indirekte Steuern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Europäische Gemeinschaft

    Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Artikel 3 - Indirekte Steuern - Entscheidungen nationaler Gerichte - Eintragungsgebühren

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Cour d'appel Brüssel vom 28. April 2005 in dem Rechtsstreit Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Etat belge

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Erlass; Erstattung; Gerichtsgebühr; Indirekte Steuern

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour d"appel Brüssel - Auslegung von Artikel 3 Absätze 2 und 3 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften - Nationale Rechtsvorschriften über die Einführung einer Gebühr für Urteile betreffend die ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 28.03.1996 - C-191/94

    AGF Belgium / European Economic Community u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-199/05
    Der Gerichtshof hat klargestellt, dass schon der Begriff der Gegenleistung für eine bestimmte Dienstleistung voraussetzt, dass diese Dienstleistung den Gebührenpflichtigen erbracht wird oder zumindest erbracht werden kann (Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-191/94, AGF Belgium, Slg. 1996, I-1859, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat Artikel 3 Absatz 2 des Protokolls dahin ausgelegt, dass in seinen Anwendungsbereich jede Art von Kauf, einschließlich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, fällt, der für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaften erforderlich ist (vgl. Urteil AGF Belgium, Randnr. 36).

  • EuGH, 21.09.2000 - C-19/99

    Modelo

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-199/05
    Die Höhe einer solchen Abgabe steht im Allgemeinen in keinem Verhältnis zu den konkreten Aufwendungen der Verwaltung bei der Vornahme der betreffenden Handlung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2000 in der Rechtssache C-19/99, Modelo, Slg. 2000, I-7213, Randnr. 33, und vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-206/99, SONAE, Slg. 2001, I-4679, Randnr. 34).
  • EuGH, 21.06.2001 - C-206/99

    SONAE

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-199/05
    Die Höhe einer solchen Abgabe steht im Allgemeinen in keinem Verhältnis zu den konkreten Aufwendungen der Verwaltung bei der Vornahme der betreffenden Handlung (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 2000 in der Rechtssache C-19/99, Modelo, Slg. 2000, I-7213, Randnr. 33, und vom 21. Juni 2001 in der Rechtssache C-206/99, SONAE, Slg. 2001, I-4679, Randnr. 34).
  • EuGH, 08.12.2005 - C-220/03

    EZB / Deutschland - Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 26.10.2006 - C-199/05
    Die Auslegung einer Bestimmung im Licht ihres Zusammenhangs und ihres Zwecks darf nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. in diesem Sinne zu den Vorrechten und Befreiungen der Europäischen Zentralbank Urteil vom 8. Dezember 2005 in der Rechtssache C-220/03, EZB/Deutschland, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2015 - C-163/14

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll (Nr.

    4 - Urteile AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144), Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678) und Kommission/Belgien (C-437/04, EU:C:2007:178).

    19 - Urteil Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 31).

    Im Urteil Europäische Gemeinschaft weist der Gerichtshof "[j]edenfalls" darauf hin, dass die Kommission nicht nachgewiesen habe, dass die Zahlung der in Rede stehenden Gebühr die Unabhängigkeit der Union oder ihr ordnungsgemäßes Funktionieren beeinträchtigen könnte (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 43).

    41 - Urteile AGF Belgium (C-191/94, EU:C:1996:144, Rn. 26) und Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 21).

    42 - Urteil Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 25).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-180/22

    Mensing II

    Somit kann der Gerichtshof, wenn sich der Sinn einer Bestimmung des Unionsrechts eindeutig aus ihrem Wortlaut ergibt, nicht von dieser Auslegung abweichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft, C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 42, und vom 20. September 2022, VD und SR, C-339/20 und C-397/20, EU:C:2022:703, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.03.2007 - C-437/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Protokoll über

    Dagegen ist die Befreiung nach der Regelung über die indirekten Steuern und Abgaben begrenzt und bedingt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft, C-199/05, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 31).

    Auch für den Fall, dass die Befreiung der Vertragspartner von der regionalen Steuer einen finanziellen Vorteil zugunsten der Gemeinschaften darstellen sollte, ist jedoch festzustellen, dass die Kommission keinen überzeugenden Gesichtspunkt dafür vorgetragen hat, dass die Abwälzung dieser Steuer auf sie die Unabhängigkeit der Gemeinschaften beeinträchtigen oder deren ordnungsgemäßes Funktionieren behindern könnte (Urteil Europäische Gemeinschaft, Randnr. 43).

    Überdies darf die Auslegung einer Bestimmung im Licht ihres Zwecks nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil Europäische Gemeinschaft, Randnr. 42, und zu den Vorrechten und Befreiungen der Europäischen Zentralbank Urteil vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland, C-220/03, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 31).

  • EuGH, 06.09.2012 - C-147/11

    Czop - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Außerdem kann nach gefestigter Rechtsprechung eine Auslegung einer Bestimmung des Unionsrechts nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland, C-220/03, Slg. 2005, I-10595, Randnr. 31, und vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft, C-199/05, Slg. 2006, I-10485, Randnr. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

    96 - Die Auslegung einer Bestimmung darf nicht dazu führen, dem klaren und unmissverständlichen Wortlaut dieser Bestimmung jede praktische Wirksamkeit zu nehmen (Urteile vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft, C-199/05, Slg. 2006, I-10485, Randnr. 42, und vom 22. März 2007, Kommission/Belgien, C-437/04, Slg. 2007, I-2513, Randnr. 56 am Ende).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-253/09

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die

    Zum Urteil Europäische Gemeinschaft , auf das die Kommission in diesem Zusammenhang verwiesen hat, genügt die Feststellung, dass dieser Fall erstens eine andere Abgabe betraf, nämlich Eintragungsgebühren, und zweitens der Gerichtshof bei der Beantwortung der an ihn gerichteten Fragen im Wesentlichen der vom nationalen Gericht vorgenommenen Einstufung der in diesem Fall in Rede stehenden Steuer als indirekte Steuer gefolgt ist(5).

    5 - Urteil vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft (C-199/05, Slg. 2006, I-10485, Randnr. 17).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2018 - C-443/17

    Abraxis Bioscience - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arzneimittel - Ergänzendes

    53 Vgl. u. a. Urteile vom 23. März 2000, Met-Trans und Sagpol (C-310/98 und C-406/98, EU:C:2000:154, Rn. 32), vom 8. Dezember 2005, EZB/Deutschland (C-220/03, EU:C:2005:748, Rn. 31), und vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.07.2011 - C-250/08

    Kommission / Belgien - Eintragungsabgabe auf den Erwerb einer Wohnung als

    15 - Urteil vom 26. Oktober 2006, Europäische Gemeinschaft (C-199/05, Slg. 2006, I-10485).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-73/14

    Rat / Kommission - Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme im Namen der

    16 - Vgl. beispielsweise Urteile Köbler (C-224/01, EU:C:2003:513, Rn. 26) und Europäische Gemeinschaft/Belgien (C-199/05, EU:C:2006:678, Rn. 33).
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