Rechtsprechung
   EuGH, 26.10.2010 - C-482/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14062
EuGH, 26.10.2010 - C-482/08 (https://dejure.org/2010,14062)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - C-482/08 (https://dejure.org/2010,14062)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - C-482/08 (https://dejure.org/2010,14062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2008/633/JI - Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2008/633/JI - Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten - ...

  • EU-Kommission PDF

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2008/633/JI - Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten - ...

  • EU-Kommission

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2008/633/JI - Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten - ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage; Zugehörigkeit des Beschlusses 2008/633/JI zum Schengen-Besitzstand; Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtigkeitsklage; Zugehörigkeit des Beschlusses 2008/633/JI zum Schnegen-Besitzstand; Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Vereinigtes Königreich / Rat

    Nichtigkeitsklage - Beschluss 2008/633/JI - Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zweck der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 10. November 2008 - Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland / Rat der Europäischen Union

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Art. 35 Abs. 6 EU - Nichtigerklärung des Beschlusses 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.12.2007 - C-77/05

    Vereinigtes Königreich / Rat - Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 - Errichtung der

    Auszug aus EuGH, 26.10.2010 - C-482/08
    Die Einstufung eines Rechtsakts der Union als Vorschlag oder Initiative auf der Grundlage des Schengen-Besitzstands im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 des Schengen-Protokolls muss, wie der Gerichtshof analog zu den für die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Gemeinschaft geltenden Grundsätzen festgestellt hat, auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. Urteil vom 18. Dezember 2007, Vereinigtes Königreich/Rat, C-77/05, Slg. 2007, I-11459, Randnr. 77).

    Das System der verstärkten Zusammenarbeit aufgrund des Schengen-Besitzstands ist nur auf einen Teil der Mitgliedstaaten anwendbar und impliziert, dass alle Vorschläge oder Initiativen auf der Grundlage des Schengen-Besitzstands im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 1 des Schengen-Protokolls mit den Bestimmungen, die sie umsetzen oder deren Weiterentwicklung sie darstellen, im Einklang stehen, so dass sie die Billigung sowohl dieser Bestimmungen als auch der Grundsätze voraussetzen, auf denen sie beruhen (Urteil Vereinigtes Königreich/Rat, Randnr. 61).

    Die Beteiligung eines Mitgliedstaats an der Annahme einer in Anwendung von Art. 5 Abs. 1 des Schengen-Protokolls getroffenen Maßnahme kommt in Anbetracht des in Randnr. 47 des vorliegenden Urteils beschriebenen Systems der verstärkten Zusammenarbeit aufgrund des Schengen-Besitzstands nur in Betracht, soweit dieser Staat durch den Bereich des Schengen-Besitzstands gebunden ist, zu dem die zu erlassende Maßnahme gehört oder dessen Weiterentwicklung sie darstellt (Urteil Vereinigtes Königreich/Rat, Randnr. 62).

  • EuGH, 23.10.2007 - C-440/05

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN, GEMEINSAME

    Auszug aus EuGH, 26.10.2010 - C-482/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände zu stützen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-9097, Randnr. 61, und vom 10. Februar 2009, 1rland/Parlament und Rat, C-301/06, Slg. 2009, I-593, Randnr. 60).
  • EuGH, 10.02.2009 - C-301/06

    DIE RICHTLINIE ÜBER DIE VORRATSSPEICHERUNG VON DATEN IST AUF EINE GEEIGNETE

    Auszug aus EuGH, 26.10.2010 - C-482/08
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsakts der Union auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände zu stützen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. Urteil vom 23. Oktober 2007, Kommission/Rat, C-440/05, Slg. 2007, I-9097, Randnr. 61, und vom 10. Februar 2009, 1rland/Parlament und Rat, C-301/06, Slg. 2009, I-593, Randnr. 60).
  • EuGH, 08.09.2015 - C-44/14

    Spanien / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 -

    Der Gerichtshof habe im Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (C-482/08, EU:C:2010:631) festgestellt, dass die Mitgliedstaaten, die sich am Schengen-Besitzstand beteiligten, nicht verpflichtet seien, spezielle Anpassungsmaßnahmen für die anderen Mitgliedstaaten vorzusehen.

    Zum anderen dürfen sie nach Art. 5 des Protokolls, der die Annahme von Vorschlägen und Initiativen auf der Grundlage des Besitzstands regelt, wählen, ob sie sich an der Annahme einer Maßnahme dieser Art beteiligen möchten, wobei diese Wahl ihnen nur eingeräumt wird, wenn die Maßnahme zu einem Bereich des Schengen-Besitzstands gehört, durch den der betreffende Mitgliedstaat nach Art. 4 des Protokolls gebunden ist, oder wenn die Maßnahme eine Weiterentwicklung eines solchen Bereichs darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile Vereinigtes Königreich/Rat, C-77/05, EU:C:2007:803, Rn. 58, 62 und 65, sowie Vereinigtes Königreich/Rat, C-482/08, EU:C:2010:631, Rn. 61).

    Der Umstand, dass die am Schengen-Besitzstand beteiligten Mitgliedstaaten, wenn sie die verstärkte Zusammenarbeit, zu deren Einführung sie nach Art. 1 des Schengen-Protokolls ermächtigt wurden, entwickeln und vertiefen, nicht verpflichtet sind, spezielle Anpassungsmaßnahmen für die anderen Mitgliedstaaten vorzusehen (Urteil Vereinigtes Königreich/Rat, C-482/08, EU:C:2010:631, Rn. 49), bedeutet ebenso wenig, dass es dem Unionsgesetzgeber untersagt wäre, solche Maßnahmen anzuordnen, insbesondere indem er bestimmte begrenzte Formen der Zusammenarbeit mit den anderen Mitgliedstaaten zulässt, wenn er dies für angebracht hält.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-546/19

    Westerwaldkreis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grenzkontrollen, Asyl und

    28 Urteil vom 26. Oktober 2010, Vereinigtes Königreich/Rat (C-482/08, EU:C:2010:631, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-225/16

    Ouhrami

    41 Urteil vom 26. Oktober 2010, Vereinigtes Königreich/Rat (C-482/08, EU:C:2010:631, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-680/17

    Vethanayagam u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der

    17 Urteil vom 26. Oktober 2010, Vereinigtes Königreich/Rat (C-482/08, EU:C:2010:631, Rn. 48).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2015 - C-44/14

    Spanien / Parlament und Rat - Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 - Errichtung des

    7 - Urteil Vereinigtes Königreich/Rat (C-482/08, EU:C:2010:631, Rn. 49).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht