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   EuGH, 26.10.2016 - C-482/15 P   

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https://dejure.org/2016,35041
EuGH, 26.10.2016 - C-482/15 P (https://dejure.org/2016,35041)
EuGH, Entscheidung vom 26.10.2016 - C-482/15 P (https://dejure.org/2016,35041)
EuGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2016 - C-482/15 P (https://dejure.org/2016,35041)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Westermann Lernspielverlage / EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung - Bildmarke mit den Wortbestandteilen "bambino" und "lük" - Widerspruchsverfahren - Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil "bambino" - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Westermann Lernspielverlage / EUIPO

    Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung - Bildmarke mit den Wortbestandteilen "bambino" und "lük" - Widerspruchsverfahren - Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil "bambino" - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Westermann Lernspielverlage / EUIPO

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel - Unionsmarkenanmeldung - Bildmarke mit den Wortbestandteilen "bambino" und "lük" - Widerspruchsverfahren - Ältere Unionsbildmarke mit dem Wortbestandteil "bambino" - Teilweise Zurückweisung der Anmeldung - Verfall der dem Widerspruch zugrunde liegenden ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 216
  • GRUR Int. 2017, 229
  • GRUR-RR 2017, 83
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • EuGH, 19.10.2017 - C-198/16

    Agriconsulting Europe / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Erstens ist daher, was eine mögliche Verfälschung der Beweismittel durch das Gericht betrifft, darauf hinzuweisen, dass eine solche Verfälschung sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteile vom 20. November 2014, 1ntra-Presse/Golden Balls, C-581/13 P und C-582/13 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2387, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 07.09.2017 - T-374/15

    VM/ EUIPO - DAT Vermögensmanagement (Vermögensmanufaktur) - Unionsmarke -

    Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Gericht gemäß Art. 65 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 die Entscheidung einer Beschwerdekammer des EUIPO nur "wegen Unzuständigkeit, Verletzung wesentlicher Formvorschriften, Verletzung des EG-Vertrags, dieser Verordnung oder einer bei ihrer Durchführung anzuwendenden Rechtsnorm oder wegen Ermessensmissbrauchs" aufheben oder abändern kann (Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dagegen kann das Gericht die Entscheidung nicht aus Gründen aufheben oder abändern, die nach ihrem Erlass eingetreten sind (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung, vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 71 und 72).

  • EuGH, 13.07.2023 - C-87/22

    TT (Déplacement illicite de l'enfant) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Dagegen setzt dieser Umstand voraus, dass sich das nach Art. 10 der Verordnung Nr. 2201/2003 für die Entscheidung in der Hauptsache zuständige Gericht anhand der konkreten Umstände des Falls vergewissert, dass die von ihm erwogene Verweisung nicht die Gefahr negativer Auswirkungen auf die emotionalen, familiären und sozialen Beziehungen des Kindes oder auf seine materielle Lage birgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 2016, D., C-482/15, EU:C:2016:819, Rn. 58 und 59), und dass dieses Gericht in ausgewogener und vernünftiger Weise zum Wohl des Kindes alle auf dem Spiel stehenden Interessen abwägt, die auf objektiven Erwägungen hinsichtlich der Person des Kindes selbst und seiner sozialen Umgebung beruhen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Dezember 2009, Deticek, C-403/09 PPU, EU:C:2009:810, Rn. 60).
  • EuGH, 11.05.2017 - C-421/15

    Yoshida Metal Industry / EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Eintragung von

    Die Würdigung dieser Tatsachen und Beweise ist somit vorbehaltlich ihrer Verfälschung keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle durch den Gerichtshof im Rechtsmittelverfahren unterliegt (Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 35).
  • EuGH, 05.04.2017 - C-598/14

    Der Gerichtshof bestätigt, dass die Gesellschaft Forge de Laguiole der Eintragung

    Diese Schlussfolgerung wird durch die Rechtsprechung nicht in Frage gestellt, wonach erstens das Gericht sich grundsätzlich darauf beschränken muss, auf der Grundlage der Angaben, die der Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO zugrunde lagen, die Entscheidung zu finden, die die Beschwerdekammer hätte erlassen müssen, zweitens das Gericht die streitgegenständliche Entscheidung nur aufheben oder abändern kann, wenn zum Zeitpunkt ihres Erlasses einer der in Art. 65 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009 aufgeführten Gründe für ihre Aufhebung oder Abänderung vorlag, und drittens das Gericht die Entscheidung nicht aus Gründen aufheben oder abändern kann, die nach ihrem Erlass eingetreten sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM, C-263/09 P, EU:C:2011:452, Rn. 71 und 72, sowie vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 31.01.2019 - C-194/17

    Pandalis/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 -

    Im Übrigen muss sich eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer erneuten Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteile vom 18. Dezember 2008, Les Éditions Albert René/HABM, C-16/06 P, EU:C:2008:739, Rn. 69, und vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 36).
  • EuG, 19.10.2017 - T-7/15

    Leopard / EUIPO - Smart Market (LEOPARD true racing) - Unionsmarke -

    En effet, selon la jurisprudence, le Tribunal ne saurait annuler ou réformer la décision attaquée pour des motifs qui apparaîtraient postérieurement à son prononcé (voir, en ce sens, ordonnance du 30 juin 2010, Royal Appliance International/OHMI, C-448/09 P, non publiée, EU:C:2010:384, points 43 et 44, et arrêt du 26 octobre 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, point 27 et jurisprudence citée).

    Dès lors, dans la mesure où la date effective de la déchéance de la marque antérieure n° 2 fondant l'opposition à l'enregistrement de la marque demandée est postérieure à la décision attaquée, le Tribunal n'est pas tenu, lors de son contrôle de la légalité de ladite décision, de prendre en compte la décision de l'EUIPO déclarant cette déchéance (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 26 octobre 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO, C-482/15 P, EU:C:2016:805, points 28 à 30 et jurisprudence citée), le recours introduit dans la présente affaire concernant une marque antérieure qui produisait des effets au moment où a été adoptée la décision attaquée [voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 15 mars 2012, Cadila Healthcare/OHMI - Novartis (ZYDUS), T-288/08, non publié, EU:T:2012:124, point 22].

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-598/14

    EUIPO / Szajner - Rechtsmittel - Unionsmarke - Wortmarke "LAGUIOLE" - Antrag auf

    41 Siehe insbesondere die vom EUIPO ins Feld geführten Rn. 71 und 72 des Urteils vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM (C-263/09 P, EU:C:2011:452), sowie die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch Urteil vom 26. Oktober 2016, Westermann Lernspielverlage/EUIPO (C-482/15 P, EU:C:2016:805, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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