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   EuGH, 26.11.2020 - C-807/19   

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EuGH, 26.11.2020 - C-807/19 (https://dejure.org/2020,40060)
EuGH, Entscheidung vom 26.11.2020 - C-807/19 (https://dejure.org/2020,40060)
EuGH, Entscheidung vom 26. November 2020 - C-807/19 (https://dejure.org/2020,40060)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    DSK Bank und FrontEx International

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/EWG - Art. 3 und 6 bis 8 - Richtlinie 2008/48/EG - Art. 22 - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Prüfung von Amts wegen durch das nationale Gericht - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Art. 99 der Verfahrensordnung; Verbraucherschutz; Richtlinie 93/13/EWG; Art. 3 und 6 bis 8; Richtlinie 2008/48/EG; Art. 22; Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Prüfung von Amts wegen durch das nationale Gericht; Nationales ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 11.03.2020 - C-511/17

    Ein Gericht, vor dem ein Verbraucher die Missbräuchlichkeit bestimmter

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Wie der Gerichtshof bereits klarstellen konnte, gelten diese Erwägungen auch für das Mahnverfahren (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2018, Profi Credit Polska, .-176/17, EU:C:2018:711, Rn. 42 und 43, sowie vom 11. März 2020, Lintner, C-511/17, EU:C:2020:188, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daraus folgt, dass das nationale Gericht verpflichtet ist, von Amts wegen Untersuchungsmaßnahmen durchzuführen, soweit die bereits in der Akte enthaltenen rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Missbräuchlichkeit bestimmter Klauseln aufkommen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. März 2020, Lintner, C-511/17, EU:C:2020:188, Rn. 37 und 38).

  • EuGH, 26.01.2017 - C-421/14

    Banco Primus

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Anhand einer solchen vergleichenden Betrachtung kann das nationale Gericht bewerten, ob - und gegebenenfalls inwieweit - der Vertrag für den Verbraucher eine weniger günstige Rechtslage schafft, als sie das geltende nationale Recht vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Januar 2017, Banco Primus, C-421/14, EU:C:2017:60, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.11.2018 - C-632/17

    PKO Bank Polski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Die Richtlinie 2008/48 hat nämlich weder in Bezug auf Auszüge aus Büchern von Banken noch in Bezug auf Verträge über die Abtretung von Forderungen als Grundlage für die Beitreibung einer Forderung aus einem Verbraucherkreditvertrag eine Harmonisierung vorgenommen (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 28. November 2018, PKO Bank Polski, C-632/17, EU:C:2018:963, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.09.2020 - C-738/19

    A (Sous-location d'un logement social) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Zum einen ist bei der Beurteilung der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel der normative Kontext zu berücksichtigen, der zusammen mit dieser Klausel die Rechte und Pflichten der Vertragspartner bestimmt (Urteil vom 10. September 2020, A [Untervermietung einer Sozialwohnung], C-738/19, EU:C:2020:687, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.02.2016 - C-688/15

    Anisimoviene u.a.

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Desgleichen erfordern weder das bloße Interesse der Rechtsunterworfenen - so bedeutend und legitim es auch sein mag - an einer möglichst raschen Klärung des Umfangs der ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte noch der wirtschaftlich und sozial sensible Charakter der Ausgangsrechtssache, dass diese im Sinne von Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs rasch erledigt wird (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 13. April 2016, 1ndeli?³ ir investicij?³ draudimas, C-109/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:267, Rn. 8 und 9, sowie vom 15. Februar 2016, Anisimoviene u. a., C-688/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:92, Rn. 8 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-112/13

    A - Art. 267 AEUV - Nationale Verfassung - Obligatorisches Zwischenverfahren zur

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Jedes nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die unionsrechtlichen Bestimmungen anzuwenden hat, ist gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, EU:C:1978:49, Rn. 21, sowie vom 11. September 2014, A, C-112/13, EU:C:2014:2195, Rn. 36).
  • EuGH, 26.03.2020 - C-558/18

    Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Bei der Ausübung dieser Befugnis müssen die Mitgliedstaaten jedoch die Verpflichtungen einhalten, die sich für sie aus dem Unionsrecht ergeben (vgl. Urteil vom 26. März 2020, Miasto ?owicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.12.2015 - C-640/15

    Vilkas

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Zum einen kann nämlich das nach nationalem Recht bestehende Erfordernis, die rasche Erledigung der beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtssachen sicherzustellen, für sich genommen nicht ausreichen, um die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung zu rechtfertigen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 23. Dezember 2015, Vilkas, C-640/15, nicht veröffentlicht, EU:C:2015:862, Rn. 8, und vom 8. Juni 2016, Garrett Pontes Pedroso, C-242/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:432, Rn. 14).
  • EuGH, 10.04.2018 - C-125/18

    Gómez del Moral Guasch

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Zum anderen können, auch wenn der Schuldner ein Verbraucher ist, nach ständiger Rechtsprechung bloße wirtschaftliche Interessen - so bedeutend und legitim sie auch sein mögen - für sich genommen die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nicht rechtfertigen (Beschluss vom 10. April 2018, Del Moral Guasch, C-125/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:253, Rn. 11 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.07.2020 - C-698/18

    Eine nationale Rechtsvorschrift darf eine Verjährungsfrist für die auf eine

    Auszug aus EuGH, 26.11.2020 - C-807/19
    Außerdem verpflichtet nach ständiger Rechtsprechung die Richtlinie 93/13 in Anbetracht von Art und Bedeutung des öffentlichen Interesses, auf dem der Schutz beruht, der den Verbrauchern gewährt wird, weil sie sich gegenüber den Gewerbetreibenden in einer Position der Unterlegenheit befinden, die Mitgliedstaaten, wie sich aus Art. 7 Abs. 1 in Verbindung mit dem 24. Erwägungsgrund ergibt, angemessene und wirksame Mittel vorzusehen, damit der Verwendung missbräuchlicher Klauseln durch einen Gewerbetreibenden in den Verträgen, die er mit Verbrauchern schließt, ein Ende gesetzt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. Juli 2020, Raiffeisen Bank und BRD Groupe Societé Générale, C-698/18 und C-699/18, EU:C:2020:537, Rn. 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

  • EuGH, 13.04.2016 - C-109/16

    Indelių ir investicijų draudimas

  • EuGH, 20.09.2018 - C-448/17

    EOS KSI Slovensko

  • EuGH, 13.09.2018 - C-176/17

    Profi Credit Polska - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz -

  • EuGH, 08.06.2016 - C-242/16

    Garrett Pontes Pedroso

  • EGMR, 16.04.2024 - 40669/16

    NINA DIMITROVA v. BULGARIA

    The CJEU has extensive case-law in respect of the application of EU consumer-protection law to payment-order and enforcement proceedings, including an order pursuant to a preliminary reference from the Sofia District Court (see DSK Bank and FrontEx International, C-807/19, EU:C:2020:967).
  • EuGH, 10.03.2022 - C-247/20

    Commissioners for Her Majesty's Revenue and Customs (Assurance maladie complète)

    Weder das bloße Interesse der Rechtsunterworfenen - so bedeutend und legitim es auch sein mag - an einer möglichst raschen Klärung des Umfangs der ihnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte noch der wirtschaftlich und sozial sensible Charakter einer Rechtssache erfordern für sich allein genommen, dass diese im Sinne von Art. 105 Abs. 1 der Verfahrensordnung rasch erledigt wird (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. November 2020, DSK Bank und FrontEx International, C-807/19, EU:C:2020:967, Rn. 38).
  • EuGH, 30.06.2022 - C-170/21

    Profi Credit Bulgaria (Compensation d'office en cas de clause abusive)

    Daraus folgt, dass das nationale Gericht gegebenenfalls, wenn der Verbraucher dem nicht widerspricht, von Amts wegen eine Beweisaufnahme durchführen muss, um die Akte zu ergänzen, indem es die Parteien unter Wahrung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens um die hierfür erforderlichen Informationen ersucht (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 26. November 2020, DSK Bank und FrontEx International, C-807/19, EU:C:2020:967, Rn. 52 und 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2020 - C-807/18

    Telenor Magyarország - Vorlage zur Vorabentscheidung - Telekommunikation -

    Die Behörde erließ in Bezug auf diese Pakete einen Bescheid mit ähnlichem Inhalt wie im Fall des MyChat-Angebots (Rechtssache C-807/19).
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