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   EuGH, 27.01.1987 - 45/85   

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https://dejure.org/1987,687
EuGH, 27.01.1987 - 45/85 (https://dejure.org/1987,687)
EuGH, Entscheidung vom 27.01.1987 - 45/85 (https://dejure.org/1987,687)
EuGH, Entscheidung vom 27. Januar 1987 - 45/85 (https://dejure.org/1987,687)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Verband der Sachversicherer / Kommission

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 85 UND 86; VERORDNUNG NR . 17 DES RATES
    1 . WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN - SACHLICHER GELTUNGSBEREICH - VERSICHERUNGEN - ERFASST - BESONDERE PROBLEME BESTIMMTER TÄTIGKEITEN - BERÜCKSICHTIGUNG BEI DER ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE FREISTELLUNG

  • EU-Kommission

    Verband der Sachversicherer / Kommission

  • Wolters Kluwer

    1. WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN - SACHLICHER GELTUNGSBEREICH - VERSICHERUNGEN - ERFASST - BESONDERE PROBLEME BESTIMMTER TÄTIGKEITEN - BERÜCKSICHTIGUNG BEI DER ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE FREISTELLUNG; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 85 UND 86; VERORDNUNG NR. 17 ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85; ; EWG-Vertrag Art. 87; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 42

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWGV Art. 85 Abs. 1; EWGV Art. 85 Abs. 3; EWG-VO Nr. 17/62 Art. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. WETTBEWERB - GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE VORSCHRIFTEN - SACHLICHER GELTUNGSBEREICH - VERSICHERUNGEN - ERFASST - BESONDERE PROBLEME BESTIMMTER TÄTIGKEITEN - BERÜCKSICHTIGUNG BEI DER ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE FREISTELLUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 2150
  • VersR 1987, 169
 
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Wird zitiert von ... (48)

  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Dem in Rn. 251 des angefochtenen Urteils angeführten Urteil Verband der Sachversicherer/Kommission (45/85, EU:C:1987:34) lasse sich nicht entnehmen, dass die Interessengemeinschaft ein wesentliches Merkmal für das Bestehen einer Unternehmensvereinigung sei.

    Die Kommission trägt im Wesentlichen vor, das in den Rn. 50 bis 52 des vorliegenden Urteils zusammengefasste Vorbringen ziele mit Ausnahme der Ausführungen zur Auslegung des Urteils Verband der Sachversicherer/Kommission (EU:C:1987:34) darauf ab, die Tatsachenwürdigung des Gerichts in Frage zu stellen, und sei deshalb unzulässig.

    Zu der Verweisung in Rn. 251 des angefochtenen Urteils auf das Urteil Verband der Sachversicherer/Kommission (EU:C:1987:34, Rn. 29) ist darauf hinzuweisen, dass damit nur auf die in Rn. 239 des angefochtenen Urteils wiedergegebene Kritik geantwortet werden sollte, dass dem Kriterium des Bestehens gemeinsamer Interessen zwischen MasterCard und den Banken keine gerichtliche Präzedenzentscheidung zugrunde liege.

  • BGH, 14.08.2008 - KVR 54/07

    Lottoblock

    Dementsprechend liegt ein Beschluss immer schon dann vor, wenn die Unternehmensvereinigung ihren ernsthaften Willen zum Ausdruck bringt, das Verhalten ihrer Mitglieder auf einem bestimmten Markt zu koordinieren (EuGH, Urt. v. 27.1.1987 - C-45/85, Slg. 1987, 405 Tz. 32 - Verband der Sachversicherer; Kommission, Entsch. v. 5.6.1996, ABl. 1996, L 181/28 Tz. 41 - FENEX; vgl. Gippini-Fournier in Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, Art. 81 Abs. 1 Rdn. 103).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-501/06

    DIE KOMMISSION MUSS ERNEUT PRÜFEN, OB DIE ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN VON

    Entgegen seiner im Urteil vom 27. Januar 1987, Verband der Sachversicherer/Kommission (45/85, Slg. 1987, 405), vertretenen Auffassung sei das Gericht im angefochtenen Urteil davon ausgegangen, dass diese Voraussetzung schon dann erfüllt sei, wenn ein Teil der Mehreinnahmen in die Forschung und Entwicklung fließe.
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