Rechtsprechung
EuGH, 27.01.2005 - C-15/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 75/439/EWG - Altölbeseitigung - Vorrang der Behandlung im Wege der Aufbereitung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Österreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 75/439/EWG - Altölbeseitigung - Vorrang der Behandlung im Wege der Aufbereitung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich
Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt
- Wolters Kluwer
Verstoß der Republik Österreich gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 75/439/EWG über die Altölbeseitigung in der durch die Richtlinie 87/101/EWG geänderten Fassung durch die fehlende Einräumung des Vorrangs für die Behandlung von Altölen im ...
- Judicialis
Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung in der Fassung der Richtlinie 87/101/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 Art. 1; ; Richtlinie 75/439/EWG... des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung in der Fassung der Richtlinie 87/101/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 Art. 3; ; Bundesgesetz vom 6. Juni 1990 über die Abfallwirtschaft (Österreich) § 1 Abs. 2 Ziff. 2; ; Bundesgesetz vom 6. Juni 1990 über die Abfallwirtschaft (Österreich) § 2 Abs. 5 Ziff. 2; ; Bundesgesetz vom 6. Juni 1990 über die Abfallwirtschaft (Österreich) § 16 Abs. 3 Ziff. 1; ; Bundesgesetz vom 6. Juni 1990 über die Abfallwirtschaft (Österreich) § 22 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kommission / Österreich
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 75/439/EWG - Altölbeseitigung - Vorrang der Behandlung im Wege der Aufbereitung
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, in den nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 75/439/EWG des Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung (ABl. L 194, S. 23) in der durch die Richtlinie 87/101/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-15/03
- EuGH, 27.01.2005 - C-15/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 04.07.2002 - C-173/01
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-15/03
35 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung jedoch anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9). - EuGH, 09.09.1999 - C-102/97
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-15/03
38 Zum Vorbringen der Republik Österreich, dass die Einrichtung von Aufbereitungsanlagen in ihrem Staatsgebiet unwirtschaftlich sei und dass daher nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit die Verpflichtungen der betroffenen Mitgliedstaaten je nach den dort bestehenden konkreten Verhältnissen anzupassen seien, ist daran zu erinnern, dass, wie der Gerichtshof in den Randnummern 35 und 43 seines Urteils vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-102/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5051) entschieden hat, eines der Hauptziele der Richtlinie darin bestand, der Behandlung von Altölen im Wege der Aufbereitung Vorrang einzuräumen. - EuGH, 10.04.2003 - C-114/02
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 27.01.2005 - C-15/03
35 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung jedoch anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-114/02, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9).