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   EuGH, 27.02.2020 - C-298/18   

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https://dejure.org/2020,3089
EuGH, 27.02.2020 - C-298/18 (https://dejure.org/2020,3089)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.2020 - C-298/18 (https://dejure.org/2020,3089)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - C-298/18 (https://dejure.org/2020,3089)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Grafe und Pohle

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Betrieb von Buslinien - Übernahme der Belegschaft - Keine Übernahme der Betriebsmittel - Begründung

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG - Art. 1 Abs. 1 - Unternehmensübergang - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Betrieb von Buslinien - Übernahme der Belegschaft - Keine Übernahme der Betriebsmittel - Begründung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Betriebsmitteln?

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zum Übergang eines den Busnahverkehr betreibenden Unternehmens auch ohne Übernahme der Betriebsmittel ("Grafe und Pohle")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unternehmensübergang: Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Wahrung der Identität einer wirtschaftlichen Einheit bei Betriebsübergang

  • etl-rechtsanwaelte.de (Auszüge)

    Übergang einer wirtschaftlichen Einheit (§ 613a BGB)

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1577
  • ZIP 2020, 681
  • EuZW 2020, 294
  • NZA 2020, 443
  • NZG 2020, 1397
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 25.01.2001 - C-172/99

    Liikenne

    Auszug aus EuGH, 27.02.2020 - C-298/18
    OSL stützt sich auf das Urteil vom 25. Januar 2001, Liikenne (C-172/99, EU:C:2001:59), um geltend zu machen, dass kein Unternehmensübergang im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23 vorliegen könne, da im vorliegenden Fall materielle Betriebsmittel, insbesondere die Busse, nicht übernommen worden seien.

    Vor diesem Hintergrund fragt sich das vorlegende Gericht, das die Darstellung des rechtlichen und sachlichen Rahmens durch SBN für zutreffend hält, ob die im Urteil vom 25. Januar 2001, Liikenne (C-172/99, EU:C:2001:59), entwickelte Lösung im vorliegenden Ausgangsrechtsstreit Anwendung findet.

    Rechtfertigt die Annahme, dass die Busse bei einer befristeten Vergabe der Dienstleistungen aufgrund vernünftiger betriebswirtschaftlicher Entscheidung wegen ihres Alters und der gestiegenen technischen Anforderung (Abgaswerte, Niederflurfahrzeuge) nicht mehr von erheblicher Bedeutung für den Wert des Betriebs sind, eine Abweichung des Gerichtshofs von seiner Entscheidung vom 25. Januar 2001, Liikenne (C-172/99, EU:C:2001:59), dahin gehend, dass unter diesen Bedingungen auch die Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft zur Anwendbarkeit der Richtlinie 77/187 führen kann?.

    In diesem Zusammenhang fragt das vorlegende Gericht spezieller, ob in der vorliegenden Rechtssache die Lösung heranzuziehen ist, die im Urteil vom 25. Januar 2001, Liikenne (C-172/99, EU:C:2001:59), entwickelt wurde, in dem es um einen Auftrag ging, der die Erbringung eines sieben regionale Linien umfassenden Busverkehrsdienstes für einen Zeitraum von drei Jahren betraf.

    Mit der Frage befasst, ob ein Unternehmensübergang im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 vorliegt, hat der Gerichtshof zunächst in Rn. 39 des Urteils vom 25. Januar 2001, Liikenne (C-172/99, EU:C:2001:59), hervorgehoben, dass der Busverkehr nicht als eine Tätigkeit angesehen werden kann, für die es im Wesentlichen auf die menschliche Arbeitskraft ankommt, da er in erheblichem Umfang Material und Einrichtungen erfordert.

    Festzustellen ist jedoch, dass, nachdem der Gerichtshof in Rn. 39 des Urteils vom 25. Januar 2001, Liikenne (C-172/99, EU:C:2001:59), nachdrücklich betont hat, dass der Umstand, dass keine materiellen Güter, die für den Betrieb der betreffenden Buslinien eingesetzt worden sind, vom alten auf den neuen Auftragnehmer übergegangen sind, bei der Würdigung zu berücksichtigen ist, aus dieser Erwägung nicht gefolgert werden kann, dass die Übernahme der Busse abstrakt als der einzige Faktor anzusehen ist, der für den Übergang eines im öffentlichen Personenbusverkehr tätigen Unternehmens entscheidend ist.

    Mit anderen Worten wurde die Entscheidung des neuen Betreibers, die Betriebsmittel des früheren Betreibers nicht zu übernehmen, durch äußere Zwänge diktiert, wohingegen, wie die Generalanwältin in Nr. 54 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, im Sachverhalt der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Januar 2001, Liikenne (C-172/99, EU:C:2001:59), ergangen ist, nichts darauf schließen lässt, dass dies in jener Rechtssache der Fall gewesen wäre.

  • EuGH, 09.09.2015 - C-160/14

    Der portugiesische Staat muss den Arbeitnehmern von Air Atlantis, einer früheren

    Auszug aus EuGH, 27.02.2020 - C-298/18
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist für einen solchen Übergang entscheidend, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn der Betrieb tatsächlich weitergeführt oder wieder aufgenommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. September 2015, Ferreira da Silva e Brito u. a., C-160/14, EU:C:2015:565, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und können deshalb nicht isoliert beurteilt werden (Urteil vom 9. September 2015, Ferreira da Silva e Brito u. a., C-160/14, EU:C:2015:565, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Deshalb kommt den verschiedenen Kriterien notwendigerweise je nach der ausgeübten Tätigkeit und selbst nach den Produktions- oder Betriebsmethoden, die in dem betreffenden Unternehmen, Betrieb oder Betriebsteil angewendet werden, unterschiedliches Gewicht zu (Urteil vom 9. September 2015, Ferreira da Silva e Brito u. a., C-160/14, EU:C:2015:565, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 20.01.2011 - C-463/09

    CLECE - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus EuGH, 27.02.2020 - C-298/18
    Diese Identität ergibt sich aus mehreren untrennbar zusammenhängenden Faktoren wie dem Personal der Einheit, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (Urteile vom 20. Januar 2011, CLECE, C-463/09, EU:C:2011:24, Rn. 41, und vom 20. Juli 2017, Piscarreta Ricardo, C-416/16, EU:C:2017:574, Rn. 43).

    Denn dann erwirbt der neue Unternehmensinhaber eine organisierte Gesamtheit von Faktoren, die ihm die Fortsetzung der Tätigkeiten oder bestimmter Tätigkeiten des übertragenden Unternehmens auf Dauer erlaubt (Urteil vom 20. Januar 2011, CLECE, C-463/09, EU:C:2011:24, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.08.2018 - C-472/16

    Colino Sigüenza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23/EG -

    Auszug aus EuGH, 27.02.2020 - C-298/18
    Demnach setzt die Qualifizierung als Übergang eine Reihe von Feststellungen tatsächlicher Art voraus, da diese Frage vom nationalen Gericht im konkreten Fall im Licht der vom Gerichtshof aufgestellten Kriterien (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. August 2018, Colino Siguënza, C-472/16, EU:C:2018:646, Rn. 45) sowie der mit der Richtlinie 2001/23 verfolgten Ziele, die insbesondere in ihrem dritten Erwägungsgrund genannt sind, zu beurteilen ist.
  • EuGH, 20.07.2017 - C-416/16

    Piscarreta Ricardo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2001/23 - Art. 1

    Auszug aus EuGH, 27.02.2020 - C-298/18
    Diese Identität ergibt sich aus mehreren untrennbar zusammenhängenden Faktoren wie dem Personal der Einheit, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (Urteile vom 20. Januar 2011, CLECE, C-463/09, EU:C:2011:24, Rn. 41, und vom 20. Juli 2017, Piscarreta Ricardo, C-416/16, EU:C:2017:574, Rn. 43).
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 6/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (EuGH 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 36) .
  • EuGH, 24.06.2021 - C-550/19

    Obras y Servicios Públicos und Acciona Agua

    Der Begriff "Einheit" bezieht sich somit auf eine organisierte Gesamtheit von Personen und Sachen zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigener Zielsetzung (Urteil vom 27. Februar 2020, Grafe und Pohle, C-298/18, EU:C:2020:121, Rn. 22).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist für einen solchen Übergang entscheidend, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt, was namentlich dann zu bejahen ist, wenn der Betrieb tatsächlich weitergeführt oder wieder aufgenommen wird (Urteil vom 27. Februar 2020, Grafe und Pohle, C-298/18, EU:C:2020:121, Rn. 23 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte der vorzunehmenden Gesamtbewertung und können deshalb nicht isoliert beurteilt werden (Urteil vom 27. Februar 2020, Grafe und Pohle, C-298/18, EU:C:2020:121, Rn. 24 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Demnach setzt die Qualifizierung als Übergang eine Reihe von Feststellungen tatsächlicher Art voraus, wobei diese Frage vom nationalen Gericht im konkreten Fall im Licht der vom Gerichtshof aufgestellten Kriterien sowie der mit der Richtlinie 2001/23 verfolgten Ziele, die insbesondere in ihrem dritten Erwägungsgrund genannt sind, zu beurteilen ist (Urteil vom 27. Februar 2020, Grafe und Pohle, C-298/18, EU:C:2020:121, Rn. 27 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Deshalb hat das vorlegende Gericht bei der Klärung der Frage, ob der Umstand, dass die Betriebsmittel nicht übergehen, der Qualifizierung als Unternehmensübergang entgegensteht, die besonderen Umstände der Rechtssache, mit der es befasst ist, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2020, Grafe und Pohle, C-298/18, EU:C:2020:121, Rn. 30 und 31).

  • BAG, 01.06.2023 - 2 AZR 150/22

    Luftverkehrsbetrieb - Inlandsbezug - Massenentlassung

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (EuGH 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 36; vgl. auch BAG 15. Dezember 2022 - 2 AZR 99/22 - Rn. 21; 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 14) .
  • BAG, 15.12.2022 - 2 AZR 99/22

    Betriebsübergang - Annahmeverzug

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (EuGH 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 36; vgl. auch BAG 22. Juli 2021 - 2 AZR 6/21 - Rn. 14) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 578/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (EuGH 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 36) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - 15 Sa 42/20

    Befristung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Prognose -

    Mit Schriftsatz vom 12.05.2020 hat der Kläger erstmals die Beklagte zu 3) in den Prozess einbezogen, nachdem der EuGH am 27.02.2020 (C-298/18) in einem parallelen Rechtsfall entschieden hat.

    All diese Umstände sind jedoch nur Teilaspekte einer vorzunehmenden Gesamtbewertung und können deshalb nicht isoliert berücksichtigt werden (EuGH 27.02.2020 - C-298/18 - juris Rn. 24).

    Nach der neueren Rechtsprechung des EuGH ist dies in dem vorliegenden Fall aber deswegen nicht streitentscheidend, da der Busbestand nicht mehr genutzt werden konnte, da die zugelassene Betriebsdauer erreicht war und die sonstigen Vorgaben des öffentlichen Auftraggebers nicht erfüllt werden konnten (EuGH 27.02.2020 - C-298/18 - juris Rn. 32; Seidel NZA 2020, 498).

  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 326/22

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsschreiben

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (EuGH 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 36) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 594/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (EuGH 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 36) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 589/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (EuGH 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 36) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 13/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darunter der Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit zu verstehen (EuGH 27. Februar 2020 - C-298/18 - [Grafe und Pohle] Rn. 22; 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 36) .
  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 5/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 591/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 11/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • EuGH, 16.02.2023 - C-675/21

    Strong Charon

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 593/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 12/21

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 588/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 592/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • BAG, 22.07.2021 - 2 AZR 590/20

    Betriebsübergang - Widerspruch - tarifliches Rückkehrrecht

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2022 - 3 Sa 314/21

    Betriebsbedingte Kündigung in der Insolvenz wegen Betriebsstilllegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.01.2022 - 3 Sa 271/21

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung - Insolvenz

  • EuGH, 16.11.2023 - C-583/21

    Der Wechsel des Inhabers einer Notarstelle kann als Unternehmens-übergang

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2020 - 3 Sa 289/19

    Vorliegen eines (Teil-) Betriebsübergangs

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.03.2019 - 26 Ta 615/18

    Anforderungen an die Aussetzung wegen der Vorgreiflichkeit einer im Vorlagegesuch

  • LAG Hamm, 22.09.2021 - 10 Sa 345/21

    Zulässigkeit des Teilurteils bei Trennbarkeit der Klageanträge Inkaufnahme der

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