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   EuGH, 27.03.1990 - 315/88   

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https://dejure.org/1990,1679
EuGH, 27.03.1990 - 315/88 (https://dejure.org/1990,1679)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.1990 - 315/88 (https://dejure.org/1990,1679)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 1990 - 315/88 (https://dejure.org/1990,1679)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Bagli Pennacchiotti

    Verordnungen des Rates Nr . 817/70, Artikel 5 Absatz 2, Nr . 338/79, Artikel 6 Absatz 2, und Nr . 823/87, Artikel 6 Absatz 2; Verordnung Nr . 1698/70 der Kommission
    1 . Handlungen der Organe - Verordnungen - Grundverordnung, zu deren Durchführung Verordnungsbestimmungen erforderlich sind - Nicht ergangene Durchführungsverordnung - Anwendung einer Durchführungsverordnung zu einer früheren und inzwischen aufgehobenen Grundverordnung - ...

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Bagli Pennacchiotti

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete ; Bezeichnung 'Denominazione di origine controllata' für italienische Weine

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; VO Nr. 823/87/EWG Art. 3; ; VO Nr. 823/87/EWG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Verordnungen - Grundverordnung, zu deren Durchführung Verordnungsbestimmungen erforderlich sind - Nicht ergangene Durchführungsverordnung - Anwendung einer Durchführungsverordnung zu einer früheren und inzwischen aufgehobenen Grundverordnung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 20.03.1986 - 35/85

    Procureur de la République / Tissier

    Auszug aus EuGH, 27.03.1990 - 315/88
    10 Der Gerichtshof kann jedoch, um dem Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, eine sachdienliche Antwort zu geben, gemeinschaftsrechtliche Vorschriften berücksichtigen, die das vorlegende Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat ( Urteil vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85, Tissier, Slg. 1986, 1207 ).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Um dem Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, eine sachdienliche Antwort zu geben, kann der Gerichtshof auf gemeinschaftsrechtliche Vorschriften eingehen, die das vorlegende Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteile vom 20. März 1986 in der Rechtssache 35/85, Tissier, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9, und vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-315/88, Bagli Pennacchiotti, Slg. 1990, I-1323, Randnr. 10).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-6/05

    Medipac - Kazantzidis - Freier Warenverkehr - Richtlinie 93/42/EWG - Beschaffung

    Nach ständiger Rechtsprechung kann jedoch der Gerichtshof, um dem Gericht, das ihm eine Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt hat, eine sachdienliche Antwort zu geben, auf gemeinschaftsrechtliche Vorschriften eingehen, die das vorlegende Gericht in seiner Frage nicht angeführt hat (Urteile vom 20. März 1986, Tissier, 35/85, Slg. 1986, 1207, Randnr. 9, vom 27. März 1990, Bagli Pennacchiotti, C-315/88, Slg. 1990, I-1323, Randnr. 10, vom 18. November 1999, Teckal, C-107/98, Slg. 1999, I-8121, Randnr. 39, sowie Telaustria und Telefonadress, Randnr. 59).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-388/95

    Belgien / Spanien

    Dieses Ergebnis weicht meines Erachtens nicht von der Entscheidung des Gerichtshofes vom 27. März 1990 in der Rechtssache C-315/88 (Bagli Pennacchiotti, Slg. 1990, I-1323) über die vom nationalen Gesetzgeber auferlegte Verpflichtung zur Herstellung von Qualitätsweinen im Anbaugebiet ab.

    24: - Slg. 1990, I-1323.

    In gleichem Sinne wie das Urteil Bagli Pennacchiotti siehe Urteil vom 18. Oktober 1988 in der Rechtssache 311/87 (Goldenes Rheinhessen, Slg. 1988, 6295), in dem der Gerichtshof die Bestimmungen der Verordnung Nr. 355/79 vom 5. Februar 1979 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste (ABl. L 54, S. 99) restriktiv dahin auslegte, daß die Verwendung der Angabe "Erzeugerabfüllung" "von der Voraussetzung abhängig ist, daß der gesamte Abfüllvorgang unter der tatsächlichen Leitung, der ständigen strengen Überwachung und der ausschließlichen Verantwortung [des Erzeugers] erfolgt" (Urteilstenor).

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