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   EuGH, 27.03.1990 - 372/88   

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https://dejure.org/1990,803
EuGH, 27.03.1990 - 372/88 (https://dejure.org/1990,803)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.1990 - 372/88 (https://dejure.org/1990,803)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 1990 - 372/88 (https://dejure.org/1990,803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Milk Marketing Board / Cricket St Thomas

    Verordnungen Nr . 804/68 des Rates, Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe a in der Fassung der Verordnung Nr . 1421/78 und Nr . 1422/78 des Rates; Verordnung Nr . 1565/79 der Kommission
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch - und Milcherzeugnisse - Sonderrechte der Milk Marketing Boards - Ankauf der erzeugten und in unverarbeitetem Zustand auf den Markt gebrachten Milch - Begriff - Pasteurisierte Milch - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Milk Marketing Board / Cricket St Thomas

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Art. 25 Abs. 1a der Verordnung 804/68/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse in der Fassung der Verordnung 1421/78/EWG; Ausschließliches Recht zum Ankauf pasteurisierter Milch; Befugnis eines Milk Marketing- Boards zur ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch - und Milcherzeugnisse - Sonderrechte der Milk Marketing Boards - Ankauf der erzeugten und in unverarbeitetem Zustand auf den Markt gebrachten Milch - Begriff - Pasteurisierte Milch - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.12.1986 - 23/84

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 27.03.1990 - 372/88
    27 Mit Urteil des Gerichtshofes vom 2. Dezember 1986 in der Rechtssache 23/84 ( Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1986, 3581 ) wurde die Vereinbarkeit der im Vereinigten Königreich geschaffenen Milchvermarktungsregelungen, die eine Reihe von Verpflichtungen für Milcherzeuger vorsehen, die den Sonderrechten des Board unterworfen werden, mit den allgemeinen Grundsätzen des EWG-Vertrags anerkannt.
  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus EuGH, 27.03.1990 - 372/88
    In dem Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 ( Bouchereau, Slg. 1977, 1999 ) hat der Gerichtshof hinzugefügt, daß die verschiedenen sprachlichen Fassungen einer Gemeinschaftsvorschrift einheitlich ausgelegt werden müssen und die Vorschrift, falls die Fassungen voneinander abweichen, daher nach dem allgemeinen Aufbau und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden muß, zu der sie gehört.
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 27. März 1990, Cricket St Thomas, C-372/88, Slg. 1990, I-1345, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Wenn die sprachlichen Fassungen voneinander abweichen, muss die betreffende Vorschrift nach dem allgemeinen Aufbau und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (vgl. Urteile vom 27. März 1990, Cricket St. Thomas, C-372/88, Slg. 1990, I-1345, Randnrn.
  • EuGH, 22.09.2016 - C-113/15

    Breitsamer und Ulrich - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/13/EG -

    Weichen die verschiedenen Sprachfassungen eines Textes des Unionsrechts voneinander ab, muss die fragliche Vorschrift nach der allgemeinen Systematik und dem Zweck der Regelung ausgelegt werden, zu der sie gehört (Urteile vom 27. März 1990, Cricket St Thomas, C-372/88, EU:C:1990:140, Rn. 18 und 19, vom 15. November 2012, Kurcums Metal, C-558/11, EU:C:2012:721, Rn. 48, und vom 17. März 2016, Kødbranchens Fællesråd, C-112/15, EU:C:2016:185, Rn. 36).
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