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   EuGH, 27.03.2019 - C-680/16 P   

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EuGH, 27.03.2019 - C-680/16 P (https://dejure.org/2019,6616)
EuGH, Entscheidung vom 27.03.2019 - C-680/16 P (https://dejure.org/2019,6616)
EuGH, Entscheidung vom 27. März 2019 - C-680/16 P (https://dejure.org/2019,6616)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    August Wolff und Remedia / Kommission

    Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 30 Abs. 1 - Humanarzneimittelausschuss - Befassung des Ausschusses unter der Voraussetzung, dass nicht zuvor eine nationale Entscheidung erlassen worden ist - Wirkstoff Estradiol - Beschluss der Europäischen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Humanarzneimittel - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 30 Abs. 1 - Humanarzneimittelausschuss - Befassung des Ausschusses unter der Voraussetzung, dass nicht zuvor eine nationale Entscheidung erlassen worden ist - Wirkstoff Estradiol - Beschluss der Europäischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Streit um Zulassung endet nach 14 Jahren

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 20.10.2016 - T-672/14

    August Wolff und Remedia / Kommission - Humanarzneimittel - Art. 31 der

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragen die Dr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel und die Remedia d.o.o. die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 20. Oktober 2016, August Wolff und Remedia/Kommission (T-672/14, nicht veröffentlicht, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2016:623), mit dem dieses ihre Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses C(2014) 6030 final der Kommission vom 19. August 2014 über die Zulassungen für Humanarzneimittel zur topischen Anwendung mit hohen Estradiol-Konzentrationen gemäß Artikel 31 der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit den Mitgliedstaaten durch diesen Beschluss aufgegeben wird, für die in dessen Anhang I aufgeführten und nicht aufgeführten Arzneimittel zur topischen Anwendung mit einem Massenanteil von 0, 01 % Estradiol die in dem Beschluss auferlegten Verpflichtungen zu beachten, mit Ausnahme der Einschränkung, dass die in diesem Anhang genannten Arzneimittel zur topischen Anwendung mit einem Massenanteil von 0, 01 % Estradiol nur noch intravaginal appliziert werden dürfen, abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 20. Oktober 2016, August Wolff und Remedia/Kommission (T - 672/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2016:623), wird aufgehoben.

  • EuGH, 20.12.2017 - C-521/15

    Spanien / Rat - Nichtigkeitsklage - Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1289 -

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
    Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Folglich kann selbst in einem Fall, in dem nur eines von ihnen diesem Gebot nicht nachgekommen ist, die am Ende des betreffenden Verfahrens getroffene Entscheidung rechtswidrig sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 94).

  • EuGH, 25.10.2007 - C-167/06

    Komninou u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
    In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Komninou u. a./Kommission, C-167/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:633, Rn. 57).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.03.2019 - C-680/16
    Die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union sind zur Beachtung der von der Union garantierten Grundrechte verpflichtet, zu denen das in Art. 41 der Charta verankerte Recht auf eine gute Verwaltung gehört (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 2013, Ziegler/Kommission, C-439/11 P, EU:C:2013:513, Rn. 154).
  • EuG, 10.04.2024 - T-486/18

    Danske Slagtermestre/ Kommission

    Compte tenu de l'importance fondamentale de la garantie d'indépendance et d'intégrité en ce qui concerne tant le fonctionnement interne que l'image extérieure des institutions, des organes et des organismes de l'Union, l'exigence d'impartialité couvre toutes circonstances que le fonctionnaire ou l'agent amené à se prononcer sur une affaire doit raisonnablement comprendre comme étant de nature à apparaître, aux yeux des tiers, comme susceptibles d'affecter son indépendance en la matière (voir, en ce sens, arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 26 et jurisprudence citée).

    Aussi, il incombe à ces institutions, organes et organismes de se conformer à l'exigence d'impartialité notamment dans sa composante relative à l'impartialité objective, selon laquelle l'institution concernée doit offrir des garanties suffisantes pour exclure tout doute légitime quant à un éventuel préjugé (voir, en ce sens, arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 27 et jurisprudence citée), les apparences pouvant également revêtir de l'importance [voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 19 novembre 2019, A. K. e.a. (Indépendance de la chambre disciplinaire de la Cour suprême), C-585/18, C-624/18 et C-625/18, EU:C:2019:982, point 128 et jurisprudence citée].

    À cet égard, il ressort de la jurisprudence que, afin de démontrer que l'organisation de la procédure administrative n'offre pas de garanties suffisantes pour exclure tout doute légitime quant à un éventuel préjugé, il n'est pas requis d'établir l'existence d'un manque d'impartialité, mais il suffit qu'un doute légitime à cet égard existe et ne puisse pas être dissipé (arrêt du 21 octobre 2021, Parlement/UZ, C-894/19 P, EU:C:2021:863, point 54 ; voir également, en ce sens, arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 37).

    C'est ainsi que la Cour a déjà jugé que l'impartialité objective d'un comité pouvait être compromise lorsqu'un conflit d'intérêts dans le chef de l'un de ses membres était susceptible de résulter d'un chevauchement de fonctions, et ce indépendamment de la conduite personnelle dudit membre (voir, en ce sens, arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 30).

    À cet égard, le rôle de préparation constitue un rôle important quant à la décision adoptée in fine par la Commission (voir, en ce sens et par analogie, arrêt du 27 mars 2019, August Wolff et Remedia/Commission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, point 33).

  • EuGH, 14.03.2024 - C-291/22

    D & A Pharma/ Kommission und EMA

    Zwar ergebe sich aus den Rn. 34 und 38 des Urteils vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission (C-680/16 P, EU:C:2019:257), dass Zweifel an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen, der in der Sachverständigengruppe eine wichtige Rolle spiele, nicht allein auf der Grundlage des Kollegialprinzips ausgeräumt werden könnten.

    Die objektive Komponente, auf die sich die Rechtsmittelführerin beruft, besagt, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union ausreichende Garantien bieten müssen, um jeden berechtigten Zweifel hinsichtlich etwaiger Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27, und vom 12. Januar 2023, HSBC Holdings u. a./Kommission, C-883/19 P, EU:C:2023:11, Rn. 77).

    Ein solcher Verstoß kann zur Rechtswidrigkeit des am Ende des Verfahrens von der Kommission erlassenen Beschlusses führen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 28 und 30).

  • EuG, 05.07.2023 - T-272/21

    Puigdemont i Casamajó u.a./ Parlament

    Das Erfordernis der Unparteilichkeit, das diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen daher bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auferlegt wird, zielt darauf ab, die Gleichbehandlung zu gewährleisten, auf der die Union beruht (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 12.01.2023 - C-883/19

    Wettbewerb im Bereich der Euro-Zinsderivate: Der Gerichtshof bestätigt die

    In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung von Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das äußere Erscheinungsbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der sich in einer Sache zu äußern hat, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter als geeignet erscheinen können, seine Unabhängigkeit in diesem Bereich zu beeinträchtigen (Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 21.10.2021 - C-894/19

    Parlament/ UZ - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte -

    Zur behaupteten fehlerhaften Beurteilung des Begriffs "objektive Unparteilichkeit" durch das Gericht ist darauf hinzuweisen, dass die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zur Beachtung der von der Union garantierten Grundrechte verpflichtet sind, zu denen das in Art. 41 der Charta verankerte Recht auf eine gute Verwaltung gehört (Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Es genügt, dass insoweit ein berechtigter Zweifel besteht und nicht ausgeräumt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 37).

  • EuG, 22.11.2023 - T-304/20

    Molina Fernández/ CRU

    In Anbetracht der grundlegenden Bedeutung der Gewährleistung der Unabhängigkeit und Integrität sowohl für das interne Funktionieren als auch für das Außenbild der Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union umfasst das Erfordernis der Unparteilichkeit alle Umstände, bei denen der Beamte oder Bedienstete, der aufgefordert wurde, über einen Fall zu entscheiden, vernünftigerweise erkennen muss, dass sie in den Augen Dritter seine Unabhängigkeit in diesem Bereich beeinträchtigen könnten (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.02.2021 - C-615/19

    Institutionelles Recht

    Daher obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Dezember 2017, Spanien/Rat, C-521/15, EU:C:2017:982, Rn. 91, sowie vom 17. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27).
  • EuGH, 30.09.2021 - C-130/19

    Institutionelles Recht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es diesen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen, dem Unparteilichkeitsgebot in seinen beiden Ausprägungen nachzukommen, und zwar zum einen der subjektiven Unparteilichkeit, wonach kein Mitglied des befassten Organs Voreingenommenheit oder persönliche Vorurteile an den Tag legen darf, und zum anderen der objektiven Unparteilichkeit in dem Sinne, dass das Organ hinreichende Garantien bieten muss, um jeden berechtigten Zweifel im Hinblick auf etwaige Vorurteile auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-620/20

    IMG/ Kommission - Rechtsmittel - Haushaltsordnung - Schutz der finanziellen

    33 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union zur Beachtung der von der Union garantierten Grundrechte verpflichtet, zu denen das in Art. 41 der Charta verankerte Recht auf eine gute Verwaltung gehört (Urteile vom 21. Oktober 2021, Parlament/UZ, C-894/19 P, EU:C:2021:863, Rn. 51 und 52, und vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission, C-680/16 P, EU:C:2019:257, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-894/19

    Parlament/ UZ

    Auch wenn das Wettbewerbsrecht unter Berücksichtigung der weitreichenden Kontrollbefugnisse der Kommission möglicherweise als ein besonderer Bereich im Verwaltungsrecht erscheinen mochte, der es rechtfertigen könnte, juristischen Personen, die unter diese rechtliche Regelung fallen, bestimmte Garantien zuzuerkennen(40), zeigt das Urteil vom 27. März 2019, August Wolff und Remedia/Kommission (C-680/16 P, im Folgenden: Urteil Wolff/Kommission, EU:C:2019:257), eindeutig, dass das in Art. 41 der Charta verankerte Unparteilichkeitsgebot auf Verwaltungsverfahren vor den verschiedenen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union uneingeschränkt anwendbar ist.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-291/22

    D & A Pharma/ Kommission und EMA

  • EuG, 20.10.2021 - T-220/20

    Kerstens / Kommission

  • EuG, 07.11.2019 - T-48/17

    Der Beschluss des Europäischen Parlaments über die Finanzierung der Partei ADDE

  • EuG, 01.12.2021 - T-265/20

    JR/ Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente

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