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   EuGH, 27.04.1994 - C-393/92   

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https://dejure.org/1994,260
EuGH, 27.04.1994 - C-393/92 (https://dejure.org/1994,260)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.1994 - C-393/92 (https://dejure.org/1994,260)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 1994 - C-393/92 (https://dejure.org/1994,260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

    EWG-Vertrag, Artikel 5 und 177
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag - Begriff - Gericht, das über einen Einspruch gegen ein Schiedsurteil nach billigem Ermessen entscheidet

  • EU-Kommission

    Gemeente Almelo u.a. / Energiebedrijf IJsselmij

  • Wolters Kluwer

    Anrufung des Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren; Vorrang und Einheitlichkeit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts; Begriff des einzelstaatlichen Gerichts im Sinne des Art.177 Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); Begriff ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 37; ; EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 86; ; EWG-Vertrag Art. 90 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 177

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Europarecht; Gemeinsame Wettbewerbsregeln; Wettbewerbsregeln für Unternehmen; Grundsätze zu Art. 85 ff. EWG -Vertrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 28 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Art. 86 Abs.2 EG als Ausnahmebestimmung von den Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrages für kommunale Unternehmen

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Begriff der Ware II - Elektrizität

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Vereinbarung, die die Einfuhr von Elektrizität behindert - Im allgemeinen Interesse liegende Dienstleistung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2142 (Ls.)
  • DVBl 1994, 852
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 04.05.1988 - 30/87

    Bodson / Pompes funèbres des régions libérées

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    Im Urteil vom 4. Mai 1988 in der Rechtssache 30/87 (Bodson, Slg. 1988, 2479, Randnr. 13) hat der Gerichtshof entschieden, daß Artikel 37 einen Sachverhalt voraussetzt, in dem die staatlichen Behörden in der Lage sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten zu kontrollieren oder zu lenken oder ihn über eine zu diesem Zweck geschaffene Einrichtung oder ein auf andere Rechtsträger übertragenes Monopol merklich zu beeinflussen.

    30 Für den Fall, daß Verträge in einem solchen Rahmen geschlossen werden, hat der Gerichtshof entschieden, daß das Vorliegen einer Vereinbarung im Sinne von Artikel 85 ausgeschlossen ist, wenn die Auswirkung auf den Handel auf einem Konzessionsvertrag beruht, der zwischen einem Träger öffentlicher Gewalt und Unternehmen geschlossen worden ist, die mit der Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe betraut werden (Urteil Bodson, Randnr. 18, a. a. O.).

    40 Artikel 86 EWG-Vertrag verbietet mißbräuchliche Praktiken, die darin bestehen, daß ein oder mehrere Unternehmen eine beherrschende Stellung auf dem Gemeinsamen Markt oder einem wesentlichen Teil desselben ausnutzen, sofern der Handel zwischen Mitgliedstaaten durch diese Praktiken beeinträchtigt werden kann (Urteil Bodson, a. a. O., Randnr. 22).

    42 Eine solche kollektive beherrschende Stellung setzt jedoch voraus, daß die Unternehmen der betreffenden Gruppe so eng miteinander verbunden sind, daß sie auf dem Markt in gleicher Weise vorgehen können (siehe Urteil Bodson, a. a. O.).

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    37 Um festzustellen, ob eine solche Vereinbarung den Handel zwischen Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigt, ist, wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Hächt, Slg. 1967, 544) und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935) entschieden hat, diese Vereinbarung in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu prüfen und eine kumulative Wirkung zu berücksichtigen, die sich gegebenenfalls aus dem Bestehen anderer Ausschließlichkeitsvereinbarungen ergibt.
  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    44 Was die mißbräuchliche Praxis angeht, hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung einnimmt und Abnehmer, sei es auch auf deren Wunsch, durch die Verpflichtung oder die Zusage an sich bindet, ihren gesamten Bedarf oder einen beträchtlichen Teil desselben ausschließlich bei ihm zu beziehen, seine Stellung mißbräuchlich ausnutzt (siehe Urteile vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 89, und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, Akzo/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 149).
  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    46 Nach Artikel 90 Absatz 2 EWG-Vertrag können Unternehmen, die mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind, insoweit nicht unter die Wettbewerbsregeln des EWG-Vertrages fallen, als Wettbewerbsbeschränkungen oder sogar der Ausschluß jeglichen Wettbewerbs von seiten anderer Wirtschaftsteilnehmer erforderlich sind, um die Erfuellung der ihnen übertragenen besonderen Aufgabe sicherzustellen (siehe Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, I-2533, Randnr. 14).
  • EuGH, 12.12.1967 - 23/67

    Brasserie De Haecht / Wilkin Janssen

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    37 Um festzustellen, ob eine solche Vereinbarung den Handel zwischen Mitgliedstaaten erheblich beeinträchtigt, ist, wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 12. Dezember 1967 in der Rechtssache 23/67 (Brasserie de Hächt, Slg. 1967, 544) und vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89 (Delimitis, Slg. 1991, I-935) entschieden hat, diese Vereinbarung in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu prüfen und eine kumulative Wirkung zu berücksichtigen, die sich gegebenenfalls aus dem Bestehen anderer Ausschließlichkeitsvereinbarungen ergibt.
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    33 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Verhalten eines Unternehmens im Sinne von Artikel 90 Absatz 1 EWG-Vertrag im Hinblick auf die Artikel 85, 86 und 90 Absatz 2 zu prüfen (siehe Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925).
  • EuGH, 03.07.1991 - 62/86

    AKZO / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    44 Was die mißbräuchliche Praxis angeht, hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß ein Unternehmen, das eine beherrschende Stellung einnimmt und Abnehmer, sei es auch auf deren Wunsch, durch die Verpflichtung oder die Zusage an sich bindet, ihren gesamten Bedarf oder einen beträchtlichen Teil desselben ausschließlich bei ihm zu beziehen, seine Stellung mißbräuchlich ausnutzt (siehe Urteile vom 13. Februar 1979 in der Rechtssache 85/76, Hoffmann-La Roche/Kommission, Slg. 1979, 461, Randnr. 89, und vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-62/86, Akzo/Kommission, Slg. 1991, I-3359, Randnr. 149).
  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    Ausserdem hat der Gerichtshof im Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64 (Costa/Enel, Slg. 1964, 1253) entschieden, daß die Elektrizität in den Anwendungsbereich des Artikels 37 EWG-Vertrag fallen kann.
  • EuGH, 27.10.1993 - C-46/90

    Procureur du Roi / Lagauche u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    27 Was zunächst den Anwendungsbereich dieses Artikels angeht, so folgt sowohl aus seiner Stellung innerhalb des Kapitels über die Beseitigung der mengenmässigen Beschränkungen als auch aus der Verwendung der Worte "Einfuhr" und "Ausfuhr" in Satz 2 des ersten Absatzes und der Worte "Waren" oder "Erzeugnisse" in den Absätzen 3 und 4, daß er den Handel mit Waren betrifft (siehe Urteil vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73, Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 10; Urteil vom 27. Oktober 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-46/90 und C-93/91, Lagauche und Evrard, Slg. 1993, I-5267, Randnr. 33).
  • EuG, 18.11.1992 - T-16/91

    Rendo NV u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 27.04.1994 - C-393/92
    18 Die von den beschwerdeführenden Unternehmen gegen die Entscheidung von 1991 erhobene Klage ist vom Gericht erster Instanz mit Urteil vom 18. November 1992 in der Rechtssache T-16/91 (Rendo N.V. u. a./Kommission, Slg. 1992, II-2417) abgewiesen worden.
  • EuGH, 21.04.1988 - 338/85

    Pardini / Ministero del commercio con l'estero

  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

  • EuGH, 30.03.1993 - C-24/92

    Corbiau / Administration des contributions

  • EuGH, 11.06.1987 - 14/86

    Pretore di Salò / X

  • EuGH, 23.03.1982 - 102/81

    Nordsee / Reederei Mond

  • EuGH, 30.06.1966 - 61/65

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

  • EuGH, 19.10.1995 - C-19/93
  • BVerwG, 25.01.2006 - 8 C 13.05

    Anschluss- und Benutzungszwang; Fernwärme; Ermächtigungsgrundlage; Klimaschutz;

    Unabhängig davon ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs eine Wettbewerbsbeschränkung aufgrund von Art. 86 Abs. 2 EG zulässig, "wenn sie erforderlich ist, um dem Unternehmen die Wahrung seiner im allgemeinen Interesse liegenden Aufgaben zu ermöglichen" (EuGH, Urteil vom 27. April 1994 - Rs.C-393/92, Gemeente Almelo - Slg. 1994, 1477 Rn. 51).
  • BGH, 06.10.2015 - KZR 17/14

    Zentralverhandlungsmandat für Presse-Grosso bestätigt - zentrales

    (5) Es kann dahinstehen, ob sich die den nationalen Gerichten bei der Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV übertragene Erforderlichkeitsprüfung auch auf die Frage erstreckt, ob dem nationalen Gesetzgeber zur Vermeidung der Gefährdung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ein die Geltung der Wettbewerbsregeln weniger beschränkendes Mittel zu Gebote steht (verneinend EuGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - C-157/94, Slg. 1997, I-5699 Rn. 58 - Stromhandelsmonopol; EuG, Slg. 2008, II-81 Rn. 268 - BUPA; von Dannwitz aaO S. 87 f.; Edward/Hoskins, CML 1995, 157, 170 ff.; so in Verfahren, in denen - wie im Streitfall - neben dem Kläger nur das betraute Unternehmen beteiligt war, auch EuGH, Urteil vom 19. Mai 1993 - C-320/91, Slg. 1993, I-2563 Rn. 16 ff. - Corbeau; Urteil vom 27. April 1994 - C-393/92, Slg. 1994, I-1477 Rn. 49 f. - Almelo; Urteil vom 18. Juni 1998 - C-266/96, Slg. 1998, I-3949 Rn. 44 f. - Corsica Ferries II; Slg. 2011, I-973 Rn. 77 ff. - AG 2R Prévoyance; dazu Mestmäcker/Schweitzer in Immenga/Mestmäcker aaO Art. 106 Abs. 2 AEUV Rn. 110; abweichend EuGH, Urteil vom 25. Juni 1998 - C-203/96, Slg. 1998, I-4075 Rn. 67 - Dusseldorp).
  • EuGH, 23.11.2006 - C-238/05

    ASNEF-EQUIFAX und Administración del Estado - Wettbewerb - Artikel 81 EG - System

    Bei der Prüfung, ob ein Kartell den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar beeinträchtigt, ist dieses in seinem wirtschaftlichen und rechtlichen Gesamtzusammenhang zu untersuchen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 1994 in der Rechtssache C-393/92, Almelo, Slg. 1994, I-1477, Randnr. 37).
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