Rechtsprechung
   EuGH, 27.04.2017 - C-535/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11879
EuGH, 27.04.2017 - C-535/15 (https://dejure.org/2017,11879)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.2017 - C-535/15 (https://dejure.org/2017,11879)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2017 - C-535/15 (https://dejure.org/2017,11879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Pinckernelle

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) - Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen - Nicht registrierte chemische Stoffe - Ausfuhr ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) - Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen - Nicht registrierte chemische Stoffe - Ausfuhr ...

  • rechtsportal.de

    VO (EG) 1907/2006 Art. 5
    Vorabentscheidungsersuchen über die Auslegung von Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) und zur Schaffung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Pinckernelle

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) - Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen - Nicht registrierte chemische Stoffe - Ausfuhr ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Pinckernelle

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) - Allgemeine Registrierungspflicht und Informationsanforderungen - Nicht registrierte chemische Stoffe - Ausfuhr ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 523
  • EuZW 2017, 822
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.03.2016 - C-99/15

    Liffers - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 27.04.2017 - C-535/15
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 17. März 2016, Liffers, C-99/15, EU:C:2016:173, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 17.03.2016 - C-472/14

    Canadian Oil Company Sweden und Rantén - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 27.04.2017 - C-535/15
    Hierzu hat der Gerichtshof klargestellt, dass sich der freie Warenverkehr auf den Binnenmarkt bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Canadian Oil Company Sweden und Rantén, C-472/14, EU:C:2016:171, Rn. 32).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-528/16

    Confédération paysanne u.a. - Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind

    Im Übrigen sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 27. April 2017, Pinckernelle, C-535/15, EU:C:2017:315, Rn. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2017 - C-414/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev unterliegen berufliche Anforderungen, die

    73 Zu den Grundsätzen für die Auslegung von Unionsmaßnahmen vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Pinckernelle (C-535/15, EU:C:2016:996, Nrn. 34 bis 70).

    87 Urteil vom 27. April 2017, Pinckernelle (C-535/15, EU:C:2017:315, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.01.2021 - C-471/18

    Deutschland/ Esso Raffinage

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, hat der Unionsgesetzgeber das in der REACH-Verordnung vorgesehene Registrierungs- und Bewertungsverfahren nämlich eingeführt, um es der ECHA zu ermöglichen, zu überprüfen, ob die Industrie ihren Verpflichtungen nachkommt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2015, FCD und FMB, C-106/14, EU:C:2015:576, Rn. 32, und vom 17. März 2016, Canadian Oil Company Sweden und Rantén, C-472/14, EU:C:2016:171, Rn. 25), vor allem der Verpflichtung aus Art. 5 der REACH-Verordnung, bei deren Verletzung die betroffenen Wirtschaftsteilnehmer gemäß Art. 126 der Verordnung mit Sanktionen belegt werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2017, Pinckernelle, C-535/15, EU:C:2017:315, Rn. 46).

    Die nationalen Behörden sind ihrerseits gemäß den Art. 125 und 126 der REACH-Verordnung verpflichtet, für die Durchführung und Einhaltung einer solchen Entscheidung zu sorgen und zu diesem Zweck u. a. Kontrollen durchzuführen und wirksame, angemessene und abschreckende Sanktionen zu verhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2017, Pinckernelle, C-535/15, EU:C:2017:315, Rn. 46).

  • EuGH, 11.04.2024 - C-654/22

    Triferto Belgium

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs zielt die REACH-Verordnung nicht darauf ab, die Ausfuhr von Stoffen zu regeln, sondern schafft einen Rechtsrahmen für Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender, wenn sie Stoffe herstellen, einführen, in Verkehr bringen oder verwenden, um den freien Warenverkehr und ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt im Binnenmarkt sicherzustellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. April 2017, Pinckernelle, C-535/15, EU:C:2017:315, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-654/22

    Triferto Belgium - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 -

    8 Vgl. Urteil vom 27. April 2017, Pinckernelle (C-535/15, EU:C:2017:315, insbesondere Rn. 43).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht