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   EuGH, 27.04.2023 - C-70/22   

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https://dejure.org/2023,8654
EuGH, 27.04.2023 - C-70/22 (https://dejure.org/2023,8654)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.2023 - C-70/22 (https://dejure.org/2023,8654)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2023 - C-70/22 (https://dejure.org/2023,8654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Viagogo

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Art. 1 - Anwendungsbereich - Art. 2 Buchst. c - Begriff "niedergelassener Diensteanbieter" - Art. 3 Abs. 1 - Erbringung von Diensten der Informationsgesellschaft durch einen im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronischer Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/31/EG - Art. 1 - Anwendungsbereich - Art. 2 Buchst. c - Begriff "niedergelassener Diensteanbieter" - Art. 3 Abs. 1 - Erbringung von Diensten der Informationsgesellschaft durch einen im ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 02.07.2015 - C-497/12

    Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-70/22
    Zweitens geben die Fragen 2 und 3 dem Gerichtshof Anlass, der Vollständigkeit halber auf seine Rechtsprechung hinzuweisen, nach der die Vorlagefrage eines nationalen Gerichts unzulässig ist, wenn das nationale Gericht dem Gerichtshof nicht die erforderlichen tatsächlichen und rechtlichen Angaben macht, um diesem eine zweckdienliche Antwort zu ermöglichen (Urteil vom 2. Juli 2015, Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C., C-497/12, EU:C:2015:436, Rn. 26).

    Es wird nichts dazu ausgeführt, worin dieser Missbrauch einer beherrschenden Stellung liegen soll, oder inwieweit das Gesetz von 2016 zu einem solchen verleiten könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juli 2015, Gullotta und Farmacia di Gullotta Davide & C., C-497/12, EU:C:2015:436, Rn. 25).

  • EuGH, 06.10.2021 - C-561/19

    Institutionelles Recht

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-70/22
    Erstens ist darauf hinzuweisen, dass ein Vorabentscheidungsersuchen nur dann zulässig ist, wenn es für die Entscheidung des beim vorlegenden Gericht anhängigen Rechtsstreits erforderlich ist (Urteil vom 6. Oktober 2021, Consorzio Italian Management und Catania Multiservizi, C-561/19, EU:C:2021:799, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-70/22
    Was die dritte Frage betrifft, deren hypothetischer Charakter auf der Hand liegt, ist darauf zu verweisen, dass die Rechtfertigung der Vorlage zur Vorabentscheidung nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen liegt, sondern darin, dass die Vorlage für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1981, Foglia, C-244/80, EU:C:1981:302, Rn. 18, und vom 20. Januar 2005, García Blanco, C-225/02, EU:C:2005:34, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-225/02

    García Blanco - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer und -selbständigen -

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-70/22
    Was die dritte Frage betrifft, deren hypothetischer Charakter auf der Hand liegt, ist darauf zu verweisen, dass die Rechtfertigung der Vorlage zur Vorabentscheidung nicht in der Abgabe von Gutachten zu allgemeinen oder hypothetischen Fragen liegt, sondern darin, dass die Vorlage für die tatsächliche Entscheidung eines Rechtsstreits erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 16. Dezember 1981, Foglia, C-244/80, EU:C:1981:302, Rn. 18, und vom 20. Januar 2005, García Blanco, C-225/02, EU:C:2005:34, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-292/10

    G - Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-70/22
    Ohne eine solche Niederlassung findet die Regelung von Art. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie keine Anwendung (Urteil vom 15. März 2012, G, C-292/10, EU:C:2012:142, Rn. 71 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-292/12

    Ragn-Sells - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2008/98/EG -

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-70/22
    Insbesondere was die Art. 102 ff. AEUV und im Einzelnen das Vorliegen eines etwaigen Missbrauchs einer beherrschenden Stellung betrifft, lässt das vorlegende Gericht im Zusammenhang mit den Ausgangsverfahren jede Bezugnahme auf die Tatbestandsmerkmale einer beherrschenden Stellung im Sinne von Art. 102 AEUV vermissen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2013, Ragn-Sells, C-292/12, EU:C:2013:820, Rn. 41).
  • EuGH, 21.05.2015 - C-560/13

    Wagner-Raith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Ausnahme -

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-70/22
    Soweit es nicht in einem völkerrechtlichen Vertrag oder Abkommen vorgesehen ist, ist dieser Artikel nämlich nicht auf ein Unternehmen anwendbar, das in einem Drittstaat außerhalb der Union ansässig ist, und zwar auch dann, wenn das Unternehmen Dienstleistungen erbringt, die von Angehörigen bestimmter Mitgliedstaaten oder dort ansässigen Unternehmen in Anspruch genommen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Mai 2015, Wagner-Raith, C-560/13, EU:C:2015:347, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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