Rechtsprechung
EuGH, 27.05.2004 - C-285/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Artikel 141 EG - Richtlinie 75/117/EWG - Nationale Regelung, wonach vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte einen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung erst ab der gleichen Zahl geleisteter Mehrarbeitsstunden haben - Mittelbare Diskriminierung teilzeitbeschäftigter Frauen
- Europäischer Gerichtshof
Elsner-Lakeberg
- EU-Kommission
Edeltraud Elsner-Lakeberg gegen Land Nordrhein-Westfalen.
Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Nationale Regelung, nach der vollzeit- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte eine Mehrarbeitsvergütung nur erhalten, wenn eine Stundenzahl überschritten wird, die für die beiden Gruppen identisch ist ...
- EU-Kommission
Edeltraud Elsner-Lakeberg gegen Land Nordrhein-Westfalen
Sozialvorschriften
- Wolters Kluwer
Vorlagefrage in einem Rechtsstreit zwischen einer Beamtin und ihrem Arbeitgeber über die Forderung einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit im Hinblick auf die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen; Nationalgesetzliche Voraussetzung für ...
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EGV Art. 141; ; Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entg... elts für Männer und Frauen Art. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Elsner-Lakeberg
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Elsner-Lakeberg
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Minden (Deutschland) - Auslegung von Artikel 141 EG und der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 1103
- EuZW 2004, 476
- NZA 2004, 783
Wird zitiert von ... (71) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 26.06.2001 - C-381/99
Brunnhofer
Auszug aus EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
12 Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, der in Artikel 141 EG und Artikel 1 der Richtlinie 75/117 verankert ist, beinhaltet, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und -bedingungen verboten ist, soweit die unterschiedliche Behandlung nicht durch ein Ziel gerechtfertigt werden kann, das nichts mit der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht zu tun hat, oder zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-236/98, JämO, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 36, und vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-381/99, Brunnhofer, Slg. 2001, I-4961, Randnrn.14 Der Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 141 EG und Artikel 1 der Richtlinie 75/117 umfasst nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, sofern sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährt (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12, und Brunnhofer, Randnr. 33).
34 und 35, und Brunnhofer, Randnr. 35).
- EuGH, 17.05.1990 - 262/88
Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group
Auszug aus EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
14 Der Begriff des Entgelts im Sinne von Artikel 141 EG und Artikel 1 der Richtlinie 75/117 umfasst nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung alle gegenwärtigen oder künftigen in bar oder in Sachleistungen gewährten Vergütungen, sofern sie der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer wenigstens mittelbar aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses gewährt (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, Slg. 1990, I-1889, Randnr. 12, und Brunnhofer, Randnr. 33).15 Was die Methode angeht, mit der bei einem Vergleich der den Arbeitnehmern und den Arbeitnehmerinnen gewährten Vergütungen zu prüfen ist, ob der Grundsatz des gleichen Entgelts beachtet worden ist, so ergibt sich zudem aus der Rechtsprechung, dass eine echte Transparenz, die eine wirksame Kontrolle erlaubt, nur dann gewährleistet ist, wenn dieser Grundsatz für jeden einzelnen Bestandteil des den Arbeitnehmern und den Arbeitnehmerinnen gezahlten Entgelts gilt und nicht nur im Wege einer Gesamtbewertung der diesen gewährten Vergütungen angewandt wird (vgl. Urteile Barber, Randnrn.
- EuGH, 27.06.1990 - C-33/89
Kowalska / Freie und Hansestadt Hamburg
Auszug aus EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
13 Demgemäß hat der Gerichtshof zu teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern entschieden, dass die Angehörigen der benachteiligten Gruppe, sei es die der Männer oder die der Frauen, entsprechend dem Umfang ihrer Beschäftigung Anspruch auf Anwendung der gleichen Regelung wie die übrigen Arbeitnehmer haben (Urteil vom 27. Juni 1990 in der Rechtssache C-33/89, Kowalska, I-2591, Randnr. 19). - EuGH, 07.03.1996 - C-278/93
Freers und Speckmann
Auszug aus EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
18 Es ist Sache des nationalen Gerichts, zu entscheiden, ob, erstens, die nach den betreffenden Rechtsvorschriften vorgesehene Ungleichbehandlung erheblich mehr Frauen als Männer betrifft und ob, zweitens, diese Ungleichbehandlung einem Ziel dient, das nichts mit der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht zu tun hat, und zur Erreichung des verfolgten Zieles erforderlich ist (in diesem Sinne Urteil vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-278/93, Freers und Speckmann, Slg. 1996, I-1165, Randnr. 28). - EuGH, 30.03.2000 - C-236/98
JämO
Auszug aus EuGH, 27.05.2004 - C-285/02
12 Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen, der in Artikel 141 EG und Artikel 1 der Richtlinie 75/117 verankert ist, beinhaltet, dass für gleiche oder gleichwertige Arbeit jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf sämtliche Entgeltbestandteile und -bedingungen verboten ist, soweit die unterschiedliche Behandlung nicht durch ein Ziel gerechtfertigt werden kann, das nichts mit der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Geschlecht zu tun hat, oder zur Erreichung des verfolgten Ziels nicht erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 30. März 2000 in der Rechtssache C-236/98, JämO, Slg. 2000, I-2189, Randnr. 36, und vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-381/99, Brunnhofer, Slg. 2001, I-4961, Randnrn.
- BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18
Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit
Der Gerichtshof hat eine Benachteiligung angenommen, weil bei Teilzeitkräften die Anzahl zusätzlicher Stunden, von der an ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung entstehe, nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert werde (EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15, 17, Slg. 2004, I-5861;… vgl. auch 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35, Slg. 2001, I-4961;… 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] Rn. 34 f., Slg. 1990, I-1889) .Schon die Entscheidung vom 27. Mai 2004 (- C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Slg. 2004, I-5861) markiert eine Zäsur im Verständnis der Vergleichsmethoden.
Damit ginge eine wegen ihrer Teilzeitquote höhere Belastungsgrenze einher (vgl. EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17, Slg. 2004, I-5861) .
- BAG, 23.03.2017 - 6 AZR 161/16
Zuschläge für ungeplante Überstunden iSv. § 7 Abs. 8 Buchst. c Alt. 1 TVöD-K
Entgelte für die Regelarbeitszeit und Mehr- oder Überarbeitsvergütungen sind gesondert zu vergleichen (vgl. EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15, Slg. 2004, I-5861) .Sie würden deshalb gegenüber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern unmittelbar ungleichbehandelt (vgl. zu einem identischen Mindestbeschäftigungsumfang von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten für Mehrarbeitsvergütung im Beamtenrecht: EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17, Slg. 2004, I-5861; BVerwG 26. März 2009 - 2 C 12.08 - Rn. 15) .
Der Entgeltbestandteil des Überstundenzuschlags ist isoliert zu betrachten (vgl. EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15, Slg. 2004, I-5861) .
Damit ginge wegen ihrer Teilzeitquote eine höhere Belastungsgrenze von Teilzeitbeschäftigten gegenüber Vollzeitbeschäftigten einher (vgl. EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 17, aaO) .
- BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19
Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der …
Das Gebot der praktischen Wirksamkeit des Unionsrechts - hier das Erfordernis der praktischen Wirksamkeit von Art. 157 AEUV sowie der Vorgaben der Richtlinie 2006/54/EG - fordert eine wirksame Kontrolle der Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (vgl. etwa EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15; 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35;… 6. April 2000 - C-226/98 - [Jørgensen] Rn. 27, 31; 30. März 2000 - C-236/98 -[JämO] Rn. 43;… 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] Rn. 31, 34) und die Nachprüfung seitens der nationalen Gerichte (EuGH 17. Oktober 1989 - 109/88 - [Danfoss] Rn. 12 unter Hinweis auf EuGH 30. Juni 1988 - 318/86 - [Kommission/Frankreich] Rn. 27) .Eine solche wirksame Kontrolle und Nachprüfung durch die Gerichte ist nur bei Gewährleistung echter Transparenz möglich (vgl. etwa EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] aaO;… 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] aaO;… 6. April 2000 - C-226/98 - [Jørgensen] aaO;… 30. März 2000 - C-236/98 - [JämO] aaO;… 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] aaO) .
- EuGH, 19.10.2023 - C-660/20
Arbeitszeit: Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, wenn …
Andererseits habe der Gerichtshof in einem zweiten Ansatz - im Urteil vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg (C-285/02, EU:C:2004:320) - als Methode für die Prüfung, ob der Grundsatz des gleichen Entgelts für männliche und für weibliche Beschäftigte gewahrt sei, verlangt, dass jeder Entgeltbestandteil einzeln am Maßstab dieses Grundsatzes geprüft und nicht nur eine Gesamtbewertung vorgenommen werde.Auch wenn sich nämlich die Vergütung pro Flugstunde für beide Flugzeugführerkategorien bis zu den Auslösegrenzen gleich darstellt, entsprechen diese identischen Auslösegrenzen bei teilzeitbeschäftigten Flugzeugführern gemessen an ihrer Gesamtarbeitszeit doch einem längeren Flugstundendienst als bei vollzeitbeschäftigten Flugzeugführern und belasten sie damit in höherem Maß als diese (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg, C-285/02, EU:C:2004:320, Rn. 17).
- BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
Der Gerichtshof hat eine Benachteiligung angenommen, weil bei Teilzeitbeschäftigten die Zahl zusätzlicher Stunden, von der an ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung entstehe, nicht proportional zu ihrer Arbeitszeit vermindert werde (EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15, 17; vgl. auch 26. Juni 2001 - C-381/99 - [Brunnhofer] Rn. 35; 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] Rn. 34 f.) .Sie haben angenommen, dass sich aus der Entscheidung in der Rechtssache Elsner-Lakeberg nichts Abweichendes ergebe (vgl. EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg]) .
Er hat sich auf die Vorgehensweise des Gerichtshofs in den Entscheidungen über die Rechtssachen Voß und Elsner-Lakeberg bezogen (EuGH 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß]; 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg]) .
Schon die Entscheidung vom 27. Mai 2004 (- C-285/02 - [Elsner-Lakeberg]) habe eine Zäsur im Verständnis der Vergleichsmethoden markiert.
bb) Die Rechtsfrage kann aus Sicht des Senats nicht deshalb als geklärt angesehen werden, weil der Gerichtshof mehrfach darauf hingewiesen hat, es sei Sache des nationalen Gerichts zu beurteilen, ob objektive Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigten (EuGH 1. März 2012 - C-393/10 - [O"Brien] Rn. 67; 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 43; 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 18) .
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 332/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
(4) Die Rechtsfrage der Rechtfertigung durch den zusätzlichen Zweck der schlechteren Planbarkeit unregelmäßiger Nachtarbeit kann aus Sicht des Senats nicht deshalb als geklärt angesehen werden, weil der Gerichtshof im Antidiskriminierungsrecht angenommen hat, es sei Sache des nationalen Gerichts zu beurteilen, ob objektive Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigten (vgl. zB im Teilzeitrecht EuGH 1. März 2012 - C-393/10 - [O"Brien] Rn. 67; 6. Dezember 2007 - C-300/06 - [Voß] Rn. 43; 27. Mai 2004 - C-285/02 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 18) . - BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 370/20
Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um …
a) Der Senat geht davon aus, dass wesentliche Maßgaben zur Beantwortung der ersten Vorlagefrage den Urteilen des Gerichtshofs in Sachen Helmig ua. (…EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua., EU:C:1994:415 - Rn. 23, 26 ff.) , Elsner-Lakeberg (EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02, EU:C:2004:320 - Rn. 15, 17) und Voß (…EuGH 6. Dezember 2007 - C-300/06, EU:C:2007:757 - Rn. 27, 30 ff.) zu entnehmen sind.bb) Im Hinblick auf die Methode, mit der anhand eines Vergleichs der den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gewährten Vergütungen zu prüfen ist, ob der Grundsatz des gleichen Entgelts beachtet wurde, ist der Senat der Auffassung, dass der Gerichtshof in allen drei genannten Urteilen einheitlich davon ausgegangen ist, dass eine echte Transparenz, die eine wirksame Kontrolle erlaubt, nur gewährleistet ist, wenn dieser Grundsatz für jeden einzelnen Bestandteil des den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen gezahlten Entgelts gilt und nicht nur im Wege einer Gesamtbewertung der diesen gewährten Vergütungen angewandt wird (vgl. etwa EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02, EU:C:2004:320 - [Elsner-Lakeberg] Rn. 15; 26. Juni 2001 - C-381/99, EU:C:2001:358 - [Brunnhofer] Rn. 35 mwN) .
dd) Weiter neigt der Senat zu der Auffassung, dass sich aus den Urteilen Elsner-Lakeberg (EuGH 27. Mai 2004 - C-285/02, EU:C:2004:320 - Rn. 15, 17) und Voß (EuGH 6. Dezember 2007 - C-300/06, EU:C:2007:757 - Rn. 30 ff.) nichts Anderes ergibt und dass diese - anders als in Deutschland teilweise angenommen worden ist - keine Zäsur im Verständnis der Vergleichsmethode beinhalten.
- EuGH, 06.12.2007 - C-300/06
DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE …
Der Grundsatz des gleichen Entgelts steht nicht nur der Anwendung von Vorschriften entgegen, die unmittelbare Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts enthalten, sondern auch der Anwendung von Vorschriften, die Ungleichbehandlungen von männlichen und weiblichen Arbeitnehmern aufgrund von Kriterien aufrechterhalten, die nicht auf dem Geschlecht beruhen, sofern sich diese Ungleichbehandlungen nicht mit objektiv gerechtfertigten Faktoren erklären lassen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteile vom 13. Mai 1986, Bilka-Kaufhaus, 170/84, Slg. 1986, 1607, Randnrn. 29 und 30, vom 15. Dezember 1994, Helmig u. a., C-399/92, C-409/92, C-425/92, C-34/93, C-50/93 und C-78/93, Slg. 1994, I-5727, Randnr. 20, sowie vom 27. Mai 2004, Elsner-Lakeberg, C-285/02, Slg. 2004, I-5861, Randnr. 12). - LAG Nürnberg, 13.06.2019 - 3 Sa 348/18
Teilzeit - Überstundenzuschlag - öffentlicher Dienst - kommunale Krankenhäuser
Abweichendes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Elsner-Lakeberg (vom 27.05.2004 - C 285/02 Slg. 2004 1, 5861). - EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …
- BAG, 24.09.2008 - 6 AZR 657/07
Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit
- BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 71/19
Tarifliche Altersfreizeit - Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter
- BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08
Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- LAG Nürnberg, 30.04.2019 - 7 Sa 346/18
Überstundenzuschlag - Teilzeit - Schichtarbeit - TVöD
- BVerwG, 11.05.2006 - 2 C 8.05
Vergütung von Beamten bei Tätigkeit über die regelmäßige Dienstzeit hinaus - …
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 249/05
Einführung einer fixen Mindeststundenzahl für Beamte als Voraussetzung für die …
- BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 733/15
Hamburgisches Zusatzversorgungsgesetz - Vereinbarkeit mit Unionsrecht
- VGH Hessen, 05.05.2009 - 1 A 2098/08
Vergütung von Vertretungs- und Bereitschaftsstunden bei Teilzeitbeschäftigung
- BVerwG, 13.03.2008 - 2 C 128.07
Lehrer, Teilzeitbeschäftigung, mittelbare Diskriminierung, Mehrarbeit, …
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09
Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …
- VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09
Altersgrenze im Beamtenrecht
- BAG, 09.12.2020 - 10 AZR 333/20
Gleichbehandlung bei Nachtarbeit
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 7463/04
Beamtenrechtliche Ausgestaltung des Anspruchs einer Oberstudienrätin auf die …
- BVerwG, 09.11.2023 - 2 C 12.22
Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer …
- VG Frankfurt/Main, 29.03.2010 - 9 K 3854/09
Altersgrenze im Beamtenrecht - Vorlage an EuGH
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2022 - C-660/20
Lufthansa CityLine - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Grundsatz …
- BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 28.09
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Lehrers auf zeitanteilige Besoldung für …
- BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 372/20
Überstundenzuschläge bei Teilzeitbeschäftigung
- VG Düsseldorf, 24.05.2005 - 26 K 5973/04
Gewährung einer Mehrarbeitsvergütung nach dem Stundensatz des § 4 Abs. 3 Nr. 4 …
- BVerwG, 26.03.2009 - 2 C 12.08
Wechselschichtzulage; Polizeizulage; Begriff der Dienstbezüge; …
- VG Düsseldorf, 23.08.2005 - 26 K 6733/04
Festlegung einer fixen Mindeststundenzahl für die Gewährung einer …
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 50.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 1 K 7056/04
Lehrerin, Teilzeit, Mehrarbeit, Besoldung
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 1 K 6924/04
Lehrer, Mehrarbeit, Teilzeit
- VG Gelsenkirchen, 23.05.2007 - 1 K 3073/05
Lehrerin, Mehrarbeit, Teilzeit, Besoldung
- VG Minden, 18.05.2005 - 4 K 880/04
Antrag einer Lehrerin an einer Realschule auf zeitanteilige Besoldung aus der …
- VG Frankfurt/Main, 03.12.2007 - 9 E 2418/07
Wechselschichtzulage für teilzeitbeschäftigte Beamte
- VG Gelsenkirchen, 14.03.2007 - 1 K 526/06
Teilzeit, Lehrerin, Mehrarbeit, Besoldung
- Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-184/22
KfH Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation - Vorlage zur …
- VG Minden, 16.02.2005 - 4 K 123/01
Anspruch eines teilzeitbeschäftigten Studienrates auf Gewährung von …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19
YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorabentscheidungsersuchen - …
- BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 82.08
Fortgeltendes Bundesrecht; Grundgesetzänderung; Föderalismusreform I; …
- LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 299/21
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe; …
- OVG Niedersachsen, 18.09.2007 - 5 LC 264/06
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten, beamteten Lehrkraft auf Gewährung einer …
- ArbG Frankfurt/Main, 14.07.2017 - 13 Ca 5491/16
Teilzeit, Anspruch auf bezahlwirksame Anrechnung hinsichtlich …
- VG Minden, 17.01.2013 - 4 K 1687/10
Begriffliche Zurechnung der sich in Altersteilzeit befindenden Lehrkräften zu den …
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 52.03
Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen; …
- LAG Düsseldorf, 02.11.2021 - 14 Sa 72/21
Nachtarbeitszuschlag für Schichtarbeit; Gleichbehandlung; Zuschlagshöhe; …
- VG Freiburg, 07.05.2019 - 13 K 2060/18
Gewährung einer Erschwerniszulage für Vollzugsbeamte des Bundes für Dienst zu …
- VGH Hessen, 30.06.2009 - 1 A 395/08
Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrer auf anteilige Besoldung bei der Ableistung …
- VG Saarlouis, 04.02.2013 - 9 L 341/13
Einstweilige Verfügung auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Wahl des …
- VG Minden, 05.05.2008 - 4 K 1765/07
Anspruch einer in Teilzeit beschäftigten Lehrerin auf anteilige Besoldung für …
- OVG Niedersachsen, 09.11.2004 - 5 LB 198/02
Rechtmäßigkeit der Festsetzung des Familienzuschlages der Stufe 1 entsprechend …
- VG Saarlouis, 25.02.2014 - 2 K 193/12
Berechnung des Resturlaubsanspruchs beim Übergang von einem …
- BVerwG, 13.03.2012 - 2 B 98.11
Verpflichtung von teilzeitbeschäftigten Beamten zur ausgleichsfreien Mehrarbeit; …
- VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
Klage des Amtsrichters gegen Altersgrenze abgewiesen
- VG Berlin, 02.02.2005 - 7 A 192.01
Überstunden von teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen müssen voll bezahlt werden
- VG Frankfurt/Main, 03.03.2008 - 9 E 2044/07
Mehrarbeitsvergütung für geleistete zusätzliche Unterrichtsstunden einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2009 - 1 L 72/09
Zur Rechtmäßigkeit einer besoldungsrechtlichen Einmalzahlung, die an das Bestehen …
- BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 99.11
Anspruch einer Studienrätin auf Zahlung einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit
- BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 100.11
Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin für Grund- und Hauptschule auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2011 - 3 A 280/10
Finanzieller Ausgleich gegenüber einer verbeamteten Lehrerin wegen der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2011 - L 6 AS 741/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.03.2022 - 7 Sa 352/19
Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte im Geltungsbereich des TVöD-K
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