Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.2000 - C-242/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23453
EuGH, 27.06.2000 - C-242/98 (https://dejure.org/2000,23453)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.2000 - C-242/98 (https://dejure.org/2000,23453)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2000 - C-242/98 (https://dejure.org/2000,23453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,23453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Salvat Editores

  • Deutsches Notarinstitut

    Richtlinie 93/13/EWG

  • Judicialis

    Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Art. 2; ; Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchlic... he Klauseln in Verbraucherverträgen Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; ; Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Art. 6 Abs. 1; ; Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Art. 7; ; Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen Nr. 1 Buchst. q; ; Ley General 26/1984 para la Defensa de los Consumidores y Usuarios (Allgemeines Gesetz 26/1984 zum Schutz der Verbraucher und Dienstleistungsnehmer) vom 19. Juli 1984 (Spanien) Art. 10 Abs. 1 Buchst. c; ; Ley 7/1998 sobre Condiciones Generales de la Contratacíon (Gesetz 7/1998 über die allgemeinen Vertragsbedingungen) vom 13. April 1998 (Spanien) Art. 8

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.06.2000 - C-240/98

    Océano Grupo Editorial

    Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-242/98
    In den verbundenen Rechtssachen C-240/98 bis C-244/98.

    Rocío Murciano Quintero (C-240/98) und Salvat Editores SA gegen José M. Sánchez Alcón Prades (C-241/98), José Luis Copano Badillo (C-242/98), Mohammed Berroane (C-243/98), Emilio Viñas Feliu (C-244/98).

    Der Juzgado de Primera Instancia Nr. 35 Barcelona hat mit Beschlüssen vom 31. März 1998 (C-240/98 und C-241/98) und vom 1. April 1998 (C-242/98, C-243/98 und C-244/98), beim Gerichtshof eingegangen am 8. Juli 1998, gemäß Artikel 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) eine Frage nach der Auslegung der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. L 95, S. 29; im folgenden: Richtlinie) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

    Der Gerichtshof hat mit Beschluß vom 20. Juli 1998 die fünf Rechtssachen C-240/98 bis C-244/98 zu gemeinsamem schriftlichen und mündlichen Verfahren und zu gemeinsamer Entscheidung verbunden.

  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-242/98
    Da es sich um einen Fall handelt, in dem eine Richtlinie nicht umgesetzt worden ist, muß das nationale Gericht, das das nationale Recht - gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, undvom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26) seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 EG) nachzukommen.
  • EuGH, 16.12.1993 - C-334/92

    Wagner Miret / Fondo de garantía salarial

    Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-242/98
    Da es sich um einen Fall handelt, in dem eine Richtlinie nicht umgesetzt worden ist, muß das nationale Gericht, das das nationale Recht - gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, undvom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26) seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 EG) nachzukommen.
  • EuGH, 14.07.1994 - C-91/92

    Faccini Dori / Recreb

    Auszug aus EuGH, 27.06.2000 - C-242/98
    Da es sich um einen Fall handelt, in dem eine Richtlinie nicht umgesetzt worden ist, muß das nationale Gericht, das das nationale Recht - gleich, ob es sich um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, nach ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, undvom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-91/92, Faccini Dori, Slg. 1994, I-3325, Randnr. 26) seine Auslegung so weit wie möglich am Wortlaut und Zweck der Richtlinie ausrichten, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 EG) nachzukommen.
  • EuGH, 13.07.2000 - C-456/98

    Centrosteel

    Doch ergibt sich ebenfalls aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89, Marleasing, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8, vom 16. Dezember 1993 in der Rechtssache C-334/92, Wagner Miret, Slg. 1993, I-6911, Randnr. 20, Faccini Dori, Randnr. 26, und vom 27. Juni 2000 in den Rechtssachen C-240/98, C-241/98, C-242/98, C-243/98 und C-244/98, Océano Grupo Editorial und Salvat Editores, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 30), daß ein nationales Gericht, das das nationale Recht - ob es sich nun um vor oder nach der Richtlinie erlassene Vorschriften handelt - bei dessen Anwendung auszulegen hat, seine Auslegung soweit wie möglich am Wortlaut und am Zweck der Richtlinie ausrichtenmuß, um das mit der Richtlinie verfolgte Ziel zu erreichen und auf diese Weise Artikel 189 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 249 Absatz 3 EG) nachzukommen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-241/98

    Salvat Editores

    Mit Beschlüssen vom 31. März 1998 (Rechtssachen C-240/98 und C-241/98) und vom 1. April 1998 (Rechtssachen C-242/98, C-243/98 und C-244/98) hat daher der Juzgado de Primera Instancia Nr. 35 Barcelona dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Erlaubt der Verbraucherschutz, den die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen gewährleistet, dem nationalen Gericht, von Amts wegen zu prüfen, ob eine Klausel des ihm zur Prüfung vorgelegten Vertrages mißbräuchlich ist, wenn es über die Zulässigkeit einer Klage vor den ordentlichen Gerichten zu entscheiden hat?.
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.1999 - C-243/98

    Salvat Editores

    Mit Beschlüssen vom 31. März 1998 (Rechtssachen C-240/98 und C-241/98) und vom 1. April 1998 (Rechtssachen C-242/98, C-243/98 und C-244/98) hat daher der Juzgado de Primera Instancia Nr. 35 Barcelona dem Gerichtshof folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Erlaubt der Verbraucherschutz, den die Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen gewährleistet, dem nationalen Gericht, von Amts wegen zu prüfen, ob eine Klausel des ihm zur Prüfung vorgelegten Vertrages mißbräuchlich ist, wenn es über die Zulässigkeit einer Klage vor den ordentlichen Gerichten zu entscheiden hat?.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht