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   EuGH, 27.06.2002 - C-274/00 P   

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https://dejure.org/2002,5381
EuGH, 27.06.2002 - C-274/00 P (https://dejure.org/2002,5381)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.2002 - C-274/00 P (https://dejure.org/2002,5381)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - C-274/00 P (https://dejure.org/2002,5381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beamte - Beanspruchung des Zeitbedienstetenstatus - Verspätung des Antrags - Unzulässigkeit der Klage - Rechtsmittel, das zum Teil offensichtlich unzulässig und zum Teil offensichtlich unbegründet ist

  • Europäischer Gerichtshof

    Simon / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Simon / Kommission

    Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 42 § 2 Unterabsatz 1
    1. Rechtsmittel Gründe Angriffs- oder Verteidigungsmittel, das erstmals im Rechtsmittelverfahren geltend gemacht wird Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Simon / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung und Verbreitung der Ergebnisse der im Rahmen des Sechsten Ergonomieprogramms durchgeführten Studien; Beanspruchung des Zeitbedienstetenstatus; Rechtsmittel, das zum Teil offensichtlich unzulässig und zum Teil offensichtlich unbegründet ist; Organisation der ...

  • Judicialis

    EGKS-Vertrag Art. 55

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsmittel - Beamte - Beanspruchung des Zeitbedienstetenstatus - Verspätung des Antrags - Unzulässigkeit der Klage - Rechtsmittel, das zum Teil offensichtlich unzulässig und zum Teil offensichtlich unbegründet ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-177/97, mit dem das Gericht die Klage der Klägerin auf Aufhebung der Entscheidung, mit der ihr Antrag auf Bereinigung des Dienstverhältnisses abgelehnt worden war, abgewiesen hat - Geltendmachung des Status als ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 10.05.2000 - T-177/97

    Simon / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Einzelrichter) vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-177/97 (Simon/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-75 und II-319) wegen Aufhebung dieses Urteils, andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch J. Currall als Bevollmächtigten im Beistand von D. Waelbroeck, avocat, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Beklagte im ersten Rechtszug,.

    Die Rechtsmittelführerin hat mit Rechtsmittelschrift, die am 10. Juli 2000 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Bestimmungen der EGKS- und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-177/97 (Simon/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-75 und II-319) (im Folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klage als unbegründet abgewiesen hat.

  • EuGH, 06.12.1989 - 249/87

    Mulfinger u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
    Sie stützte ihr Vorbringen insbesondere auf die Urteile vom 6. Dezember 1989 in der Rechtssache C-249/87 (Mulfinger u. a./Kommission, Slg. 1989, 4127) und vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78 (Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189), wonach der Abschluss von dem Recht der Mitgliedstaaten unterliegenden Arbeits- oder Dienstleistungsverträgen rechtswidrig sei, wenn die Gemeinschaft die Vertragsbedingungen nicht gemäß den dienstlichen Erfordernissen, sondern zur Umgehung des Statuts oder der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten festgelegt habe.

    In den Randnummern 46 bis 49 hat das Gericht festgestellt, dass die genannten Urteile Mulfinger u. a./Kommission und Deshormes/Kommission im vorliegenden Fall nicht einschlägig seien.

  • EuGH, 17.07.1998 - C-422/97

    Sateba / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofes auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59, und Beschluss vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache C-422/97 P, Sateba/Kommission, Slg. 1998, I-4913, Randnr. 30).
  • EuGH, 21.02.2002 - C-486/01

    Front national / Parlament

    Auszug aus EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29, und Beschluss vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Front National und Martinez/Parlament u. a., Slg. 2002, I-1843, Randnrn.
  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofes auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. Urteil vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P, Kommission/Brazzelli Lualdi u. a., Slg. 1994, I-1981, Randnr. 59, und Beschluss vom 17. Juli 1998 in der Rechtssache C-422/97 P, Sateba/Kommission, Slg. 1998, I-4913, Randnr. 30).
  • EuGH, 11.02.1999 - C-390/95

    Antillean Rice Mills u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
    Die Würdigung der Tatsachen ist, sofern die dem Gericht vorgelegten Beweismittel nicht verfälscht werden, daher keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. u. a. Urteil vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-390/95 P, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, Slg. 1999, I-769, Randnr. 29, und Beschluss vom 21. Februar 2002 in den Rechtssachen C-486/01 P-R und C-488/01 P-R, Front National und Martinez/Parlament u. a., Slg. 2002, I-1843, Randnrn.
  • EuGH, 01.02.1979 - 17/78

    Deshormes / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
    Sie stützte ihr Vorbringen insbesondere auf die Urteile vom 6. Dezember 1989 in der Rechtssache C-249/87 (Mulfinger u. a./Kommission, Slg. 1989, 4127) und vom 1. Februar 1979 in der Rechtssache 17/78 (Deshormes/Kommission, Slg. 1979, 189), wonach der Abschluss von dem Recht der Mitgliedstaaten unterliegenden Arbeits- oder Dienstleistungsverträgen rechtswidrig sei, wenn die Gemeinschaft die Vertragsbedingungen nicht gemäß den dienstlichen Erfordernissen, sondern zur Umgehung des Statuts oder der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten festgelegt habe.
  • EuGH, 11.07.1985 - 87/77

    Salerno u.a. / Kommission und Rat

    Auszug aus EuGH, 27.06.2002 - C-274/00
    Das Gericht hat diese Punkte jedoch in den Randnummern 43 und 44 des angefochtenen Urteils geprüft und zu Recht festgestellt, dass die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 11. Juli 1985 in den Rechtssachen 87/77, 130/77, 22/83, 9/84 und 10/84, Salerno u. a./Kommission und Rat, Slg. 1985, 2523) dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin entgegenstehe.
  • EuG, 05.10.2004 - T-45/01

    Sanders u.a. / Kommission

    Anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen oder in dem in der Klagebeantwortung genannten Fall, der zu dem Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-177/97 (Simon/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-75 und II-319) geführt hat und nach Einlegung eines Rechtsmittels durch Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 2002 in der Rechtssache C-274/00 P (Simon/Kommission, Slg. 2002, I-5999) bestätigt worden ist, haben die Kläger von der Kommission oder der Leitung des JET während ihrer Tätigkeit für das gemeinsame Unternehmen nie verlangt, als Bedienstete auf Zeit beschäftigt zu werden.
  • EuG, 05.10.2004 - T-144/02

    Eagle u.a. / Kommission - Im gemeinsamen Unternehmen JET beschäftigtes Personal -

    Anders als in den den Urteilen Ainsworth u. a./Kommission und Rat und Altmann u. a./Kommission zugrunde liegenden Fällen oder in dem in der Klagebeantwortung genannten Fall, der zu dem Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2000 in der Rechtssache T-177/97 (Simon/Kommission, Slg. ÖD 2000, I-A-75 und II-319) geführt hat und nach Einlegung eines Rechtsmittels durch Urteil des Gerichtshofes vom 27. Juni 2002 in der Rechtssache C-274/00 P (Simon/Kommission, Slg. 2002, I-5999) bestätigt worden ist, haben die Kläger von der Kommission oder der Leitung des JET während ihrer Tätigkeit für das gemeinsame Unternehmen nie verlangt, als Bedienstete auf Zeit beschäftigt zu werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2003 - C-162/01

    Bouma / Rat und Kommission

    41 - Vgl. u. a. die Urteile vom 10. April 2003 in der Rechtssache C-217/01 P [Michel Hendrickx/Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Cedefop), Slg. 2003, I-0000, Randnr. 37], vom 27. Juni 2002 in der Rechtssache C-274/00 P (Simon, Slg. 2002, I-5999, Randnr. 39) und vom 1. Juni 1994 in der Rechtssache C-136/92 P (Brazzelli Lualdi, Slg. 1994, I-1981, Randnr. 29).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-217/01

    Hendrickx / Cedefop

    28 und 29, sowie Urteil vom 27. Juni 2002 in der Rechtssache C-274/00 P, Simon/Kommission, Slg. 2002, I-5999, Randnr. 39).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.2002 - C-217/01

    Hendrickx / Cedefop

    5: - Siehe Urteil vom 27. Juni 2002 in der Rechtssache C-274/00 P (Simon, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 39).
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