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   EuGH, 27.06.2013 - C-569/10   

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https://dejure.org/2013,14233
EuGH, 27.06.2013 - C-569/10 (https://dejure.org/2013,14233)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.2013 - C-569/10 (https://dejure.org/2013,14233)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - C-569/10 (https://dejure.org/2013,14233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 94/22/EG - Bedingungen für die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen - Nichtdiskriminierender Zugang

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 94/22/EG - Bedingungen für die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen - Nichtdiskriminierender Zugang

  • EU-Kommission

    Kommission / Polen

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 94/22/EG - Bedingungen für die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen - Nichtdiskriminierender Zugang“

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 3. Dezember 2010 - Europäische Kommission/Republik Polen

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht ordnungsgemäße und/oder unvollständige Umsetzung von Art. 2 Abs. 2, Art. 3 Abs. 1 und Art. 5 Nrn. 1 und 2 der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 1994 über die Erteilung und Nutzung von ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.02.1984 - 166/82

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-569/10
    Hat die Kommission jedoch im Vorverfahren nicht angegeben, dass dessen Gegenstand, d. h. die dem betreffenden Mitgliedstaat vorgeworfene Vertragsverletzung, über die im Vorverfahren genannten nationalen Bestimmungen hinausgeht, ist die Klage unzulässig, soweit sie andere als im Vorverfahren angegebene nationale Bestimmungen betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1984, Kommission/Italien, 166/82, Slg. 1984, 459, Randnrn. 19 bis 22, und vom 22. Juni 1993, Kommission/Dänemark, C-243/89, Slg. 1993, I-3353, Randnrn.
  • EuGH, 22.06.1993 - C-243/89

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-569/10
    Hat die Kommission jedoch im Vorverfahren nicht angegeben, dass dessen Gegenstand, d. h. die dem betreffenden Mitgliedstaat vorgeworfene Vertragsverletzung, über die im Vorverfahren genannten nationalen Bestimmungen hinausgeht, ist die Klage unzulässig, soweit sie andere als im Vorverfahren angegebene nationale Bestimmungen betrifft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1984, Kommission/Italien, 166/82, Slg. 1984, 459, Randnrn. 19 bis 22, und vom 22. Juni 1993, Kommission/Dänemark, C-243/89, Slg. 1993, I-3353, Randnrn.
  • EuGH, 10.09.1996 - C-11/95

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-569/10
    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen den nationalen Vorschriften, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführt werden, und den Vorschriften zu verlangen ist, die in der Klageschrift genannt werden (vgl. Urteile vom 10. September 1996, Kommission/Belgien, C-11/95, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74, und vom 22. Dezember 2008, Kommission/Italien, C-283/07, Randnr. 22).
  • EuGH, 10.05.2001 - C-152/98

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-569/10
    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande, C-152/98, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, und vom 15. März 2012, Kommission/Zypern, C-340/10, Randnr. 21).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-274/07

    Kommission / Litauen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-569/10
    Insbesondere muss die Klageschrift auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein wie die mit Gründen versehene Stellungnahme (vgl. u. a. Urteil vom 3. März 2011, Kommission/Irland, C-50/09, Slg. 2011, I-873, Randnr. 93), die eine zusammenhängende und detaillierte Darstellung der Gründe enthalten muss, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat (vgl. u. a. Urteil vom 11. September 2008, Kommission/Litauen, C-274/07, Slg. 2008, I-7117, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-283/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-569/10
    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen den nationalen Vorschriften, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme angeführt werden, und den Vorschriften zu verlangen ist, die in der Klageschrift genannt werden (vgl. Urteile vom 10. September 1996, Kommission/Belgien, C-11/95, Slg. 1996, I-4115, Randnr. 74, und vom 22. Dezember 2008, Kommission/Italien, C-283/07, Randnr. 22).
  • EuGH, 03.03.2011 - C-50/09

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-569/10
    Insbesondere muss die Klageschrift auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein wie die mit Gründen versehene Stellungnahme (vgl. u. a. Urteil vom 3. März 2011, Kommission/Irland, C-50/09, Slg. 2011, I-873, Randnr. 93), die eine zusammenhängende und detaillierte Darstellung der Gründe enthalten muss, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat (vgl. u. a. Urteil vom 11. September 2008, Kommission/Litauen, C-274/07, Slg. 2008, I-7117, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-340/10

    Kommission / Zypern - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 27.06.2013 - C-569/10
    Daher kann die Klage nicht auf andere als die im Vorverfahren erhobenen Rügen gestützt werden (vgl. u. a. Urteile vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande, C-152/98, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 23, und vom 15. März 2012, Kommission/Zypern, C-340/10, Randnr. 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-364/18

    Eni - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 94/22/EG - Energie -

    25 Die Richtlinie 94/22 hat zu sehr wenigen Streitigkeiten Anlass gegeben: Es gab nur eine Vertragsverletzungsklage gegen Polen wegen ihrer fehlerhaften Umsetzung, die mit dem Urteil vom 27. Juni 2013, Kommission/Polen (C-569/10, EU:C:2013:425), entschieden wurde.

    30 "Nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 94/22 stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass es beim Zugang zu den Tätigkeiten der Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen und bei ihrer Ausübung in den für diese Tätigkeiten zur Verfügung gestellten Gebieten keine Diskriminierung zwischen den Unternehmen gibt" (Urteil vom 27. Juni 2013, Kommission/Polen, C-569/10, EU:C:2013:425, Rn. 50).

    Es wurde festgestellt, dass die Bestimmung nicht mit Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 94/22 vereinbar ist (Urteil vom 27. Juni 2013, Kommission/Polen, C-569/10, EU:C:2013:425, Rn. 51 und 52), da sie einem ausländischen Wirtschaftsteilnehmer im Vergleich zu einem Wirtschaftsteilnehmer mit Hauptsitz in Polen den Zugang zur beabsichtigten wirtschaftlichen Tätigkeit erschwert.

  • EuGH, 07.11.2019 - C-364/18

    Eni - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/22/EG - Energie -

    Ebenso stellen die Mitgliedstaaten nach Art. 2 Abs. 2 der Richtlinie 94/22 sicher, dass es beim Zugang zu den Tätigkeiten und bei ihrer Ausübung keine Diskriminierung zwischen den interessierten Unternehmen gibt (Urteil vom 27. Juni 2013, Kommission/Polen, C-569/10, EU:C:2013:425" Rn. 50).
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