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   EuGH, 27.09.1979 - 230/78   

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https://dejure.org/1979,251
EuGH, 27.09.1979 - 230/78 (https://dejure.org/1979,251)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1979 - 230/78 (https://dejure.org/1979,251)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1979 - 230/78 (https://dejure.org/1979,251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Eridania

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - VERORDNUNGEN - VERFAHREN DES ERLASSES - UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN GRUNDVERORDNUNGEN UND DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN

  • EU-Kommission

    Eridania

  • Wolters Kluwer

    Gültigkeit der Verordnung Nr. 3331/74/EWG vom 19.12.1974 über die Zuteilung und Änderung der Grundquoten für Zucker; Begriff des Umstrukturierungsplans; Einschränkung der Befugnis zur Anpassung der Grundquoten; Vereinbarkeit von unmittelbarer Geltung einer ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 3331/74/EWG vom 19.12.1974; ; EWGV Art. 39 Abs. 1; ; EWGV Art. 39 Abs. 2; ; EWGV Art. 40 Abs. 3; ; EWGV Art. 43 Abs. 2; ; EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 190

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME AGRARPOLITIK - VERORDNUNGEN - VERFAHREN DES ERLASSES - UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN GRUNDVERORDNUNGEN UND DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.12.1970 - 25/70

    Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel / Köster

    Auszug aus EuGH, 27.09.1979 - 230/78
    Es ist jedoch - wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 25/70 (Köster, Slg. 1970, 1161) ausgeführt hat - nicht zu fordern, daß der Rat alle Einzelheiten der Verordnungen über die gemeinsame Agrarpolitik nach dem Verfahren des Artikels 43 regelt.
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.09.1979 - 230/78
    Zunächst ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold/Kommission, Slg. 1974, 491), daß die Grundrechte im Hinblick auf die soziale Funktion der geschützten Güter und Tätigkeiten zu beurteilen seien, weshalb sie nach Maßgabe des öffentlichen Interesses und der von der Gemeinschaft angestrebten Ziele des Gemeinwohls bestimmten Einschränkungen unterliegen könnten.
  • BVerwG, 30.06.2005 - 7 C 26.04

    Treibhausgas-Emissionen; Emissionshandel; Einführung eines

    Dieser Vertrauenstatbestand ist jedoch gegenüber dem Gesetzgeber begrenzt; denn es gibt im Immissionsschutzrecht keinen Grundsatz, dass dem Betreiber eingeräumte Rechtspositionen trotz Rechtsänderung zu belassen sind oder nur gegen Entschädigung entzogen werden dürfen (vgl. Beschluss vom 3. Juni 2004 - BVerwG 7 B 14.04 - Buchholz 451.221 § 12 KrW-/AbfG Nr. 1 S. 1, 3 f. unter Hinweis auf das Urteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313 m.w.N.; ebenso Sendler, UPR 1983, 33 ), und auch der EuGH erkennt keine Vertrauenstatbestände an, soweit die Genehmigungspraxis im Rahmen der Kompetenz des Gemeinschaftsgesetzgebers zu dessen Disposition steht, wie es hier nach Art. 175 Abs. 1 i.V.m. Art. 174 EG der Fall ist (vgl. Zimmer, a.a.O. S. 219 m.w.N.; EuGH, Rs. 230/78, Slg. 1979, 2749 ; Rs. 52/81, Slg. 1982, 3745 ; Rs. C-177/90, Slg. I-35 ).
  • EuGH, 29.10.1980 - 138/79

    Roquette / Rat

    Das Vorbringen der Klägerin sei als Beschwerde darüber aufzufassen, daß der Rat bei der Schaffung des Quotensystems Grundprinzipien des Vertrages verletzt und eine Handlung erlassen habe, die weiter gehe als erforderlich; der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 27. September 1979 (Rechtssache 230/78, Eridiana, noch nicht veröffentlicht) festgestellt, daß die Quoten keine Regelung für die Begrenzung der Produktion seien, sondern ein System, das den Preis (A-Quote) für bestimmte Produktmengen garantiere, wobei für einen zusätzlichen Teil der Produktion (B-Quote) eine entsprechende, wegen der Erhebung einer Abgabe aber weniger vorteilhafte Regelung bestehe.
  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 2036/05

    Die im Treibhausgas-Emissionsgesetz auferlegten Pflichten und getroffenen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu ausgeführt, der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften erkenne keine Vertrauenstatbestände an, soweit eine Genehmigungspraxis im Rahmen der Kompetenz des Gemeinschaftsgesetzgebers zu dessen Disposition stehe, wie es hier nach Art. 175 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 174 EG der Fall sei (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1979, Rs. 230/78 - S.P.A. Eridania-Zuccherifici Nazionali u.a./Minister für Landwirtschaft und Forsten u.a -, Slg. 1979, 2749, Rn. 22).
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