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   EuGH, 27.09.1988 - 235/87   

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EuGH, 27.09.1988 - 235/87 (https://dejure.org/1988,1608)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 235/87 (https://dejure.org/1988,1608)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 235/87 (https://dejure.org/1988,1608)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Matteucci / Communauté française de Belgium

    Verordnung Nr . 1612/68 des Rates, Artikel 7 Absatz 2
    1 . Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Begriff - Stipendium für ein Studium im Ausland, das aufgrund eines zweiseitigen Abkommens zwischen Mitgliedstaaten gewährt wird - Einbeziehung - Gewährung der Stipendien nach dem Abkommen ...

  • EU-Kommission

    Matteucci / Communauté française de Belgium

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrige Auszahlung von Stipendien; Bindung von Stipendien an belgische Staatsangehörige

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; EWGV Art. 128; ; EWGV Art. 7; ; EWGV Art. 48; ; EWGV Art. 59; ; EWGV Art. 60

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Gleichbehandlung - Soziale Vergünstigungen - Begriff - Stipendium für ein Studium im Ausland, das aufgrund eines zweiseitigen Abkommens zwischen Mitgliedstaaten gewährt wird - Einbeziehung - Gewährung der Stipendien nach dem Abkommen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf alle sozialen Vergünstigungen für Wanderarbeitnehmer im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten; Vergünstigung durch eine Förderung, die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zur Durchführung eines Studiums im Bereich der beruflichen Fortbildung gewährt ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Diskriminierungsverbot - Berufsbildender Unterricht - Ausbildungsbeihilfe.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.06.1988 - 39/86

    Lair / Universität Hannover

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 235/87
    Juni 1988 in der Rechtssache 39/86 ( Lair, Slg . 1988, 0000 ) hergeleitet, daß eine Förderung, die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung zur Durchführung eines Studiums im Bereich der beruflichen Fortbildung gewährt wird, eine soziale Vergünstigung im Sinne von Artikel 7 Absatz 2 darstellt .
  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 235/87
    9 Das nationale Gericht hat in seinem Vorlageurteil nicht angegeben, ob der von der Klägerin erteilte Rhythmik-Unterricht eine tatsächliche und echte Tätigkeit im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( insbesondere Urteil vom 23 . März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg .
  • EuGH, 27.02.1962 - 10/61

    Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gegen Italienische Republik.

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 235/87
    22 Ausserdem geht nach ständiger Rechtsprechung ( siehe unter anderem Urteil vom 27 . Februar 1962 in der Rechtssache 10/61, Kommission/Italien, Slg .
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gehen die unionsrechtlichen Bestimmungen auf den von ihnen geregelten Gebieten den vor ihrem Inkrafttreten vereinbarten Regelungen in anderen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten im Kollisionsfall vor (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988 - 235/87, Slg. 1988, 5589 Rn. 22 - Matteucci, mwN).

    Sie können verlangen, an den ihnen unzulässig vorenthaltenen Leistungen und Rechten unter den gleichen Voraussetzungen wie die begünstigten Personen teilzuhaben (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 1983 - 152/82, Slg. 1983, 232 Rn. 18 - Forcheri; EuGH, Slg. 1988, 5589 Rn. 23 - Matteucci; Urteil vom 12. Mai 1998 - C-85/96, Slg. 1998, I-2691 = EuZW 1998, 372 Rn. 63 - Martínez Sala).

    aa) Eine vertragliche Regelung in einem Abkommen zwischen Mitgliedstaaten ist unanwendbar, wenn sie den unionsvertraglichen Bestimmungen widerspricht (vgl. EuGH, Slg. 1988, 5589 Rn. 22 - Matteucci; GRUR Int. 1993, 76 Rn. 8 - Exportur; GRUR 2010, 143 Rn. 98 - American Bud II; EuZW 2010, 217 Rn. 44 - Kommission/Deutschland).

  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Als internes Abkommen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist der ESM-Vertrag jedenfalls unionsrechtskonform auszulegen (vgl. EuGH, Rs. C-235/87, Matteucci, Slg. 1988, S. 5589, Rn. 19; Kube, WM 2012, S. 245 ; BTDrucks 17/9045, S. 29; 17/9047, S. 4; zum Bezug des ESMV auf das Unionsrecht siehe Rathke, DÖV 2011, S. 753 ; Calliess, NVwZ 2012, S. 1 ).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gehen die unionsrechtlichen Bestimmungen auf den von ihnen geregelten Gebieten den vor ihrem Inkrafttreten vereinbarten Regelungen in anderen Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten im Kollisionsfall vor (vgl. EuGH, Urteil vom 27. September 1988 - 235/87, Slg. 1988, 5589 Rn. 22 - Matteucci, mwN).

    Widerspricht danach Art. 8 Abs. 2 BIT den Art. 267 und Art. 344 AEUV, so ist diese Bestimmung nicht anwendbar (vgl. EuGH, Slg. 1988, 5589 Rn. 22 - Matteucci; GRUR Int. 1993, 76 Rn. 8 - Exportur; GRUR 2010, 143 Rn. 98 - American Bud II; EuZW 2010, 217 Rn. 44 - Kommission/Deutschland) und keine wirksame Schiedsvereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossen.

  • EuGH, 14.03.2024 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême)

    Wie die Kommission zu Recht geltend macht, waren das Vereinigte Königreich und insbesondere seine innerstaatlichen Gerichte aufgrund der in Art. 4 Abs. 3 EUV verankerten Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, die der Anwendung der unionsrechtlichen Vorschriften im Bereich der staatlichen Beihilfen zugrunde liegt, verpflichtet, Rumänien die Einhaltung seiner Verpflichtungen aus Art. 108 Abs. 3 AEUV zu erleichtern, um dieser Bestimmung nicht ihre praktische Wirksamkeit zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Matteucci, 235/87, EU:C:1988:460, Rn. 19).
  • EuGH, 15.01.2002 - C-55/00

    DIE SICH AUS EINEM BILATERALEN ABKOMMEN ZWISCHEN EINEM MITGLIEDSTAAT UND EINEM

    Hinsichtlich eines zwischen zwei Mitgliedstaaten geschlossenen Kulturabkommens, das die Gewährung von Stipendien den Staatsangehörigen dieser beiden Staaten vorbehielt, hat der Gerichtshof entschieden, dass Artikel 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2) die Behörden der beiden Mitgliedstaaten verpflichtet, die Gewährung der in dem bilateralen Abkommen vorgesehenen Ausbildungsförderung auf die in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Arbeitnehmer der Gemeinschaft zu erstrecken (Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 235/87, Matteucci, Slg. 1988, 5589, Randnr. 16).

    Der Gerichtshof hat außerdem entschieden, dass, wenn die Anwendung einer Gemeinschaftsvorschrift durch eine Maßnahme behindert werden kann, die im Rahmen der Durchführung eines - auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Vertrages geschlossenen - bilateralen Abkommens getroffen wurde, jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, die Anwendung dieser Vorschrift zu erleichtern und zu diesem Zweck jeden anderen Mitgliedstaat zu unterstützen, dem eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung obliegt (Urteil Matteucci, Randnr. 19).

  • EuGH, 26.02.1992 - C-3/90

    Bernini / Minister van Onderwijs en Wetenschappen

    20 Was das Argument der dänischen Regierung angeht, ein Arbeitnehmer, der den Aufnahmemitgliedstaat verlasse, um in dem Mitgliedstaat zu studieren, dessen Staatsangehöriger er sei, könne sich nicht auf Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1612/68 berufen, so ist darauf hinzuweisen, daß, wenn ein Mitgliedstaat den inländischen Arbeitnehmern eine Studienbeihilfe für ein Studium in einem anderen Mitgliedstaat bietet, diese Möglichkeit auf die in seinem Hoheitsgebiet niedergelassenen Arbeitnehmer aus der Gemeinschaft erstreckt werden muß (vgl. Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 235/87, Matteucci, Slg. 1988, 5589, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    88 Vgl. u. a. Urteile vom 27. Februar 1962, Kommission/Italien (10/61, EU:C:1962:2, S. 23), und vom 27. September 1988, Matteucci (235/87, EU:C:1988:460, Rn. 21).

    140 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Matteucci (235/87, EU:C:1988:460, Rn. 19).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-478/07

    DIE BEZEICHNUNG "BUD" KANN NICHT AUSSERHALB DER GEMEINSCHAFTLICHEN SCHUTZREGELUNG

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass Art. 307 EG auf solche Übereinkünfte nicht anwendbar ist, sofern an ihnen kein Drittstaat beteiligt ist (Urteil vom 27. September 1988, Matteucci, 235/87, Slg. 1988, 5589, Randnr. 21).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-542/09

    Die niederländische Regelung, wonach die Finanzierung eines Auslandstudiums von

    7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1612/68 verpflichtet einen Mitgliedstaat, der den inländischen Arbeitnehmern die Möglichkeit bietet, eine in einem anderen Mitgliedstaat erteilte Ausbildung zu absolvieren, diese Möglichkeit auf die in seinem Hoheitsgebiet ansässigen Arbeitnehmer der Union zu erstrecken (Urteile vom 27. September 1988, Matteucci, 235/87, Slg. 1988, 5589, Randnr. 16, und vom 13. November 1990, di Leo, C-308/89, Slg. 1990, I-4185, Randnr. 14).
  • EuGH, 05.09.2019 - C-801/18

    Caisse pour l'avenir des enfants

    Hinsichtlich eines zwischen zwei Mitgliedstaaten geschlossenen Kulturabkommens, das die Gewährung von Stipendien den Staatsangehörigen dieser beiden Staaten vorbehielt, hat der Gerichtshof entschieden, dass Art. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. 1968, L 257, S. 2) die Behörden dieser Mitgliedstaaten verpflichtet, die Gewährung der in dem betreffenden bilateralen Abkommen vorgesehenen Ausbildungsförderung auf Arbeitnehmer, die in ihrem Hoheitsgebiet wohnhaft sind und eine unselbständige Tätigkeit ausüben, aber die Staatsangehörigkeit eines dritten Mitgliedstaats besitzen, zu erstrecken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Matteucci, 235/87, EU:C:1988:460, Rn. 16 und 23).

    Der Gerichtshof hat nämlich festgestellt, dass, wenn die Anwendung einer Gemeinschaftsvorschrift durch eine Maßnahme behindert werden kann, die im Rahmen der Durchführung eines - auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Vertrags geschlossenen - zweiseitigen Abkommens getroffen wurde, jeder Mitgliedstaat verpflichtet ist, die Anwendung dieser Vorschrift zu erleichtern und zu diesem Zweck jeden anderen Mitgliedstaat, dem eine gemeinschaftsrechtliche Verpflichtung obliegt, zu unterstützen (Urteil vom 27. September 1988, Matteucci, 235/87, EU:C:1988:460, Rn. 19).

    So hat der Gerichtshof in Rn. 23 des Urteils vom 27. September 1988, Matteucci (235/87, EU:C:1988:460), entschieden, dass ein zweiseitiges Abkommen, das die Gewährung von Stipendien den Staatsangehörigen der beiden Mitgliedstaaten, die Parteien des Abkommens sind, vorbehält, der Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von inländischen Arbeitnehmern und im Hoheitsgebiet eines dieser beiden Mitgliedstaaten niedergelassenen Arbeitnehmern der Gemeinschaft nicht entgegenstehen kann.

  • EuGH, 21.01.2010 - C-546/07

    Deutschland hat dadurch gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, dass es die

  • BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02

    Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.1990 - C-308/89

    Carmina di Leo gegen Land Berlin. - Diskrimierungsverbot - Kind eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-158/07

    Förster - Arbeitnehmerfreizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Art. 12 EG und 18 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.04.2021 - C-109/20

    PL Holdings - Vorabentscheidungsersuchen - Investitionsabkommen von 1987 zwischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-3/90

    M. J. E. Bernini gegen Minister van Onderwijs en Wetenschappen. -

  • EuGH, 13.11.1990 - C-308/89

    Di Leo / Land Berlin

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2005 - C-211/03

    HLH Warenvertrieb

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2004 - C-200/02

    NACH ANSICHT DES ERSTEN GENERALANWALTS TIZZANO HAT EIN KLEINKIND, DAS DIE

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2009 - C-73/08

    Bressol u.a. - Hochschulunterricht - Öffentliches Gesundheitswesen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2009 - C-478/07

    Budejovický Budvar - Geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen - Auslegung

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-546/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-542/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston verstößt die niederländische Regelung,

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-337/97

    Meeusen

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.1996 - C-245/94

    Ingrid Hoever und Iris Zachow gegen Land Nordrhein-Westfalen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.11.1990 - C-340/89

    Irène Vlassopoulou gegen Ministerium für Justiz, Bundes- und

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-475/93

    Jean-Louis Thévenon und Stadt Speyer - Sozialamt gegen Landesversicherungsanstalt

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17

    E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2019 - C-447/18

    Generálny riaditeľ Sociálnej poisťovne Bratislava u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-233/94

    Bundesrepublik Deutschland gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.1995 - C-7/94

    Landesamt für Ausbildungsförderung Nordrhein-Westfalen gegen Lubor Gaal.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.1997 - C-336/96

    Eheleute Robert Gilly gegen Directeur des services fiscaux du Bas-Rhin.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.07.1991 - C-357/89

    V. J. M. Raulin gegen Minister van Onderwijs en Wetenschappen. -

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