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   EuGH, 27.09.1988 - 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,43
EuGH, 27.09.1988 - 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 (https://dejure.org/1988,43)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1988 - 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 (https://dejure.org/1988,43)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1988 - 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 (https://dejure.org/1988,43)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Ahlström / Kommission

    EWG-Vertrag, Artikel 85
    1 . Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften - Räumlicher Geltungsbereich - Preisabsprache zwischen ausserhalb der Gemeinschaft niedergelassenen Herstellern - In der Gemeinschaft ansässige Käufer - Durchführung der Absprache innerhalb der Gemeinschaft - ...

  • EU-Kommission

    Ahlström / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des räumlichen Geltungsbereichs des Art. 85 des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV); Klage von Zellstoffherstellern auf die Aufhebung einer Entscheidung der Kommission bezüglich des Vorliegens von Verstößen gegen Art. 85 EWGV; ...

  • Judicialis

    EWGV Art. 85; ; EWGV Art. 173 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWGV Art. 85; EWGV Art. 173 Abs. 2
    1. Wettbewerb - Gemeinschaftsrechtliche Vorschriften - Räumlicher Geltungsbereich - Preisabsprache zwischen ausserhalb der Gemeinschaft niedergelassenen Herstellern - In der Gemeinschaft ansässige Käufer - Durchführung der Absprache innerhalb der Gemeinschaft - Anwendung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3086
  • GRUR Int. 1989, 671
 
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Wird zitiert von ... (193)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.07.1972 - 48/69

    ICI / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.09.1988 - 89/85
    Juli 1972 in der Rechtssache 48/69 ( ICI/Kommission, Slg . 1972, 619 ) nicht das Auswirkungsprinzip zu eigen gemacht habe, sondern darauf abgestellt habe, daß aufgrund des Vorgehens von Tochtergesellschaften, das den Muttergesellschaften habe zugerechnet werden können, ein wettbewerbsbeschränkendes Verhalten innerhalb des Gemeinsamen Marktes stattgefunden habe .
  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission

    Sie trägt insbesondere vor, dass nach dem Wortlaut von Art. 102 AEUV und der Rechtsprechung, wie sie sich aus dem Urteil vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission (89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447), ergebe, nachgewiesen werden müsse, dass das fragliche Verhalten den Wettbewerb innerhalb des Gemeinsamen Marktes beschränke.

    Außerdem ist zu beachten, dass der Gerichtshof zur Rechtfertigung der Anwendung des Kriteriums der Durchführung hervorgehoben hat, dass, wenn die Anwendbarkeit der wettbewerbsrechtlichen Verbote vom Ort der Bildung des Kartells abhängig gemacht würde, dies offensichtlich darauf hinausliefe, dass den Unternehmen ein einfaches Mittel an die Hand gegeben würde, sich diesen Verboten zu entziehen (vgl. entsprechend Urteil vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447, Rn. 16).

  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73) -

    Unter diesen Umständen ist die Zuständigkeit der Union für die Anwendung ihrer Vorschriften auf derartige Verhaltensweisen nach dem Völkerrecht nicht ausgeschlossen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, 89/85, 104/85, 114/85, 116/85, 117/85 und 125/85 bis 129/85, EU:C:1988:447, Rn. 18).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-8/08

    EIN EINZIGES TREFFEN ZWISCHEN UNTERNEHMEN KANN EINE ABGESTIMMTE VERHALTENSWEISE

    In Bezug auf die Definition einer abgestimmten Verhaltensweise hat er entschieden, dass es sich dabei um eine Form der Koordinierung zwischen Unternehmen handelt, die zwar noch nicht bis zum Abschluss eines Vertrags im eigentlichen Sinn gediehen ist, jedoch bewusst eine praktische Zusammenarbeit an die Stelle des mit Risiken verbundenen Wettbewerbs treten lässt (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1975, Suiker Unie u. a./Kommission, 40/73 bis 48/73, 50/73, 54/73 bis 56/73, 111/73, 113/73 und 114/73, Slg. 1975, 1663, Randnr. 26, und vom 31. März 1993, Ahlström Osakeyhtiö u. a./Kommission, C-89/85, C-104/85, C-114/85, C-116/85, C-117/85 und C-125/85 bis C-129/85, Slg. 1993, I-1307, Randnr. 63).
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