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   EuGH, 27.09.2001 - C-424/99   

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https://dejure.org/2001,33571
EuGH, 27.09.2001 - C-424/99 (https://dejure.org/2001,33571)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.2001 - C-424/99 (https://dejure.org/2001,33571)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 2001 - C-424/99 (https://dejure.org/2001,33571)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Positivliste im Sinne von Artikel 6 der Richtlinie 89/105 EWG; Frist für die Prüfung eines Antrags auf Aufnahme eines Arzneimittels in die Liste

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-424/99
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt außerdem das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich ausden gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, sowie vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46, und in der Rechtssache C-226/99, Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17).
  • EuGH, 05.10.1989 - 290/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-424/99
    Vorab ist festzustellen, dass die Klage nach ständiger Rechtsprechung auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen wie die mit Gründen versehene Stellungnahme gestützt sein muss (vgl. insbesondere Urteil vom 5. Oktober 1989 in der Rechtssache 290/87, Kommission/Niederlande, Slg. 1989, 3083, Randnr. 8).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-424/99
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es der Kommission, den Nachweis für das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung zu erbringen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte vorzulegen, anhand deren dieser das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann (vgl. u. a. Urteil vom 23. November 1997 in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 102).
  • EuGH, 11.01.2001 - C-1/99

    Kofisa Italia

    Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-424/99
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt außerdem das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich ausden gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, sowie vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46, und in der Rechtssache C-226/99, Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17).
  • EuGH, 03.12.1992 - C-97/91

    Oleificio Borelli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.09.2001 - C-424/99
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt außerdem das Erfordernis der gerichtlichen Überprüfbarkeit einen allgemeinen Grundsatz des Gemeinschaftsrechts dar, der sich ausden gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (in diesem Sinne u. a. Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnr. 18, vom 3. Dezember 1992 in der Rechtssache C-97/91, Oleificio Borelli/Kommission, Slg. 1992, I-6313, Randnr. 14, sowie vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-1/99, Kofisa Italia, Slg. 2001, I-207, Randnr. 46, und in der Rechtssache C-226/99, Siples, Slg. 2001, I-277, Randnr. 17).
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