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   EuGH, 27.10.2010 - C-22/10 P   

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https://dejure.org/2010,20769
EuGH, 27.10.2010 - C-22/10 P (https://dejure.org/2010,20769)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2010 - C-22/10 P (https://dejure.org/2010,20769)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2010 - C-22/10 P (https://dejure.org/2010,20769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Clina - Ältere Gemeinschaftswortmarke CLINAIR - Zurückweisung der Anmeldung - Relatives Eintragungshindernis - Prüfung der Verwechslungsgefahr - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    REWE-Zentral / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Clina - Ältere Gemeinschaftswortmarke CLINAIR - Zurückweisung der Anmeldung - Relatives Eintragungshindernis - Prüfung der Verwechslungsgefahr - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - ...

  • EU-Kommission PDF

    REWE-Zentral / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Clina - Ältere Gemeinschaftswortmarke CLINAIR - Zurückweisung der Anmeldung - Relatives Eintragungshindernis - Prüfung der Verwechslungsgefahr - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - ...

  • EU-Kommission

    REWE-Zentral / HABM

    Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke Clina - Ältere Gemeinschaftswortmarke CLINAIR - Zurückweisung der Anmeldung - Relatives Eintragungshindernis - Prüfung der Verwechslungsgefahr - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der REWE-Zentral AG gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Sechste Kammer) vom 11. November 2009 in der Rechtssache T-150/08, REWE-Zentral AG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Streithelferin: Aldi Einkauf GmbH & Co. ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 11. November 2009 (Sechste Kammer), REWE-Zentral/HABM (T-150/08), mit dem das Gericht die Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 15. Februar 2008 abgewiesen hat, mit der die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EuG, 13.04.2005 - T-353/02

    Duarte y Beltrán / OHMI - Mirato (INTEA)

    Auszug aus EuGH, 27.10.2010 - C-22/10
    Zum anderen sei es ein Rechtsfehler, dass das Gericht in Randnr. 53 des angefochtenen Urteils die sich aus dem Urteil des Gerichts vom 13. April 2005, Duarte y Beltrán/HABM - Mirato (INTEA) (T-353/02), ergebende Rechtsprechung herangezogen habe, da dies nur gerechtfertigt sei, wenn die Zeichen eine sehr hohe schriftbildliche und klangliche Ähnlichkeit aufwiesen und wenn der in der älteren Marke enthaltene Sinngehalt in Bezug auf die von dieser Marke erfassten Waren abstrakt sei.

    Das HABM fügt hinzu, dass das Urteil Duarte y Beltrán/HABM - Mirato (INTEA) im vorliegenden Fall durchaus einschlägig sei, weil die Marken, um die es in diesem Urteil gegangen sei, ebenso wie im vorliegenden Fall eine erhebliche visuelle und klangliche Ähnlichkeit aufgewiesen hätten, die nicht durch einen begrifflichen Unterscheid ausgleichbar sei.

    Da das Gericht im angefochtenen Urteil festgestellt hat, dass es sich nur um einen etwaigen begrifflichen Unterschied handele, hat es zu Recht unter Bezugnahme auf das Urteil Duarte y Beltrán/HABM - Mirato (INTEA) entschieden, dass in Anbetracht der hochgradigen visuellen und klanglichen Ähnlichkeiten der Marken dieser Unterschied Gefahr laufe, der Aufmerksamkeit der maßgeblichen Verkehrskreise zu entgehen.

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus EuGH, 27.10.2010 - C-22/10
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. S. 1-7057, Randnr. 26, und vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg. S. 1-7333, Randnr. 38).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-352/98

    Bergaderm und Goupil / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.10.2010 - C-22/10
    Aus Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c seiner Verfahrensordnung ergibt sich jedoch, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteil vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. S. 1-5291, Randnr. 34, und Beschluss vom 23. Oktober 2009, Kommission/Potamianos, C-561/08 P und C-4/09 P, Randnr. 58).
  • EuGH, 28.04.2004 - C-3/03

    Matratzen Concord / HABM

    Auszug aus EuGH, 27.10.2010 - C-22/10
    Nach ständiger Rechtsprechung sei nämlich die Eintragung auch dann ausgeschlossen, wenn das relative Eintragungshindernis nur in einem Teil der Union vorliege (Beschluss des Gerichtshofs vom 28. April 2004, Matratzen Concord/HABM, C-3/03 P, Slg. S. 1-3657, Randnrn. 40 ff. und Urteil des Gerichts vom 3. März 2004, Mülhens/HABM - Zirh International (ZIRH), T-355/02, Slg. S. 11-791, Randnr. 36).
  • EuGH, 23.10.2009 - C-561/08

    Kommission / Potamianos

    Auszug aus EuGH, 27.10.2010 - C-22/10
    Aus Art. 256 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV, Art. 58 Abs. 1 der Satzung des Gerichtshofs und Art. 112 § 1 Buchst. c seiner Verfahrensordnung ergibt sich jedoch, dass ein Rechtsmittel die beanstandeten Teile des Urteils, dessen Aufhebung beantragt wird, sowie die rechtlichen Argumente, die diesen Antrag speziell stützen, genau bezeichnen muss (vgl. u. a. Urteil vom 4. Juli 2000, Bergaderm und Goupil/Kommission, C-352/98 P, Slg. S. 1-5291, Randnr. 34, und Beschluss vom 23. Oktober 2009, Kommission/Potamianos, C-561/08 P und C-4/09 P, Randnr. 58).
  • EuG, 11.11.2009 - T-150/08

    REWE-Zentral / OHMI - Aldi Einkauf (Clina) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuGH, 27.10.2010 - C-22/10
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die REWE-Zentral AG (im Folgenden: REWE-Zentral) die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 11. November 2009, REWE-Zentral/HABM - Aldi Einkauf (Clina) (T-150/08, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht die gegen die Entscheidung der Vierten Kammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 15. Februar 2008 (Sache R 1484/2006-4, im Folgenden: streitige Entscheidung) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG (im Folgenden: Aldi Einkauf) und REWE-Zentral gerichtete Klage abgewiesen hat.
  • EuG, 03.03.2004 - T-355/02

    Mülhens / OHMI - Zirh International (ZIRH)

    Auszug aus EuGH, 27.10.2010 - C-22/10
    Nach ständiger Rechtsprechung sei nämlich die Eintragung auch dann ausgeschlossen, wenn das relative Eintragungshindernis nur in einem Teil der Union vorliege (Beschluss des Gerichtshofs vom 28. April 2004, Matratzen Concord/HABM, C-3/03 P, Slg. S. 1-3657, Randnrn. 40 ff. und Urteil des Gerichts vom 3. März 2004, Mülhens/HABM - Zirh International (ZIRH), T-355/02, Slg. S. 11-791, Randnr. 36).
  • EuGH, 18.07.2006 - C-214/05

    Rossi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus EuGH, 27.10.2010 - C-22/10
    Die Würdigung der Tatsachen und Beweismittel ist somit, vorbehaltlich ihrer Verfälschung, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs im Rahmen eines Rechtsmittels unterläge (vgl. Urteile vom 18. Juli 2006, Rossi/HABM, C-214/05 P, Slg. S. 1-7057, Randnr. 26, und vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg. S. 1-7333, Randnr. 38).
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