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   EuGH, 27.10.2022 - C-411/21   

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https://dejure.org/2022,29305
EuGH, 27.10.2022 - C-411/21 (https://dejure.org/2022,29305)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2022 - C-411/21 (https://dejure.org/2022,29305)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2022 - C-411/21 (https://dejure.org/2022,29305)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Instituto do Cinema e do Audiovisual

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Dienstleistungen des Konzipierens und der Produktion von Filmen und sonstigen audiovisuellen Werken - Anbieter von Bezahlfernsehdiensten - Von Bezahlfernsehanbietern zu leistende ...

  • doev.de PDF

    Instituto do Cinema e do Audiovisual, I.P. - Nationale Filmförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Dienstleistungen des Konzipierens und der Produktion von Filmen und sonstigen audiovisuellen Werken - Anbieter von Bezahlfernsehdiensten - Von Bezahlfernsehanbietern zu leistende ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urheberrecht: Instituto do Cinema e do Audiovisual/NOWO Communications

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 1740
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 06.10.2015 - C-69/14

    Târșia - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundsätze der Äquivalenz und der

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-411/21
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen des nationalen Gerichts spricht, die es zur Auslegung des Unionsrechts in dem rechtlichen und sachlichen Rahmen stellt, den es in eigener Verantwortung festgelegt und dessen Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu prüfen hat (Urteil vom 6. Oktober 2015, Târsia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 12 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat demnach, wenn ihm ein nationales Gericht ein Vorabentscheidungsersuchen vorlegt, von der Auslegung des nationalen Rechts auszugehen, die ihm dieses Gericht vorgetragen hat (Urteil vom 6. Oktober 2015, Târsia, C-69/14, EU:C:2015:662, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 27.04.2022 - C-674/20

    Es widerspricht nicht dem Unionsrecht, wenn in Belgien die Erbringer von

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-411/21
    Nach ständiger Rechtsprechung verstoßen nationale Rechtsvorschriften aber nicht gegen das in Art. 56 AEUV aufgestellte Verbot, wenn sie nicht die Regelung der Bedingungen für die Erbringung der Dienstleistungen der betreffenden Unternehmen bezwecken und ihre beschränkenden Wirkungen, die sie für den freien Dienstleistungsverkehr haben könnten, zu ungewiss und zu mittelbar sind, als dass die in ihnen aufgestellte Verpflichtung als geeignet angesehen werden könnte, diese Freiheit zu behindern (Urteil vom 27. April 2022, Airbnb Ireland, C-674/20, EU:C:2022:303, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.03.2017 - C-638/16

    Erteilung von Visa für Drittstaatenangehörige: Humanität bleibt Sache der

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-411/21
    Insoweit trifft es zwar zu, dass nach ständiger Rechtsprechung der Umstand, dass das vorlegende Gericht eine Frage unter Bezugnahme nur auf bestimmte Vorschriften des Unionsrechts formuliert hat, den Gerichtshof nicht daran hindert, diesem Gericht unabhängig davon, worauf es in seinen Fragen Bezug genommen hat, alle Auslegungshinweise zu geben, die ihm bei der Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache von Nutzen sein können (Urteil vom 7. März 2017, X und X, C-638/16 PPU, EU:C:2017:173, Rn. 39).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-411/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung gilt die Dienstleistungsfreiheit sowohl zugunsten des Dienstleistenden als auch zugunsten des Dienstleistungsempfängers (Urteil vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, EU:C:2009:519, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.06.2019 - C-591/17

    Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-411/21
    Derartige Beschränkungen sind nur zulässig, wenn mit ihnen ein berechtigtes und mit dem AEU-Vertrag zu vereinbarendes Ziel verfolgt wird und wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind, soweit sie in einem solchen Fall geeignet sind, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 18. Juni 2019, Österreich/Deutschland, C-591/17, EU:C:2019:504, Rn. 139 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.03.2020 - C-482/18

    Das mit der ungarischen Werbesteuer zusammenhängende Sanktionssystem ist nicht

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-411/21
    Solche Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs liegen in nationalen Maßnahmen, die die Ausübung dieser Freiheit verbieten, behindern oder weniger attraktiv machen (Urteil vom 3. März 2020, Google Ireland, C-482/18, EU:C:2020:141, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-657/11

    Belgian Electronic Sorting Technology - Richtlinien 84/450/EWG und 2006/114/EG -

    Auszug aus EuGH, 27.10.2022 - C-411/21
    Denn nur die mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichte, in deren Verantwortungsbereich die zu erlassende Entscheidung fällt, haben im jeweiligen Einzelfall sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlass ihrer Entscheidung als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (Urteil vom 11. Juli 2013, Belgian Electronic Sorting Technology, C-657/11, EU:C:2013:516, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-461/21

    Cartrans Preda

    14 Vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 2022, NOWO Communications (C-411/21, EU:C:2022:836, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    16 Vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 2022, NOWO Communications (C-411/21, EU:C:2022:836, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    17 Vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 2022, NOWO Communications (C-411/21, EU:C:2022:836, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 07.09.2023 - C-15/22

    Finanzamt G (Projets d'aide au développement) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Überdies wäre, selbst wenn die in Rede stehende Steuerpraxis vom Geltungsbereich des freien Kapitalverkehrs erfasst würde, darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die beschränkenden Wirkungen, die eine nationale Maßnahme haben könnte, wenn sie zu ungewiss und zu mittelbar sind, nicht als geeignet angesehen werden können, eine der Verkehrsfreiheiten zu beeinträchtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 27. Oktober 2022, 1nstituto do Cinema e do Audiovisual, C-411/21, EU:C:2022:836, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-662/22

    Airbnb Ireland

    79 Voir, récemment, arrêt du 27 octobre 2022, 1nstituto do Cinema e do Audiovisual (C-411/21, EU:C:2022:836, point 29), qui porte sur une taxe visant à financer la promotion et la diffusion d'oeuvres cinématographiques et audiovisuelles.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-598/22

    Società Italiana Imprese Balneari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV

    In Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr vgl. Urteile vom 27. April 2022, Airbnb Irland, C-674/20, EU:C:2022:303, Rn. 42), und vom 27. Oktober 2022, 1nstituto do Cinema e do Audiovisual (C-411/21, EU:C:2022:836, Rn. 29).
  • EuGH, 07.09.2023 - C-461/21

    Cartrans Preda

    Eine solche Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs ist nur zulässig, wenn mit ihr ein berechtigtes und mit dem AEU-Vertrag zu vereinbarendes Ziel verfolgt wird und wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist, soweit sie in einem solchen Fall geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (Urteil vom 27. Oktober 2022, 1nstituto do Cinema e do Audiovisual, C-411/21, EU:C:2022:836, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-664/22

    Google Ireland

    79 Voir, récemment, arrêt du 27 octobre 2022, 1nstituto do Cinema e do Audiovisual (C-411/21, EU:C:2022:836, point 29), qui porte sur une taxe visant à financer la promotion et la diffusion d'oeuvres cinématographiques et audiovisuelles.
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2024 - C-663/22

    Expedia

    79 Voir, récemment, arrêt du 27 octobre 2022, 1nstituto do Cinema e do Audiovisual (C-411/21, EU:C:2022:836, point 29), qui porte sur une taxe visant à financer la promotion et la diffusion d'oeuvres cinématographiques et audiovisuelles.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-340/22

    Cofidis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung - Art. 49 AEUV -

    16 Urteil vom 27. Oktober 2022, 1nstituto do Cinema e do Audiovisual (C-411/21, EU:C:2022:836, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-695/22

    Fondee - Vorabentscheidungsersuchen - Märkte für Finanzinstrumente - Richtlinie

    32 Vgl. Urteil vom 27. Oktober 2022, 1nstituto do Cinema e do Audiovisual (C-411/21, EU:C:2022:836, Rn. 24).
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