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   EuGH, 27.11.1997 - C-27/96   

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https://dejure.org/1997,3098
EuGH, 27.11.1997 - C-27/96 (https://dejure.org/1997,3098)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.1997 - C-27/96 (https://dejure.org/1997,3098)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 1997 - C-27/96 (https://dejure.org/1997,3098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Beitritt des Königreichs Schweden - Landwirtschaft - Zucker - Nationale Lagerabgabe für Zucker

  • Europäischer Gerichtshof

    Danisco Sugar

  • EU-Kommission PDF

    Danisco Sugar / Allmänna ombudet

    EG-Vertrag, Artikel 39 und 40; Beitrittsakte von 1994, Artikel 137 Absatz 2 und 145 Absatz 2; Verordnung Nr. 1785/81 des Rates; Verordnung Nr. 3300/94 der Kommission
    Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Österreich - Finnland - Schweden - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Nationale Abgabe auf Zucker, der kurz vor dem Beitritt eingelagert war - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Danisco Sugar / Allmänna ombudet

  • Wolters Kluwer

    Artikel 39 und 40 EG-Vertrag sowie der Verordnungen (EWG) Nr. 1785/81 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker; Übergangsmaßnahmen im Zuckersektor aufgrund des Beitritts Österreichs, Finnlands und Schwedens; Zweck der Einführung einer Abgabe, deren Höhe dem ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Schwedische Abgabe für Zucker

  • Judicialis

    Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Vertr... äge Art. 137 Abs. 2; ; Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge Art. 145 Abs. 2; ; Akte über die Bedingungen des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden und die Anpassungen der die Europäische Union begründenden Verträge Art. 149 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 39; ; EG-Vertrag Art. 40; ; Verordnung (EWG) Nr. 1785/81

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Österreich - Finnland - Schweden - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Zucker - Nationale Abgabe auf Zucker, der kurz vor dem Beitritt eingelagert war - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Länsrätten i Jönköpings Län - Auslegung der Artikel 137 Absatz 2, 145 Absatz 2 und 149 Absatz 1 der Akte über den Beitritt von 1994, der Artikel 39 und 40 EG-Vertrag, der Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 des Rates über die gemeinsame ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 13.12.1983 - 222/82

    Apple und Pear Development Council

    Auszug aus EuGH, 27.11.1997 - C-27/96
    Ob ein Gesetz zur Einführung einer Lagerabgabe für Zucker wie das Lagerabgabegesetz den Gemeinschaftsvorschriften über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker zuwiderläuft, richtet sich danach, ob es einen Bereich betrifft, der durch das Gemeinschaftsrecht abschließend geregelt wird, oder das ordnungsgemäße Funktionieren der Mechanismen der gemeinsamen Marktorganisation, insbesondere durch seinen Einfluß auf die Preisbildung oder auf die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe, behindert (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1983 in der Rechtssache 222/82, Apple and Pear Development Council, Slg. 1983, 4083, Randnrn.
  • EuGH, 25.11.1986 - 218/85

    Cerafel / Le Campion

    Auszug aus EuGH, 27.11.1997 - C-27/96
    23 und 31, und vom 25. November 1986 in der Rechtssache 218/85, Cerafel, Slg. 1986, 3513, Randnr. 13).
  • EuG, 22.01.1997 - T-115/94

    Opel Austria GmbH gegen Rat der Europäischen Union. - Rücknahme von

    Auszug aus EuGH, 27.11.1997 - C-27/96
    Sie verweisen insoweit auf das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 22. Januar 1997 in der Rechtssache T-115/94 (Opel Austria/Rat, Slg. 1997, II-39), in dem das Gericht festgestellt habe, daß dieser Grundsatz von den Gemeinschaftsorganen zu beachten sei und daß sich ein einzelner im Rahmen einer Klage auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Handlung eines Gemeinschaftsorgans hierauf berufen könne, da im Völkerrecht der Grundsatz von Treu und Glauben aus dem Grundsatz desVertrauensschutzes folge, der Bestandteil der Gemeinschaftsrechtsordnung sei.
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