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   EuGH, 27.11.2001 - C-286/99   

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https://dejure.org/2001,21444
EuGH, 27.11.2001 - C-286/99 (https://dejure.org/2001,21444)
EuGH, Entscheidung vom 27.11.2001 - C-286/99 (https://dejure.org/2001,21444)
EuGH, Entscheidung vom 27. November 2001 - C-286/99 (https://dejure.org/2001,21444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Impresa Lombardini

    Unternehmensrecht

  • Wolters Kluwer

    Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge ; Ablehnung von einem Angebot eines Betriebes in einem nicht offenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge wegen zu günstigen Konditionen; Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien ...

  • Judicialis
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergaberecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 22.06.1989 - 103/88

    Fratelli Costanzo / Comune di Milano

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    Außerdem verbietet es Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 den Mitgliedstaaten nach ständiger Rechtsprechung, Vorschriften zu erlassen, wonach bestimmte nach einem mathematischen Kriterium ermittelte Angebote von der Vergabe öffentlicher Bauaufträge ohne weiteres ausgeschlossen werden, statt den öffentlichen Auftraggeberzu verpflichten, das in der Richtlinie vorgesehene Verfahren der kontradiktorischen Überprüfung anzuwenden (Urteile vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 dem öffentlichen Auftraggeber vorschreibt, die Einzelposten der ungewöhnlich niedrigen Angebote zu überprüfen, und ihn in diesem Zusammenhang dazu verpflichtet, den Bieter zur Vorlage der erforderlichen Belege aufzufordern (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 16).

    Nach Ansicht des Gerichtshofes nimmt ein mathematisches Kriterium, wonach Angebote, die den als Preis der Arbeiten festgesetzten Grundwert um mehr als 10 Prozentpunkte weniger übersteigen als der Durchschnitt aller zum Vergabeverfahren zugelassenen Angebote, als ungewöhnlich angesehen und daher vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, den Bietern, die besonders niedrige Angebote eingereicht haben, die Möglichkeit, nachzuweisen, dass diese Angebote seriös sind, so dass die Anwendung eines solchen Kriteriums im Widerspruch zu dem Zweck der Richtlinie 71/305 steht, die Entwicklung eines echten Wettbewerbs auf dem Gebiet der öffentlichen Bauaufträge zu fördern (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 18).

    Ferner hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass der Rat in Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 ein genaues und detailliertes Verfahren zur Überprüfung der Angebote, die ungewöhnlich niedrig erscheinen, vorgeschrieben hat, um es den Bietern, die besonders niedrige Angebote gemacht haben, zu ermöglichen, nachzuweisen, dass diese Angebote seriös sind, und um auf diese Weise den Zugang zu öffentlichen Bauaufträgen sicherzustellen; die Erreichung dieses Zieles wäre in Frage gestellt, wenn die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Vorschrift davon wesentlich abweichen dürften (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 20).

    Schließlich hat er weiter ausgeführt, dass das Verfahren der Überprüfung nach Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 immer dann anzuwenden ist, wenn der öffentliche Auftraggeber beabsichtigt, Angebote auszuschließen, weil sie im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind; auf diese Weise können die Bieter sicher sein, dass sie nicht von dem ausgeschriebenen Auftrag ausgeschlossen werden, ohne Gelegenheit gehabt zu haben, die Seriosität ihrer Angebote darzutun (Urteil Fratelli Costanzo, Randnr. 26).

  • EuGH, 18.06.1991 - C-295/89

    Donà Alfonso / Consorzio per lo sviluppo industriale del Comune di Monfalcone

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    19 und 21, und vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-295/89, Donà Alfonso, Slg. 1991, I-2967, abgekürzte Veröffentlichung, Nrn. 1 und 2 des Tenors).
  • EuGH, 16.10.1997 - C-304/96

    Hera

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    Wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 16. Oktober 1997 in der Rechtssache C-304/96 (Hera, Slg. 1997, I-5685, Randnr. 13) festgestellt hat, entspricht Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 in ihrer Fassung gemäß der Richtlinie 89/404/EWG des Rates vom 18. Juli 1989 (ABl. L 210, S. 1).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-275/98

    Unitron Scandinavia und 3-S

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    Außerdem schließt das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit insbesondere eine Verpflichtung zur Transparenz ein, damit der öffentliche Auftraggeber feststellen kann, ob es beachtet wird (vgl. entsprechend hinsichtlich der Richtlinie 93/36/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Lieferaufträge [ABl. L 199, S.1] Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-275/98, Unitron Scandinavia et 3-S, Slg. 1999, I-8291, Randnr. 31).
  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass dann, wenn die Angebote eines Bieters nach Auffassung des öffentlichen Auftraggebers im Verhältnis zu den zu erbringenden Leistungen offensichtlich ungewöhnlich niedrig sind, der Auftraggeber nach Artikel 29 Absatz 5 der Richtlinie 71/305 verpflichtet ist, vor der Vergabe des Auftrags den Bieter aufzufordern, einen Beleg für seine Preisangebote beizubringen, oder dem Bieter mitzuteilen, welche seiner Angebote ungewöhnlich niedrig sind, und ihm eine angemessene Frist für zusätzliche Angaben einzuräumen (Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81, Transporoute, Slg. 1982, 417, Randnr. 18).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-380/98

    University of Cambridge

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    Die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge auf Gemeinschaftsebene soll somit im Wesentlichen die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen öffentlichen Auftraggebern Waren oder Dienstleistungen anbieten möchten, und zu diesem Zweck die Gefahr einer Bevorzugung einheimischer Bieter bei einer Auftragsvergabe und zugleich die Möglichkeit ausschließen, dass ein öffentlicher Auftraggeber sich von anderen als wirtschaftlichen Überlegungen leiten lässt (in diesem Sinn Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-380/98, University of Cambridge, Slg. 2000, I-8035, Randnrn.
  • EuGH, 03.05.2001 - C-28/99

    Verdonck u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuGH, 15.12.1993 - C-292/92

    Hünermund u.a. / Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-399/98

    Ordine degli Architetti u.a.

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens nach Artikel 234 EG zwar nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht oder über die Auslegung nationaler Vorschriften entscheiden kann, dass er aber befugt ist, dem vorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts an die Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, für die Entscheidung der bei ihm anhängigen Rechtssache über eine solche Vereinbarkeit zu befinden (vgl. u. a. Urteile vom 15. Dezember 1993 in der Rechtssache C-292/92, Hünermund u. a., Slg. 1993, I-6787, Randnr. 8, vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-28/99, Verdonck u. a., Slg. 2001, I-3399, Randnr. 28, und vom 12. Juli 2001 in der Rechtssache C-399/98, Ordine degli Architetti u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 48).
  • EuGH, 01.02.2001 - C-237/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 27.11.2001 - C-286/99
    16 und 17, und vom 1. Februar 2001 in der Rechtssache C-237/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-939, Randnrn.
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