Rechtsprechung
EuGH, 27.11.2003 - C-66/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung - Richtlinie 2000/39/EG
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Frankreich
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - (Artikel 226 EG)
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik
Sozialvorschriften
- Wolters Kluwer
Verstoß eines Staates gegen Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag; Pflicht zum Erlass von Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften zur Durchführung von Richtlinien ; Erstellen einer Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der ...
- Judicialis
Richtlinie 2000/39 Art. 3 Abs. 1; ; EG Art. 226
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 2000/39 Art. 3 Abs. 1; EG Art. 226
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226 EG] 2. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)
Kommission / Frankreich
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 14. Februar 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, die Richtlinie 2000/39/EG der Kommission zur Festlegung einer ersten Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten in Durchführung der Richtlinie 98/24/EG des Rates zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 13.06.2002 - C-286/01
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-66/03
Ebenso geht aus ständiger Rechtsprechung hervor, dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (u. a. Urteil vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-286/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5463, Randnr. 13). - EuGH, 06.03.2003 - C-211/02
Kommission / Luxemburg
Auszug aus EuGH, 27.11.2003 - C-66/03
Insoweit genügt die Feststellung, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (u. a. Urteil vom 6. März 2003 in der Rechtssache C-211/02, Kommission/Luxemburg, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6).
- LG Hannover, 07.03.2007 - 12 S 97/06 Entsprechend hat das Amtsgericht Bad Wildungen bereits in seinem Urteil vom 20.06.2003 (C 66/03) noch zu Ziffer 4 der Anlage 3 zu § 27 II. BV (alte Fassung) argumentiert, zu den umlegbaren Kosten gehörten solche der Prüfung der Betriebsbereitschaft und insbesondere Betriebssicherheit, wobei die Betriebssicherheit selbstverständlich in hohem Maße abhängig sei von der Dichtigkeit der innerhalb des Hauses bzw. der Wohnung dort: zur Etagenheizungführenden Gasleitung.
- EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
Kommission / Spanien
82 Denn nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 27. November 2003 in der Rechtssache C-66/03, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 12). - EuGH, 24.02.2005 - C-383/04
Kommission / Luxemburg
I-1749, point 10, et du 27 novembre 2003, Commission/France, C-66/03, non encore publié au Recueil, point 12).