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   EuGH, 28.01.1999 - C-77/97   

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https://dejure.org/1999,1968
EuGH, 28.01.1999 - C-77/97 (https://dejure.org/1999,1968)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.1999 - C-77/97 (https://dejure.org/1999,1968)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 1999 - C-77/97 (https://dejure.org/1999,1968)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag und der Richtlinie 76/768/EWG des Rates - Kosmetische Mittel - Nationale Rechtsvorschriften, die Beschränkungen für die Werbung vorsehen

  • Europäischer Gerichtshof

    Unilever

  • EU-Kommission PDF

    Unilever

    Richtlinie 76/768 des Rates, Artikel 6 Absatz 3
    Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Verpackung und Etikettierung - Richtlinie 76/768 - Maßnahmen gegen Werbung für kosmetische Mittel, die Merkmale vortäuscht, die diese Mittel nicht besitzen - Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - Regelung, die die ...

  • EU-Kommission

    Unilever

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag und der Richtlinie 76/768/EWG des Rates ; Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel ; Nationale Rechtsvorschriften, die Beschränkungen für die Werbung vorsehen

  • Judicialis

    Richtlinie 76/768/EWG Art. 6 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 76/768/EWG Art. 6 Abs. 3
    Rechtsangleichung - Kosmetische Mittel - Verpackung und Etikettierung - Richtlinie 76/768 - Maßnahmen gegen Werbung für kosmetische Mittel, die Merkmale vortäuscht, die diese Mittel nicht besitzen - Geltung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit - Regelung, die die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DIE ÖSTERREICHISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE VERMARKTUNG KOSMETISCHER MITTEL VERSTOSSEN GEGEN GEMEINSCHAFTSRECHT

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Handelsgerichts Wien - Auslegung des Artikels 30 EG-Vertrag und der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel - Nationale Rechtsvorschriften, die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1999, 349
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.11.1989 - 150/88

    Parfümerie-Fabrik 4711 / Provide

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-77/97
    Es ist daran zu erinnern, daß die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88, Parfümeriefabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28, und das sogenannte "Clinique"-Urteil vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 11).
  • EuGH, 02.02.1994 - C-315/92

    Verband Sozialer Wettbewerb / Clinique Laboratories und Estée Lauder

    Auszug aus EuGH, 28.01.1999 - C-77/97
    Es ist daran zu erinnern, daß die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-150/88, Parfümeriefabrik 4711, Slg. 1989, 3891, Randnr. 28, und das sogenannte "Clinique"-Urteil vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92, Verband Sozialer Wettbewerb, Slg. 1994, I-317, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-221/00

    Kommission / Österreich

    Der Gerichtshof hat sich dazu bereits 1999 im Urteil Unilever geäußert(3).

    Dass Artikel 15 Absatz 2 der Richtlinie 79/112 ein generelles Verbot wie das vorliegende nicht rechtfertige, werde durch das Urteil Unilever(15) bestätigt, in dem es um die gleiche österreichische Regelung in Bezug auf kosmetische Mittel gegangen sei.

    So könnten etwa gezielte Kontrollen auf dem Markt durchgeführt werden, um die Waren festzustellen, bei denen Angaben geeignet erschienen, den Verbraucher zu täuschen, wie der Gerichtshof im Urteil Unilever(17) bereits ausgeführt habe.

    3: - Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97 (Unilever, Slg. 1999, I-431).

    44: - Entsprechend der Regelung in Artikel 6 Buchstabe a der Richtlinie 84/450; so auch der Gerichtshof im Urteil Unilever (angeführt in Fußnote 3, Randnrn. 34 und 35).

    46: - Urteil Unilever, angeführt in Fußnote 3. In der noch anhängigen Rechtssache Linhart, angeführt in Fußnote 3, ist der Gerichtshof mit einem Ersuchen des Verwaltungsgerichtshofs um Vorabentscheidung über die Vereinbarkeit eines Verbots der Angabe "dermatologisch getestet" bei Seife und Shampoo mit dem Gemeinschaftsrecht befasst.

    47: - Treffend die Umschreibung im Urteil vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98 (Estée Lauder, Slg. 2000, I-117), das wie das Urteil Unilever (angeführt in Fußnote 3), kosmetische Mittel betrifft und wo der Gerichtshof in Randnr. 27 auf das Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-210/96 (Gut Springenheide und Tusky, Slg. 1998, I-4657) verweist, in dem es um Lebensmittel (Eier) ging.

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 23/07

    Vorbeugen mit Coffein!

    b) Die Regelung des § 27 Abs. 1 LFGB ist zudem richtlinienkonform in diesem Sinne auszulegen, weil die Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel für diese Mittel - im vorliegenden Fall Haarbehandlungsmittel (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 i.V. mit Anhang I der Richtlinie) - eine abschließende Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Verpackung, die Etikettierung sowie die Werbung herbeigeführt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 2.2.1995 - C-315/92, Slg. 1994, I-317 = GRUR 1994, 303 Tz. 11 = WRP 1994, 380 - Clinique; Urt. v. 28.1.1999 - C-77/97, Slg. 1999, I-431 = GRUR Int. 1999, 349 Tz. 24 = WRP 1999, 311 - Unilever ./. SmithKline Beecham; Urt. v. 13.1.2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Tz. 23 = WRP 2000, 289 - Lifting Creme; Urt. v. 24.10.2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Tz. 17 - Linhart und Biffl).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung dieser Bestimmung zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. insbesondere Urteil Clinique, Randnr. 16, und Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 27).
  • EuGH, 24.10.2002 - C-99/01

    Linhart und Biffl

    Die Beschwerdeführer machen in den gegen diese Bescheide beim Verwaltungsgerichtshof erhobenen Beschwerden geltend, dass das geltende nationale Recht, auf dem diese Bescheide beruhten, gegen das Gemeinschaftsrecht, insbesondere die Richtlinie 78/768, und die Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie insbesondere aus dem Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97 (Unilever, Slg. 1999, I-431) hervorgehe, verstoße.

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (insbesondere Urteile Unilever, Randnr. 24, und vom 13. Januar 2000 in der Rechtssache C-220/98, Estée Lauder, Slg. 2000, I-117, Randnr. 23).

    Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie 76/768 zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. u. a. Urteile Unilever, Randnr. 27, und Estée Lauder, Randnr. 26).

    Daher stellt, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, die Zulassungspflichtigkeit nach § 9 Absatz 3 LMG ein ungerechtfertigtes Hindernis für den freien Verkehr mit dem betreffenden Erzeugnis dar (Urteil Unilever, Randnr. 34).

  • EuGH, 15.07.2004 - C-239/02

    Douwe Egberts

    42 Solche Restrisiken für die Gesundheit lassen sich nämlich durch weniger beschränkende Maßnahmen vermeiden, insbesondere durch die Verpflichtung des Herstellers oder des Vertreibers des betreffenden Erzeugnisses, in Zweifelsfällen die Richtigkeit der Tatsachenbehauptungen auf der Etikettierung nachzuweisen (Urteile vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 35, sowie Sterbenz und Haug, Randnr. 38).
  • EuGH, 23.01.2003 - C-421/00

    Sterbenz

    Überdies hat der Gerichtshof in ähnlichen, Angaben auf der Verpackung bestimmter kosmetischer Mittel betreffenden Rechtssachen, in denen sich die österreichischen Behörden ebenfalls auf den Schutz der Gesundheit der Verbraucher und den Schutz vor Täuschung beriefen, entschieden, dass die Zulassungspflichtigkeit nach § 9 Absatz 3 LMG ein ungerechtfertigtes Hindernis für den freien Verkehr mit dem betreffenden Erzeugnis darstellt (Urteile vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 34, und Linhart und Biffl, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-239/02

    Douwe Egberts

    20 - Vgl. Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97 (Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 33).

    21 - Urteil Unilever (angeführt in Fußnote 20, Randnr. 35).

  • EuGH, 23.01.2003 - C-221/00

    Kommission / Österreich

    Solche Restrisiken für die Gesundheit lassen sich nämlich durch weniger beschränkende Maßnahmen vermeiden, so insbesondere die Verpflichtung des Herstellers oder des Vertreibers des betreffenden Erzeugnisses, in Zweifelsfällen die Richtigkeit der auf der Etikettierung enthaltenen Tatsachenbehauptungen nachzuweisen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Januar 1999 in der Rechtssache C-77/97, Unilever, Slg. 1999, I-431, Randnr. 35).

    Überdies hat der Gerichtshof in ähnlichen, Angaben auf der Verpackung bestimmter kosmetischer Mittel betreffenden Rechtssachen, in denen sich die österreichischen Behörden ebenfalls auf den Schutz der Gesundheit der Verbraucher und den Schutz vor Täuschung beriefen, entschieden, dass die Zulassungspflichtigkeit nach § 9 Absatz 3 LMG ein ungerechtfertigtes Hindernis für den freien Verkehr mit dem betreffenden Erzeugnis darstellt (Urteile Unilever, Randnr. 34, und Linhart und Biffl, Randnr. 45).

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 27/07

    Irreführende Werbung für ein kosmetisches Mittel: Behauptung der Wirksamkeit von

    b) Die Regelung des § 27 Abs. 1 LFGB ist zudem richtlinienkonform in diesem Sinne auszulegen, weil die Richtlinie 76/768/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel für diese Mittel - im vorliegenden Fall Haarbehandlungsmittel (vgl. Art. 1 Abs. 1 und 2 i.V. mit Anhang I der Richtlinie) - eine abschließende Harmonisierung der nationalen Vorschriften über die Verpackung, die Etikettierung sowie die Werbung herbeigeführt hat (vgl. EuGH, Urt. v. 2.2.1995 - C-315/92, Slg. 1994, I-317 = GRUR 1994, 303 Tz. 11 = WRP 1994, 380 - Clinique; Urt. v. 28.1.1999 - C-77/97, Slg. 1999, I-431 = GRUR Int. 1999, 349 Tz. 24 = WRP 1999, 311 - Unilever ./. SmithKline Beecham; Urt. v. 13.1.2000 - C-220/98, Slg. 2000, I-117 = GRUR Int. 2000, 354 Tz. 23 = WRP 2000, 289 - Lifting Creme; Urt. v. 24.10.2002 - C-99/01, Slg. 2002, I-9375 = ZLR 2003, 63 Tz. 17 - Linhart und Biffl).
  • EuGH, 24.01.2008 - C-257/06

    Roby Profumi - Art. 28 EG - Richtlinie 76/768/EWG - Schutz der Gesundheit -

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Richtlinie 76/768 eine abschließende Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über die Verpackung und Etikettierung kosmetischer Mittel herbeigeführt hat (vgl. u. a. Urteile vom 28. Januar 1999, Unilever, C-77/97, Slg. 1999, I-431, Randnr. 24, vom 13. Januar 2000, Estée Lauder, C-220/98, Slg. 2000, I-117, Randnr. 23, und vom 24. Oktober 2002, Linhart und Biffl, C-99/01, Slg. 2002, I-9375, Randnr. 17).

    Die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten zur Durchführung des Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 76/768 zu ergreifen haben, müssen jedoch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren (vgl. in diesem Sinne Urteile Unilever, Randnr. 27, Estée Lauder, Randnr. 26, sowie Linhart und Biffl, Randnr. 26).

  • EuGH, 05.02.2004 - C-270/02

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2001 - C-288/99

    VauDe Sport

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-421/00

    Sterbenz

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2000 - C-3/99

    Ruwet

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.2023 - C-316/22

    Gabel Industria Tessile und Canavesi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 288

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2020 - C-667/19

    A.M. (Étiquetage des produits cosmétiques) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

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