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   EuGH, 28.01.2016 - C-415/14 P   

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https://dejure.org/2016,585
EuGH, 28.01.2016 - C-415/14 P (https://dejure.org/2016,585)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.2016 - C-415/14 P (https://dejure.org/2016,585)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2016 - C-415/14 P (https://dejure.org/2016,585)
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Volltextveröffentlichung

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Quimitécnica.com und de Mello / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Quimitécnica.com - Comércio e Indústria Química, SA und José de Mello - Sociedade Gestora de Participações Sociais, SA gegen Europäische Kommission

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 26.06.2014 - T-564/10

    Quimitécnica.com und de Mello / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.01.2016 - C-415/14
    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 26. Juni 2014, Quimitécnica.com und de Mello/Kommission (T-564/10, EU:T:2014:583), wird aufgehoben.
  • EuGH, 04.04.2017 - C-337/15

    Bürgerbeauftragter / Staelen - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Ein solches Fehlen einer Begründung, das eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften darstellt und somit die gerichtliche Überprüfung durch den Gerichtshof behindert, stellt einen Mangel dar, den der Gerichtshof von Amts wegen prüfen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Februar 1997, Kommission/Daffix, C-166/95 P, EU:C:1997:73, Rn. 24, und vom 28. Januar 2016, Quimitécnica.com und de Mello/Kommission, C-415/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:58, Rn. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.07.2019 - C-39/18

    Kommission/ Icap u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

    Zudem habe das Gericht in den Rn. 295 und 296 des angefochtenen Urteils das Urteil vom 28. Januar 2016, Quimitécnica.com und de Mello/Kommission (C-415/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:58, Rn. 53), nicht berücksichtigt, aus dem jedoch hervorgehe, dass die Begründung eines Rechtsakts der Kommission aufgrund seines Kontexts zu beurteilen sei, der den Austausch zwischen dieser und den Betroffenen, der vor und nach dem Erlass des in Rede stehenden Rechtsakts stattfinden konnte, einschließe.
  • EuGH, 26.01.2017 - C-604/13

    Der Gerichtshof weist die Rechtsmittel von Gesellschaften, denen die Beteiligung

    Drittens ist zur Rüge eines Begründungsmangels darauf hinzuweisen, dass das Gericht aufgrund der ihm nach Art. 36 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, der gemäß Art. 53 Abs. 1 dieser Satzung auf das Gericht anwendbar ist, und nach Art. 81 seiner Verfahrensordnung in der zum Zeitpunkt des Erlasses des angefochtenen Urteils geltenden Fassung obliegenden Pflicht zur Begründung von Urteilen seine Erwägungen klar und eindeutig zum Ausdruck bringen muss, so dass die Betroffenen die Gründe für die getroffene Entscheidung erkennen können und der Gerichtshof seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 2013, Alliance One International/Kommission, C-679/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:606, Rn. 98, und vom 28. Januar 2016, Quimitécnica.com und de Mello/Kommission, C-415/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:58, Rn. 56).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-39/18

    Kommission/ Icap u.a. - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der

    Auch das Urteil vom 28. Januar 2016, Quimitécnica.com und de Mello/Kommission (C-415/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:58" Rn. 53), habe es nicht in Bezug genommen.

    7 Urteil vom 28. Januar 2016, Quimitécnica.com und de Mello/Kommission (C-415/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:58" Rn. 53).

  • EuGH, 09.03.2023 - C-682/20

    The Court sets aside in part the judgments of the General Court and,

    Was die vom Rat bestrittene Zulässigkeit dieses Teils angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass eine fehlende oder unzureichende Begründung nach ständiger Rechtsprechung eine Verletzung wesentlicher Formvorschriften im Sinne von Art. 263 AEUV darstellt und ein Gesichtspunkt zwingenden Rechts ist, den der Unionsrichter von Amts wegen prüfen kann und muss (Urteile vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, EU:C:2009:742, Rn. 34, und vom 28. Januar 2016, Quimitécnica.com und de Mello/Kommission, C-415/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:58, Rn. 57).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2022 - C-682/20

    Les Mousquetaires und ITM Entreprises/ Kommission

    12 Vgl. zur Prüfung eines Begründungsmangels von Amts wegen Urteil vom 28. Januar 2016, Quimitécnica.com und de Mello/Kommission (C-415/14 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:58, Rn. 57).
  • EuG, 26.09.2017 - T-564/10

    Quimitécnica.com und de Mello / Kommission

    Par arrêt du 28 janvier 2016, Quimitécnica.com et de Mello/Commission (C-415/14 P, non publié, ci-après l'« arrêt sur pourvoi ", EU:C:2016:58), la Cour a annulé l'arrêt initial, renvoyé l'affaire devant le Tribunal et réservé les dépens.
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