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   EuGH, 28.02.1991 - 131/88   

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https://dejure.org/1991,372
EuGH, 28.02.1991 - 131/88 (https://dejure.org/1991,372)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.1991 - 131/88 (https://dejure.org/1991,372)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - 131/88 (https://dejure.org/1991,372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 189 Absatz 3
    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe Art. 2 Buchst. ... b; ; Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe Art. 5 Abs. 2; ; Richtlinie 80/68/EWG des Rates vom 17. Dezember 1979 über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte gefährliche Stoffe Art. 8; ; WHG § 34 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Richtlinien - Durchführung durch die Mitgliedstaaten - Umsetzung einer Richtlinie ohne Tätigwerden des Gesetzgebers - Voraussetzungen - Bestehen eines allgemeinen rechtlichen Kontexts, der die vollständige Anwendung der Richtlinie gewährleistet ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsverletzung Deutschlands durch Nichtumsetzung einer Richtlinie 80/68; Wirksamer Schutz des Grundwassers; Genügen eines allgemeinen rechtlichen Kontextes bei der Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung einer Richtlinie - Grundwasser.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 167 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 973
  • DVBl 1991, 863
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.01.1988 - 227/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 28.02.1991 - 131/88
    71 Wie der Gerichtshof unter anderem im Urteil vom 14. Januar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 227/85 bis 230/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1988, 1) festgestellt hat, steht es jedem Mitgliedstaat frei, die Kompetenzen innerstaatlich so zu verteilen, wie er es für zweckmässig hält, und eine Richtlinie mittels Maßnahmen durchzuführen, die von regionalen oder örtlichen Behörden getroffen werden.
  • EuGH, 09.04.1987 - 363/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 28.02.1991 - 131/88
    6 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 9. April 1987 in der Rechtssache 363/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 1733) erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendig eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Gesetzesvorschrift; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann hierzu ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie mit hinreichender Klarheit und Genauigkeit gewährleistet, um - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in die Lage zu versetzen, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • EuGH, 27.04.1988 - 252/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 28.02.1991 - 131/88
    19 Zur Sicherstellung eines vollständigen und wirksamen Schutzes des Grundwassers ist es unerläßlich, daß die in der Richtlinie aufgestellten Verbote ausdrücklich in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sind (siehe Urteil vom 27. April 1988 in der Rechtssache 252/85, Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 2243, Randnr. 19).
  • EuGH, 15.03.1990 - 339/87

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 28.02.1991 - 131/88
    So hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. März 1990 in der Rechtssache C-339/87 (Kommission/Niederlande, Slg. 1990, I-851, Randnr. 25) festgestellt, daß die Mitgliedstaaten, um die volle Anwendung der Richtlinien in rechtlicher und nicht nur in tatsächlicher Hinsicht zu gewährleisten, einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen auf dem betreffenden Gebiet schaffen müssen.
  • EuGH, 04.06.2009 - C-102/08

    SALIX Grundstücks-Vermietungsgesellschaft - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie -

    Was die Frage angeht, ob sich die Mitgliedstaaten nur dann auf die in Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Sechsten Richtlinie vorgesehene Befugnis berufen können, wenn sie zuvor eine ausdrückliche gesetzliche Regelung in diesem Sinne erlassen haben, ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und spezifische Rechtsnorm erfordert und sich auf einen allgemeinen rechtlichen Kontext beschränken kann, wenn dieser die vollständige Anwendung der Richtlinie tatsächlich hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (Urteile vom 28. Februar 1991, Kommission/Deutschland, C-131/88, Slg. 1991, I-825, Randnr. 6, vom 15. November 2001, Kommission/Italien, C-49/00, Slg. 2001, I-8575, Randnr. 21, und vom 28. April 2005, Kommission/Italien, C-410/03, Slg. 2005, I-3507, Randnr. 60).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    15 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Anders als die Richtlinien zum Schutz des Gewässers (80/68/EWG), der Luftqualität (80/779/EWG), des Trinkwassers (75/440/EWG und 79/869/ EWG) und des Süßwassers sowie der Muschelgewässer (78/659/EWG und 79/923/EWG), denen der Gerichtshof eine individualschützende Wirkung zuerkannt hat (EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - Rs. C-131/88 - Slg. 1991, I-825 Rn. 7, vom 30. Mai 1991 - Rs. C-361/88 - Slg. 1991, I-2567 Rn. 15 f., vom 17. Oktober 1991 - Rs. C-58/89 - Slg. 1991, I-4983 Rn. 13 f. und vom 12. Dezember 1996 - Rs. C-298/95 - Slg. 1996, I-6747 Rn. 15 f.), dienen die Vogelschutz- und die FFH-RL nicht dem Schutz der Gesundheit.
  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    Daraus folgt auch, dass das Argument, in der Praxis sei kein Verstoß gegen die Richtlinie vorgekommen, nicht durchgreifen kann (Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnr. 9).

    Der Gerichtshof hat daraus den Schluss gezogen, dass diese Vorschrift für die Mitgliedstaaten eine bestimmte Ergebnispflicht begründet und unmittelbar die Rechtsstellung von Einzelnen regelt, denen sie damit einen Anspruch auf Übermittlung von Informationen verleiht, wenn ihr Tatbestand erfüllt ist (Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnr. 33).

    Da die französische Regelung keine ausdrückliche Vorschrift über die auszugsweise Übermittlung von Informationen über die Umwelt enthält, ist die Verpflichtung zu einer solchen auszugsweisen Übermittlung nicht so klar und bestimmt garantiert, dass die Rechtssicherheit gewahrt ist und die Personen, die einen Antrag auf Zugang zu Informationen stellen wollen, von allen ihren Rechten Kenntnis erlangen können (in diesem Sinne Urteil vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, Randnrn.

    Insbesondere kann das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Grundsätze tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie durch die nationale Verwaltung garantieren und für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die sich aus diesen Grundsätzen ergebende Rechtslage hinreichend bestimmt und klar ist und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (u. a. Urteile vom 23. Mai 1985 in der Rechtssache 29/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1985, Randnrn.

    22 und 23, sowie vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, Randnrn.

    Zum anderen besteht der Zweck der Richtlinie 90/313 darin, den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt zu gewährleisten, ohne dass der Antragsteller ein Interesse geltend machen müsste, um seinen Antrag zu rechtfertigen, sowie darin, jede Beschränkung dieses freien Zugangs zu verhindern (in diesem Sinne Urteil vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    17: - Urteil Kommission/Irland (zitiert in Fußnote 16), Randnr. 60.18: - Vgl. dazu das Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnrn.

    21: - Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 8 (Hervorhebung nicht im Original), und ebenso das Urteil vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2607, Randnr. 28).

    28: - Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88 (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 6, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-59/89 (zitiert in Fußnote 21), Randnr. 18.29: - Schlussanträge vom 3. Mai 2001 in der Rechtssache C-145/99 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-2235, Nrn. 45 bis 47).

    33: - Vgl. das Urteil Mecklenburg (zitiert in Fußnote 12), Randnr. 25; zu den Ablehnungsgründen nach Artikel 3 Absatz 3 der Richtlinie siehe unten, Nrn. 70 ff. 34: - Vgl. z. B. das Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97 (Kommission/Deutschland, Slg. 1999, I-5087, Randnrn.

    35: - Vgl. das Urteil Kommission/Deutschland (zitiert in Fußnote 18), Randnr. 9, sowie meine Ausführungen oben in den Nrn. 35 ff. 36: - Urteil vom 9. September 1999 in der Rechtssache C-217/97 (zitiert in Fußnote 34), Randnrn.

  • EuGH, 08.03.2017 - C-14/16

    Euro Park Service - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Besteuerung -

    Im Hinblick auf den Effektivitätsgrundsatz erfordert die Beachtung des Grundsatzes der Rechtssicherheit, dass die Verfahrensmodalitäten zur Anwendung der Richtlinie 90/434 und insbesondere ihres Art. 11 Abs. 1 Buchst. a hinreichend genau, klar und vorhersehbar sind, damit der Steuerpflichtige genau seine Rechte kennen kann, so dass sichergestellt ist, dass er die steuerlichen Vorteile nach dieser Richtlinie erhalten und sie vor nationalen Gerichten gegebenenfalls geltend machen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 1991, Kommission/Deutschland, C-131/88, EU:C:1991:87, Rn. 6, vom 10. März 2009, Heinrich, C-345/06, EU:C:2009:140, Rn. 44 und 45, vom 15. Juli 2010, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-582/08, EU:C:2010:429, Rn. 49 und 50, sowie vom 18. Oktober 2012, Pelati, C-603/10, EU:C:2012:639, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.09.1990 - 360/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

    In einer anderen gegenwärtig beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache, C-131/88 (Urteil vom 28. Februar 1991, Slg. 1991, I-825), hat die Kommission die gleiche Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.

    3. In meinen Ausführungen in der Rechtssache C-131/88 über die Tragweite der sich aus der vorliegenden Richtlinie ergebenden Umsetzungsverpflichtung habe ich vier Punkte angesprochen, aus denen sich jeweils ergab, daß den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der in der Richtlinie enthaltenen Vorschriften nur ein beschränkter Beurteilungsspielraum bleibt:.

    Die Notwendigkeit einer 2 - Siehe Nr. 7 meiner Schlußanträge in der Rechtssache C-131/88, a.a.O., S. 1-847.

    Die vorstehenden Feststellungen gewinnen dadurch noch an Bedeutung für die Behandlung der vorliegenden Rechtssache, daß sowohl die deutsche Regierung in der Rechtssache C-131/88 als auch die italienische Regierung in der vorliegenden Rechtssache die Erforderlichkeit von genauen und speziell auf die Richtlinie zugeschnittenen Vorschriften verneinen und sich auf den Standpunkt gestellt haben, es sei davon auszugehen, daß die Richtlinie (die im Dezember 1979 erlassen worden ist) durch eine Reihe von älteren, ziemlich allgemein gefaßten (d. h. sich nicht speziell auf den Schutz des Grundwassers beziehender) Bestimmungen umgesetzt worden sei.

    Sowohl die Rechtssache C-131/88 als auch die vorliegende Rechtssache veranschaulichen meines Erachtens treffend, zu welchen Schwierigkeiten eine solche Art der Umsetzung führt.

  • BFH, 01.12.2009 - VII R 9/09

    Vorlage an den EuGH zur Besteuerung von Flugbenzin

    In seiner Entscheidung vom 28. Februar 1991 C-131/88 (Slg. 1991, I-825) ist der EuGH der von der Bundesregierung vertretenen Ansicht ausdrücklich entgegengetreten, dass eine Richtlinie - auch ohne förmlichen Umsetzungsakt - als umgesetzt angesehen werden müsse, wenn das innerstaatliche Recht ihre Durchführung in bestimmter und klarer Weise tatsächlich gewährleiste.
  • EuGH, 02.04.1998 - C-321/95

    Greenpeace Council u.a. / Kommission

    Die Rechtsmittelführer berufen sich auf die Urteile, nach denen der Umweltschutz eines der wesentlichen Ziele der Gemeinschaft sei (Urteile vom 7. Februar 1985 in der Rechtssache 240/83, ADBHU, Slg. 1985, 531, Randnr. 13, und vom 20. September 1988 in der Rechtssache 302/86, Kommission/Dänemark, Slg. 1988, 4607, Randnr. 8); außerdem könnten die gemeinschaftlichen Umweltvorschriften Rechte und Pflichten des einzelnen begründen (Urteile vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825, Randnr. 7, und vom 30. Mai 1991 in der Rechtssache C-361/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-2567, Randnrn.

    Im übrigen gründe sich ihre Argumentation in bezug auf ihre individuelle Betroffenheit im vorliegenden Fall im wesentlichen auf ihre Individualrechte, wie sie sich aus der Richtlinie 85/337 ergäben, deren Artikel 6 Absatz 2 und Artikel 8 bei bestimmten Projekten die Möglichkeit einer Beteiligung am Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung vorsähen (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnrn.

  • EuGH, 30.05.1991 - C-59/89

    Kommission / Deutschland

    18 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe u. a. Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-131/88, Kommission/Deutschland, Slg. 1991, I-825) verlangt die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise, daß ihre Bestimmungen förmlich und wörtlich in einer ausdrücklichen besonderen Gesetzesvorschrift wiedergegeben werden; je nach dem Inhalt der Richtlinie kann ein allgemeiner rechtlicher Rahmen genügen, wenn er tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie in so klarer und bestimmter Weise gewährleistet, daß - soweit die Richtlinie Ansprüche des einzelnen begründen soll - die Begünstigten in der Lage sind, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.1991 - C-58/89

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1997 - C-321/95

    Stichting Greenpeace Council (Greenpeace International) u. a. gegen Kommission

  • BGH, 14.07.2011 - III ZR 200/10

    Anspruch einer Bodenabfertigungsgesellschaft gegen eine Luftverkehrsgesellschaft

  • EuGH, 22.04.1999 - C-340/96

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2016 - 1 B 26.14

    DAkkS; Akkreditierungsstelle; Konformitätsbewertungsstelle; Akkreditierung;

  • BFH, 01.12.2009 - VII R 48/08

    Keine doppelte Energiesteuerentlastung für Betreiber von Bodenstromaggregaten

  • EuGH, 17.10.1991 - C-58/89

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-103/01

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2009 - C-304/08

    Plus Warenhandelsgesellschaft - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-445/06

    Danske Slagterier - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - Art. 28 EG

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2010 - 19 Wx 8/09

    Notarkosten: Gebührenerhebung baden-württembergischer Amtsnotare für

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-49/00

    Commission v Italy

  • EuGH, 17.11.1993 - C-71/92

    Kommission / Spanien

  • VG Düsseldorf, 01.03.2018 - 28 K 5087/17

    Interimsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2010 - C-540/08

    Mediaprint Zeitungs- und Zeitschriftenverlag - Richtlinie 2005/29/EG -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2010 - 9 A 3055/08

    Voraussetzungen der Reduzierung einer Abwasserabgabe wegen hoher Zuflüsse von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 20 D 87/05

    Entscheidung in Verfahren gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn des

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2025/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid gemäß § 9

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2009 - C-428/07

    Horvath - Art. 5 und Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-338/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung - Art. 226 EG - Gesellschaftsrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-409/99

    Metropol und Stadler

  • EuGH, 13.09.2001 - C-417/99

    Kommission / Spanien

  • OVG Berlin, 09.07.1998 - 2 S 9.97

    Gentechnik: Vereinfachtes Verfahren für die absichtliche Freisetzung genetisch

  • VG Oldenburg, 11.12.2008 - 5 A 2653/08

    Klagebefugnis einer Inselgemeinde gegen einen Vorbescheid für die Errichtung

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2008 - C-121/07

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.1996 - C-343/95

    Diego Calì & Figli Srl gegen Servizi ecologici porto di Genova SpA (SEPG). -

  • VG Hamburg, 12.07.2010 - 15 K 3396/08

    Planfeststellungsbeschluss für die teilweise Verfüllung des Mühlenberger Lochs

  • EuGH, 28.04.2005 - C-410/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 14.06.2001 - C-230/00

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2001 - C-145/99

    Kommission / Italien

  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-274/98

    Kommission / Spanien

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.1999 - C-102/97

    Kommission / Deutschland

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.03.2001 - C-230/00

    Kommission / Belgien

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-256/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.1999 - C-178/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-327/98

    Kommission / Frankreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-372/99

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien

  • FG Hamburg, 22.01.1998 - II 145/96

    Zutreffende Umsetzung einer EG-Richtlinie; Durchbrechung der Bestandskraft von

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1997 - C-232/95

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.02.1994 - 2 B 10185/94
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.1998 - C-347/97

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 15.12.2005 - C-33/05

    Kommission / Belgien

  • VG Schleswig, 25.09.2008 - 12 B 45/08
  • EuGH, 14.04.2005 - C-163/03

    Comisión/Grecia

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1991 - C-323/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.09.1991 - C-69/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

  • EuGH, 26.05.2005 - C-287/04

    Kommission / Schweden

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-95/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik. -

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