Rechtsprechung
   EuGH, 28.02.2013 - C-556/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2686
EuGH, 28.02.2013 - C-556/10 (https://dejure.org/2013,2686)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.2013 - C-556/10 (https://dejure.org/2013,2686)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - C-556/10 (https://dejure.org/2013,2686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Richtlinie 91/440/EG - Art. 6 Abs. 3 und Anhang II - Richtlinie 2001/14/EG - Art. 4 Abs. 2 und 14 Abs. 2 - Betreiber der Infrastruktur - Organisatorische und ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Richtlinie 91/440/EG - Art. 6 Abs. 3 und Anhang II - Richtlinie 2001/14/EG - Art. 4 Abs. 2 und 14 Abs. 2 - Betreiber der Infrastruktur - Organisatorische und ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr - Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft - Richtlinie 91/440/EG - Art. 6 Abs. 3 und Anhang II - Richtlinie 2001/14/EG - Art. 4 Abs. 2 und 14 Abs. 2 - Betreiber der Infrastruktur - Organisatorische und ...

  • Wolters Kluwer

    Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft; Begründetheit einer Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland bei unzureichendem Nachweis fehlender Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationale Rechtsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der Gemeinschaft; unbegründete Vertragsverletzungsklage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland bei unzureichendem Nachweis fehlender Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationale Rechtsordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • faz.net (Pressebericht, 28.02.2013)

    Deutsche Bahn darf Schienennetz behalten

  • lto.de (Kurzinformation)

    EuGH zur Liberalisierung des Bahnmarktes - Schienennetz bleibt Teil der DB

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Versäumnis, innerhalb der vorgesehenen Frist alle Vorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um Art. 6 Abs. 3 und Anhang II der Richtlinie 91/440/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 zur Entwicklung der Eisenbahnunternehmen der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2013, 494
  • EuZW 2013, 666
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.12.2009 - C-390/07

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 28.02.2013 - C-556/10
    Sie muss somit dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, ohne dass sie sich dabei auf irgendwelche Vermutungen stützen kann (vgl. u. a. Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 41, vom 6. Oktober 2009, Kommission/Finnland, C-335/07, Slg. 2009, I-9459, Randnr. 46, und vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-390/07, Randnr. 43).
  • EuGH, 06.10.2009 - C-335/07

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 28.02.2013 - C-556/10
    Sie muss somit dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, ohne dass sie sich dabei auf irgendwelche Vermutungen stützen kann (vgl. u. a. Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 41, vom 6. Oktober 2009, Kommission/Finnland, C-335/07, Slg. 2009, I-9459, Randnr. 46, und vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-390/07, Randnr. 43).
  • EuGH, 26.04.2005 - C-494/01

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 28.02.2013 - C-556/10
    Sie muss somit dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, ohne dass sie sich dabei auf irgendwelche Vermutungen stützen kann (vgl. u. a. Urteile vom 26. April 2005, Kommission/Irland, C-494/01, Slg. 2005, I-3331, Randnr. 41, vom 6. Oktober 2009, Kommission/Finnland, C-335/07, Slg. 2009, I-9459, Randnr. 46, und vom 10. Dezember 2009, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-390/07, Randnr. 43).
  • EuGH, 09.11.2017 - C-489/15

    CTL Logistics - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie

    Die durch die Richtlinie 2001/14 als Gestaltungsinstrument geschaffene Entgeltregelung dient auch dazu, die Unabhängigkeit des Betreibers der Infrastruktur zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Spanien, C-483/10, EU:C:2013:114, Rn. 44, und vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland, C-556/10, EU:C:2013:116, Rn. 82).

    Überdies sollten die Entgeltregelungen nach dem 12. Erwägungsgrund der Richtlinie den Betreibern der Eisenbahninfrastruktur zur Sicherstellung einer effizienten Nutzung der Eisenbahninfrastruktur in dem von den Mitgliedstaaten abgesteckten Rahmen einen Anreiz geben, die Nutzung ihrer Fahrwege zu optimieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland, C-556/10, EU:C:2013:116, Rn. 82).

    Zur Erreichung dieses Ziels sollte den Betreibern der Infrastruktur nach dem 20. Erwägungsgrund der Richtlinie 2001/14 eine gewisse Flexibilität eingeräumt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Spanien, C-483/10, EU:C:2013:114, Rn. 44, und vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland, C-556/10, EU:C:2013:116, Rn. 82).

    Ebenfalls im Zusammenhang mit der Berechnung und Erhebung der Wegeentgelte im Eisenbahnverkehr sieht Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2001/14 vor, dass die Berechnung und Erhebung des Wegeentgelts vom Betreiber der Infrastruktur vorgenommen wird, der dafür Sorge tragen muss, dass einheitliche Grundsätze angewandt werden, wie es u. a. Art. 4 Abs. 4 und 5 der Richtlinie vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland, C-556/10, EU:C:2013:116, Rn. 84, und vom 3. Oktober 2013, Kommission/Italien, C-369/11, EU:C:2013:636, Rn. 41).

    In diesem Kontext ist festzustellen, dass der Betreiber der Infrastruktur, damit ihm ein Anreiz gegeben wird, die Nutzung seiner Fahrwege zu optimieren, im Einklang mit Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie in der Lage sein muss, auf der Grundlage der langfristigen Kosten spezifischer Investitionsvorhaben höhere Entgelte festzulegen oder beizubehalten (Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland, C-556/10, EU:C:2013:116, Rn. 83).

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 12/15

    Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der Richtlinie

    bb) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat mit Urteil vom 28. Februar 2013 (C-556/10, ABl. EU 2013, Nr. C 114, 7) im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland festgestellt, dass in § 14 Abs. 4 AEG die Regeln der Richtlinie ordnungsgemäß umgesetzt sind.

    Der Gerichtshof hat - ebenso wie in der oben zitierten Entscheidung vom selben Tage (C-483/10) - darauf abgestellt, dass diese Flexibilität gewahrt sei, weil eine Unter- und eine Obergrenze der zulässigen Entgelte bestimmt worden sei und die Unternehmen in dieser Bandbreite die Möglichkeit hätten, die Entgelte zu differenzieren (Urteil C-556/10, NVwZ 2013, 494 Rn. 79 ff., 88).

    Nach dem nationalen deutschen Recht, mit dem diese Bestimmungen umgesetzt worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-556/10, ABl. EU 2013, Nr. C 114, 7), hat der Infrastrukturnutzer keine rechtliche Möglichkeit, die Regulierungsbehörde zu einer Vorabprüfung der Entgelthöhen nach § 14e Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 Nr. 2 AEG zu veranlassen.

  • BGH, 21.09.2021 - KZR 88/20

    Trassenentgelte II

    Die Mitgliedstaaten sind daher auch nicht verpflichtet, den Eisenbahninfrastrukturunternehmen Vorgaben in dieser Hinsicht zu machen (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-556/10, EuZW 2013, 666 Rn. 89 - Kommission/Bundesrepublik).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union setzt zudem die Erhebung eines Vollkostenaufschlags bei Vornahme einer Entgeltdifferenzierung nach einzelnen Marktsegmenten voraus, dass der Betreiber der Schieneninfrastruktur Markttragfähigkeitstests durchführt (EuGH, EuZW 2013, 666 Rn. 87, 89 - Kommission/Bundesrepublik).

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 89/20

    EU-Kartellrechtliches Missbrauchsverbot: Beanstandung des Preissystems eines

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union setzt die Erhebung eines Vollkostenaufschlags bei Vornahme einer Entgeltdifferenzierung nach einzelnen Marktsegmenten voraus, dass der Betreiber der Schieneninfrastruktur Markttragfähigkeitstests durchführt (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-556/10, EuZW 2013, 666 Rn. 87, 89 - Kommission/Bundesrepublik).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

    21 Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 28. Februar 2013, Kommission/Österreich (C-555/10, EU:C:2013:115, Rn. 60), und vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland (C-556/10, EU:C:2013:116, Rn. 64).
  • BGH, 08.02.2022 - KZR 8/21

    Kartellsache: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union setzt die Erhebung eines Vollkostenaufschlags bei Vornahme einer Entgeltdifferenzierung nach einzelnen Marktsegmenten voraus, dass der Betreiber der Schieneninfrastruktur Markttragfähigkeitstests durchführt (EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - C-556/10, EuZW 2013, 666 Rn. 87, 89 - Kommission/Bundesrepublik).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 13 A 884/13

    Uuneingeschränktes Zugangsrecht zu Eiseninfrastruktureinrichtungen im deutschen

    Dies dient nur der Optimierung der Nutzung der Anlagen, vgl. EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - Rs. C-556/10 (Kommission./.Deutschland), NVwZ 2013, 494 = juris, Rn. 82 f., und verdeutlicht die dienende Funktion der EIU für den Wettbewerb.

    vgl. dazu EuGH, Urteil vom 28. Februar 2013 - Rs. C-556/10 (Kommission./.Deutschland) -, NVwZ 2013, 494 = juris, Rn. 120 ff.

  • EuGH, 18.04.2013 - C-625/10

    Frankreich hat gegen seine unionsrechtlichen Verpflichtungen im Bereich des

    Dieser Erwägungsgrund erwähnt aber nicht die Entgelte, sondern lediglich die Kosten (vgl. Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland, C-556/10, Randnr. 106).

    Er sieht aber keineswegs vor, dass diese Maßnahmen unabhängig voneinander getroffen werden müssten (vgl. Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 107).

    Eine solche Auslegung stünde im Widerspruch zu Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2001/14, nach dem ein Mitgliedstaat im Rahmen der Entgeltregelungen der Art. 7 und 8 der Richtlinie vom Betreiber der Infrastruktur verlangen kann, seine Einnahmen und Ausgaben ohne staatliche Mittel auszugleichen (vgl. Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 108).

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2016 - C-482/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    19 Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland (C-556/10, EU:C:2013:116, Rn. 55).

    33 Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland (C-556/10, EU:C:2013:116, Rn. 55).

    41 Urteil vom 28. Februar 2013, Kommission/Deutschland (C-556/10, EU:C:2013:116, Rn. 82).

  • BVerwG, 12.10.2022 - 6 C 10.20

    Teilbarkeit einer eisenbahnregulierungsrechtlichen Entgeltgenehmigung

    Es ist nämlich Sache der Mitgliedstaaten, eine Entgeltrahmenregelung zu schaffen, während die Berechnung und Erhebung des Entgelts grundsätzlich vom Betreiber der Infrastruktur vorgenommen wird (EuGH, Urteil vom 9. September 2021 - C-144/20, LatRailNet - Rn. 43 f. unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 9. November 2017 - C-489/15 [ECLI:EU:C:2017:834], CTL Logistics - Rn. 78; ebenso bereits Urteil vom 28. Februar 2013 - C-556/10 [ECLI:EU:C:2013:116], Kommission ./. Deutschland - Rn. 84, 89).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2016 - C-489/15

    CTL Logistics - Verkehr - Entgelt für die Nutzung von Eisenbahnfahrwegen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-205/14

    Kommission / Portugal

  • EuGH, 24.02.2022 - C-563/20

    ORLEN KolTrans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Richtlinie

  • EuGH, 03.10.2013 - C-369/11

    Italien verstößt gegen das Unionsrecht, indem es nicht die Unabhängigkeit des

  • EuGH, 11.07.2013 - C-627/10

    Kommission / Slowenien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2016 - C-240/15

    Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht