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   EuGH, 28.02.2018 - C-536/16   

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EuGH, 28.02.2018 - C-536/16 (https://dejure.org/2018,10386)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.2018 - C-536/16 (https://dejure.org/2018,10386)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - C-536/16 (https://dejure.org/2018,10386)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 11.05.2017 - C-131/16

    Archus und Gama - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    Jedoch hat der Gerichtshof anerkannt, dass der öffentliche Auftraggeber unabhängig davon, dass in der Richtlinie 2004/17 eine ausdrückliche Bestimmung in diesem Sinne fehlt, einen Bieter auffordern kann, ein Angebot zu erläutern und einen offensichtlichen sachlichen Fehler darin zu berichtigen, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird, und insbesondere, dass eine solche Aufforderung an alle Bieter gerichtet wird, die sich in derselben Situation befinden, dass alle Bieter gleich und fair behandelt werden und dass diese Erläuterung oder diese Berichtigung nicht der Einreichung eines neuen Angebots gleichgestellt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 bis39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens hat der Gerichtshof, obwohl die Richtlinie 2004/17 keine Art. 51 der Richtlinie 2004/18 entsprechende Bestimmung enthält, entschieden, dass keine dieser beiden Richtlinien es verwehrt, dass die Angebote eines Bieters in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird (Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So hat der Gerichtshof insbesondere befunden, dass eine Aufforderung zur Erläuterung das Fehlen eines Dokuments oder einer Information, deren Übermittlung durch die Auftragsunterlagen gefordert war, nicht beheben kann, da der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einzuhalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 33).

    Eine solche Aufforderung darf nämlich nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 31).

  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    Zweitens hat der Gerichtshof, obwohl die Richtlinie 2004/17 keine Art. 51 der Richtlinie 2004/18 entsprechende Bestimmung enthält, entschieden, dass keine dieser beiden Richtlinien es verwehrt, dass die Angebote eines Bieters in einzelnen Punkten berichtigt oder ergänzt werden, insbesondere wegen einer offensichtlich gebotenen bloßen Klarstellung oder zur Behebung offensichtlicher sachlicher Fehler, vorausgesetzt jedoch, dass eine Reihe von Erfordernissen beachtet wird (Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Aufforderung darf nämlich nicht darauf hinauslaufen, dass einer der betroffenen Bieter in Wirklichkeit ein neues Angebot einreicht (vgl. Urteile vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, EU:C:2012:191, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 31).

  • EuGH, 10.10.2013 - C-336/12

    Manova - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    So hat der Gerichtshof insbesondere befunden, dass eine Aufforderung zur Erläuterung das Fehlen eines Dokuments oder einer Information, deren Übermittlung durch die Auftragsunterlagen gefordert war, nicht beheben kann, da der öffentliche Auftraggeber die von ihm selbst festgelegten Kriterien strikt einzuhalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Oktober 2013, Manova, C-336/12, EU:C:2013:647, Rn. 40, sowie vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 33).
  • EuGH, 27.10.2016 - C-292/15

    Hörmann Reisen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 36, 37, 41 und 42, vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52 bis54, vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 bis33, vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83, und vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32).
  • EuGH, 10.11.2016 - C-199/15

    Ciclat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 - Art.

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Art. 51 der Richtlinie 2004/18 nicht dahin ausgelegt werden kann, dass der Auftraggeber die Behebung von Mängeln zulassen kann, die nach den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich zum Ausschluss des Bieters führen müssen (Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46, und vom 10. November 2016, Ciclat, C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 30).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-213/13

    Impresa Pizzarotti - Vorabentscheidungsersuchen - Öffentliche Bauaufträge -

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    Unanwendbar sind hingegen die Bestimmungen einer Richtlinie, deren Umsetzungsfrist nach diesem Zeitpunkt abgelaufen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2000, Kommission/Frankreich, C-337/98, EU:C:2000:543, Rn. 36, 37, 41 und 42, vom 11. Juli 2013, Kommission/Niederlande, C-576/10, EU:C:2013:510, Rn. 52 bis54, vom 10. Juli 2014, 1mpresa Pizzarotti, C-213/13, EU:C:2014:2067, Rn. 31 bis33, vom 7. April 2016, Partner Apelski Dariusz, C-324/14, EU:C:2016:214, Rn. 83, und vom 27. Oktober 2016, Hörmann Reisen, C-292/15, EU:C:2016:817, Rn. 31 und 32).
  • EuGH, 06.11.2014 - C-42/13

    'Cartiera dell''Adda und Cartiera di Cologno' - Öffentliche Aufträge - Grundsätze

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Art. 51 der Richtlinie 2004/18 nicht dahin ausgelegt werden kann, dass der Auftraggeber die Behebung von Mängeln zulassen kann, die nach den Bestimmungen der Ausschreibungsunterlagen ausdrücklich zum Ausschluss des Bieters führen müssen (Urteile vom 6. November 2014, Cartiera dell'Adda, C-42/13, EU:C:2014:2345, Rn. 46, und vom 10. November 2016, Ciclat, C-199/15, EU:C:2016:853, Rn. 30).
  • EuGH, 14.03.2017 - C-157/15

    G4S Secure Solutions - Kopftuchverbot am Arbeitsplatz

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    Gleichwohl ist der Gerichtshof, der dem vorlegenden Gericht in sachdienlicher Weise zu antworten hat, dafür zuständig, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die diesem die Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 1993, Thomas u. a., C-328/91, EU:C:1993:117, Rn. 13, vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 36, sowie vom 21. September 2017, SMS group, C-441/16, EU:C:2017:712, Rn. 48).
  • EuGH, 21.09.2017 - C-441/16

    SMS group - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Achte Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    Gleichwohl ist der Gerichtshof, der dem vorlegenden Gericht in sachdienlicher Weise zu antworten hat, dafür zuständig, auf der Grundlage der Akten des Ausgangsverfahrens und der vor ihm abgegebenen schriftlichen und mündlichen Erklärungen dem vorlegenden Gericht Hinweise zu geben, die diesem die Entscheidung ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. März 1993, Thomas u. a., C-328/91, EU:C:1993:117, Rn. 13, vom 14. März 2017, G4S Secure Solutions, C-157/15, EU:C:2017:203, Rn. 36, sowie vom 21. September 2017, SMS group, C-441/16, EU:C:2017:712, Rn. 48).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.02.2018 - C-536/16
    Machen sie von der in Art. 51 der Richtlinie 2004/18 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, haben sie jedoch darauf zu achten, dass die Erreichung der Ziele dieser Richtlinie nicht gefährdet wird und weder die praktische Wirksamkeit ihrer Bestimmungen noch die anderen maßgebenden Bestimmungen und Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, der Transparenz und der Verhältnismäßigkeit, beeinträchtigt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Falk Pharma, C-410/14, EU:C:2016:399, Rn. 34).
  • EuGH, 24.05.2016 - C-396/14

    MT Højgaard und Züblin - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV -

  • EuGH, 07.04.2016 - C-324/14

    PARTNER Apelski Dariusz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • EuGH, 22.10.2015 - C-425/14

    Impresa Edilux and SICEF - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuGH, 16.12.2008 - C-213/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT ENTHÄLT EINE ERSCHÖPFENDE AUFZÄHLUNG DER AUF DIE

  • EuGH, 12.12.1990 - C-241/89

    SARPP / Chambre syndicale des raffineurs und conditionneurs de sucre de France

  • EuGH, 05.10.2000 - C-337/98

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 30.03.1993 - C-328/91

    Secretary of State for Social Security / Thomas u.a.

  • EuGH, 23.12.2009 - C-376/08

    Serrantoni und Consorzio stabile edili - Öffentliche Bauaufträge - Richtlinie

  • EuGH, 19.05.2009 - C-538/07

    Assitur - Richtlinie 92/50/EWG - Art. 29 Abs. 1 - Öffentliche

  • EuGH, 11.07.2013 - C-576/10

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

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