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   EuGH, 28.02.2019 - C-388/17   

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https://dejure.org/2019,3698
EuGH, 28.02.2019 - C-388/17 (https://dejure.org/2019,3698)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.2019 - C-388/17 (https://dejure.org/2019,3698)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 2019 - C-388/17 (https://dejure.org/2019,3698)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    SJ

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuschlagserteilung im Bereich der Verkehrsversorgung - Richtlinie 2004/17/EG - Geltungsbereich - Art. 5 - Bereitstellung oder Betreiben von Netzen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Verkehrsleistungen per Schiene - Durch ein nationales ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuschlagserteilung im Bereich der Verkehrsversorgung - Richtlinie 2004/17/EG - Geltungsbereich - Art. 5 - Bereitstellung oder Betreiben von Netzen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Verkehrsleistungen per Schiene - Durch ein nationales ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist ein Netz für Schienenverkehrsleistungen vorhanden?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Besteht ein Netz für Schienenverkehrsleistungen? (VPR 2019, 115)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 12.06.2018 - C-163/16

    Eine Marke, die aus einer auf der Sohle eines Schuhs aufgebrachten Farbe besteht,

    Auszug aus EuGH, 28.02.2019 - C-388/17
    Nach ständiger Rechtsprechung sind die Bedeutung und die Tragweite von Begriffen, die das Unionsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem üblichen Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch zu bestimmen, wobei zu berücksichtigen ist, in welchem Zusammenhang sie verwendet werden und welche Ziele mit der Regelung verfolgt werden, zu der sie gehören (Urteil vom 12. Juni 2018, Louboutin und Christian Louboutin, C-163/16, EU:C:2018:423, Rn. 20).
  • EuGH, 24.06.2021 - C-12/20

    DB Netz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Grenzübergreifende

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen der Prüfung von Art. 27 Abs. 1 und 2 sowie von Anhang IV der Richtlinie 2012/34 bereits entschieden hat, dass nach dieser Richtlinie jeder Antrag auf Zuweisung von Fahrwegkapazität von einem Eisenbahnunternehmen beim Infrastrukturbetreiber gemäß den von diesem festgelegten Schienennetz-Nutzungsbedingungen gestellt werden und den darin dargelegten Grundsätzen und Kriterien entsprechen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Februar 2019, SJ, C-388/17, EU:C:2019:161, Rn. 38).
  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 16/21

    Klarheit der Vergabeunterlagen bei geforderten Angaben zu einem vergleichbaren

    Der Ausdruck "Bereitstellung von Netzen" wurde erst mit der RL 2004/17/EG (gültig bis 17. April 2016, nunmehr RL 2014/25/EU) eingeführt, damit die in ihr vorgesehenen Vergabeverfahren auch auf die Verwaltung physischer Netze wie Bahntrassen, Bahnanlagen, Tunnel, Brücken und Bahnübergänge Anwendung finden (EuGH, Urt. v. 28. Februar 2019, C - 388/17, juris Rn. 52).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2023 - C-266/22

    CRRC Qingdao Sifang u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung -

    10 Zum Begriff "Betreiben [von Netzen]" bzw. "Nutzung [von Netzen]" vgl. entsprechend Urteile vom 28. Februar 2019, SJ (C-388/17, EU:C:2019:161, Rn. 49), und vom 28. Oktober 2020, Pegaso und Sistemi di Sicurezza (C-521/18, EU:C:2020:867, Rn. 49 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2021 - C-12/20

    DB Netz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr - Grenzübergreifende

    31 Urteil vom 28. Februar 2019 (C-388/17, EU:C:2019:161, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-671/21

    Gargzdų gelezinkelis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eisenbahnverkehr -

    26 Urteil vom 28. Februar 2019 (C-388/17, EU:C:2019:161).
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