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   EuGH, 28.03.1979 - 90/78   

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https://dejure.org/1979,857
EuGH, 28.03.1979 - 90/78 (https://dejure.org/1979,857)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1979 - 90/78 (https://dejure.org/1979,857)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1979 - 90/78 (https://dejure.org/1979,857)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Granaria / Rat und Kommission

    1 . SCHADENSERSATZKLAGE - KLAGESCHRIFT - UNVOLLSTÄNDIGKEIT HINSICHTLICH DES SCHADENSUMFANGS - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Granaria / Rat und Kommission

  • Wolters Kluwer

    Klage auf Feststellung einer Verstoßes gegen Gemeinschaftsrecht und der Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz; Frage der Haftung für die Entstehung eines Schadens durch die Nichtgewährung einer Erstattung bei der Erzeugung für Quellmehl; Frage der Vereinbarkeit von ...

  • Judicialis

    EWG Art. 175; ; EWG Art. 215; ; EWG Art. 178; ; VO 1125/74 Art. 1; ; VerfO EuGH Art. 38

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SCHADENSERSATZKLAGE - KLAGESCHRIFT - UNVOLLSTÄNDIGKEIT HINSICHTLICH DES SCHADENSUMFANGS - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidung darüber, ob das Verhalten der Organ geeignet war, Haftung der Gemeinschaft auszulösen, im ersten Verfahrensabschnitt beim Gerichtshof; Art und Umfang des Schadens; Unvollständigkeit der Klageschrift beim beschränkten Vorbringen eines Vermögensschadens

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.10.1977 - 117/76

    Ruckdeschel u.a. / Hauptzollamt Hamburg-St. Annen

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 90/78
    I - Sachverhalt und Verfahren 1. In seinem Urteil vom 19. Oktober 1977 (verbundene Rechtssachen 117/76, A. Ruckdeschel/Hauptzollamt Hamburg-St. Annen, und 16/77, Diamalt/Hauptzollamt Itzehoe, Slg. 1977, 1753) hat der Gerichtshof für Recht erkannt: 1. Artikel 11 der Verordnung Nr. 120/67 des Rates vom 13. Juni 1967 in der aufgrund der Änderung durch Artikel 5 der Verordnung Nr.

    Die Firma Granaría stützt ihre Anträge auf das Urteil des Gerichtshofes vom 19. Oktober 1977 (verbundene Rechtssachen 117/76, Ruckdeschel/Hauptzollamt Hamburg-St. Annen, und 16/77,.

    Diamalt/Hauptzollamt Itzehoe, Slg. 1977, 1753), in dem für Recht erkannt wurde, daß die fraglichen Bestimmungen der Verordnung insoweit mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind, als sie Quellmehl und Quellstärke hinsichtlich der Erstattungen bei der Erzeugung für den zur Herstellung dieser beiden Produkte verwendeten Mais ungleich behandeln.

  • EuGH, 15.06.1976 - 74/74

    CNTA / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 90/78
    Sie fügt insbesondere hinzu, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 15. Juni 1976 (Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1976, 797) entschieden, daß der Betrag, der als Schadensersatz gefordert werde, niemals dem Betrag nicht gezahlter Erstattungen gleich sein könne.
  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 90/78
    Es handele sich somit um einen Antrag auf Ersatz eines nicht näher bestimmten Schadens; einen solchen Antrag habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 2. Dezember 1971 (Rechtssache 5/71, Zuckerfabrik Schöppenstedt/Rat, Slg. 1971, 975) für unzulässig erklärt.
  • EuGH, 15.01.1974 - 134/73

    Holtz & Willemsen GmbH / Rat

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 90/78
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. Januar 1974 (Rechtssache 134/73, Holtz & Willemsen/Rat, Slg. 1974, 1) für Recht erkannt habe, sei eine solche Klage unzulässig.
  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 90/78
    b) Der Rat macht geltend, die Klägerin müsse einen möglichen Schaden selber tragen, da er die "vernünftigen Grenzen" im Sinne des Urteils des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 (verbundene Rechtssachen 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77, HNL und andere/Rat und Kommission, Slg. 1978, 1209) nicht überschreite.
  • EuGH, 02.06.1976 - 56/74

    Kampffmeyer / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.03.1979 - 90/78
    Es sei somit nicht die im Urteil des Gerichtshofes vom 2. Juni 1976 (verbundene Rechtssachen 56 bis 60/74, Kampffmeyer/Kommission und Rat, Slg. 1976, 711) beschriebene Lage gegeben, in der der Gerichtshof eine Klage auf Ersatz eines künftigen Schadens für zulässig erachtet habe.
  • EuG, 08.07.2008 - T-48/05

    DAS OLAF UND DIE KOMMISSION HABEN SICH, INDEM SIE DEN GERICHTSBEHÖRDEN UND DER

    Insoweit sei auf das Urteil des Gerichtshofs vom 28. März 1979, Granaria/Rat und Kommission (90/78, Slg. 1979, 1081, Randnr. 6), und auf die dem Gericht zu Gebot stehende Möglichkeit hinzuweisen, in einem ersten Verfahrensabschnitt darüber zu entscheiden, ob das Verhalten des OLAF oder der Kommission geeignet war, die Haftung der Gemeinschaft auszulösen, und die Erörterung von Fragen zum Umfang des immateriellen Schadens in Abhängigkeit von der Natur der festgestellten Rechtsverstöße gegebenenfalls einem späteren Abschnitt vorzubehalten.
  • EuG, 08.06.2000 - T-79/96

    Camar / Kommission

    Die Klage habe somit den Erlaß einer Verordnung zum Gegenstand, also eines Aktes, der per definitionem nicht an die Klägerin gerichtet werden könne (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 28. März 1979 in der Rechtssache 90/78, Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1081, und vom 26. Oktober 1971 in der Rechtssache 15/71, Mackprang/Kommission, Slg. 1971, 797).
  • EuGH, 23.09.2004 - C-150/03

    Hectors / Parlament - Rechtsmittel - Beamte - Bedienstete auf Zeit bei den

    Zwar hat der Gerichtshof anerkannt, dass es in bestimmten Sonderfällen, insbesondere wenn der behauptete Schaden schwer zu beziffern ist, nicht unabdingbar ist, in der Klageschrift den genauen Schadensumfang anzugeben und den beantragten Schadensersatzbetrag zu beziffern (siehe u. a. Urteile vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, und vom 28. März 1979 in der Rechtssache 90/78, Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1081, 1090).
  • EuG, 02.07.2003 - T-99/98

    Hameico Stuttgart u.a. / Rat und Kommission

    Zur Begründung dieses Vorgehens, das durch Überlegungen der Prozessökonomie gerechtfertigt sei, führen die Klägerinnen die Urteile des Gerichtshofes vom 28. März 1979 in der Rechtssache 90/78 (Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1081, Randnr. 6) und vom 19. Mai 1992 in den Rechtssachen C-104/89 und C-37/90 (Mulder u. a./Rat und Kommission, Slg. 1992, I-3061, Randnrn.

    Im Urteil Granaria/Rat und Kommission (Randnr. 5) hat der Gerichtshof im Übrigen betont, dass eine Klageschrift, in der die Klägerin sich darauf beschränkt, einen Vermögensschaden geltend zu machen, der seinen Ursprung in der fraglichen Regelung hat, wobei sie sich vorbehält, den Umfang dieses Schadens später darzulegen, im Allgemeinen nicht den Anforderungen der Verfahrensordnung hinsichtlich der Angabe von Streitgegenstand und Klagegründen entspricht.

  • EuG, 16.04.1997 - T-20/94

    Johannes Hartmann gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der

    Dann käme die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 28. März 1979 in der Rechtssache 90/78, Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1081, Randnr. 5) zum Tragen, nach der eine auf die Artikel 178 und 215 EG-Vertrag gestützte Schadensersatzklage, in der der Schadensumfang nicht dargelegt werde, den Anforderungen der Verfahrensordnung nicht genüge und deshalb unzulässig sei.

    Ausserdem sei es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 9. Dezember 1965 in den Rechtssachen 29/63, 31/63, 36/93, 39/63 bis 47/63, 50/63 und 51/63, Laminoirs, Hauts-Fourneaux, Forges, Fonderies et Usines de la Providence u. a./Hohe Behörde, Slg. 1965, 1198, und Urteil Granaria/Rat und Kommission, a. a. O.) im Rahmen einer Schadensersatzklage nicht erforderlich, die Schadensersatzansprüche in der Klageschrift zu beziffern, wenn sich die Klage zunächst auf andere, mit der Entstehung der Haftung zusammenhängende Fragen konzentriere.

  • EuGH, 28.02.2013 - C-460/09

    Inalca und Cremonini / Kommission - Rechtsmittel - Außervertragliche Haftung der

    Hinsichtlich des Vorbringens von Inalca und Cremonini, dass ein immaterieller Schaden nicht quantifiziert werden könne, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zwar anerkannt hat, dass es in bestimmten Fällen, insbesondere wenn der behauptete Schaden schwer zu beziffern ist, nicht unabdingbar ist, in der Klageschrift den genauen Schadensumfang anzugeben und den beantragten Schadensersatzbetrag zu beziffern (vgl. u. a. Urteile vom 28. März 1979, Granaria/Rat und Kommission, 90/78, Slg. 1979, 1081, 1090, sowie vom 23. September 2004, Hectors/Parlament, C-150/03 P, Slg. 2004, I-8691, Randnr. 62).
  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

    Der Gerichtshof hat zwar entschieden, daß es in bestimmten Sonderfällen, insbesondere wenn der behauptete Schaden schwer zu beziffern sei, nicht unabdingbar sei, in der Klageschrift den genauen Umfang anzugeben und den beantragten Schadensersatzbetrag zu beziffern ( vergleiche Urteile vom 14. Mai 1975 in der Rechtssache 74/74, CNTA/Kommission, Slg. 1975, 533, 543, und vom 28. März 1979 in der Rechtssache 90/78, Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1081, 1090 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - C-15/91

    Josef Buckl & Söhne OHG und andere gegen Kommission der Europäischen

    (16) ° Siehe z. B. Beschlüsse des Gerichtshofes vom 30. März 1990 in der Rechtssache C-371/89 (Emmerich, Slg. 1990, I-1555, Randnrn. 5 und 6) und vom 23. Mai 1990 in der Rechtssache C-72/90 (Asia Motor France, Slg. 1990, I-2181, Randnrn. 10 und 11) sowie das Urteil des Gerichtshofes vom 28. März 1979 in der Rechtssache 90/78 (Granaria BV, Slg. 1979, 1081).
  • EuG, 27.10.1994 - T-32/93

    Ladbroke Racing Ltd gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Artikel

    45 Infolgedessen können einzelne die Kommission nicht auffordern, gemäß Artikel 90 Absatz 3 des Vertrages tätig zu werden, da ein solches Tätigwerden je nach Lage des Falles durch Erlaß einer Entscheidung oder durch Erlaß einer Richtlinie, also eines an die Mitgliedstaaten gerichteten Rechtsetzungsaktes von allgemeiner Geltung, dessen Erlaß einzelne nicht verlangen können, zum Ausdruck kommen kann (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 15. Januar 1974 in der Rechtssache 134/73, Holtz und Willemsen/Rat, Slg. 1974, 1, vom 28. März 1979 in der Rechtssache 90/78, Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1081, und vom 26. April 1988 in den Rechtssachen 97/86, 193/86, 99/86 und 215/86, Asteris/Kommission, Slg. 1988, 2181; Beschluß des Gerichtshofes vom 11. Juli 1979 in der Rechtssache 60/79, Producteurs de vins de table et de vins de pays/Kommission, Slg. 1979, 2429).
  • EuGH, 01.07.1981 - 238/78

    Ireks-Arkady / Rat und Kommission

    1 Z 118/78">90/78 (Granaria/Rat und Kommission, Slg. 1979, 1081) untersucht worden seien.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.1979 - 68/79

    Hans Just I/S gegen Ministerium für das Steuerwesen. - Besteuerung von

  • EuG, 05.07.2017 - T-448/15

    EEB / Kommission

  • EuG, 16.04.1997 - T-554/93

    Nichtvermarktungsverpflichtung von Milchlieferungen; Haftung der Gemeinschaft für

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1991 - C-55/90

    James Joseph Cato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • EuGH, 01.07.1981 - 241/78

    DGV / Rat und Kommission

  • EuG, 26.10.1993 - T-59/92

    Renato Caronna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.11.1981 - 197/80

    Ludwigshafener Walzmühle Erling KG und andere gegen Rat und Kommission der

  • EuG, 13.01.2005 - T-184/04

    Sulvida / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.1996 - C-114/94

    Intelligente Systemen, Database toepassingen, Elektronische diensten BV (IDE)

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.01.1981 - 66/80

    SpA International Chemical Corporation gegen Amministrazione delle finanze dello

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