Rechtsprechung
   EuGH, 28.03.1996 - C-299/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2706
EuGH, 28.03.1996 - C-299/94 (https://dejure.org/1996,2706)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1996 - C-299/94 (https://dejure.org/1996,2706)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1996 - C-299/94 (https://dejure.org/1996,2706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Differenzierte Ausfuhrerstattungen - Höhere Gewalt - Zuschlag - Freigabe einer Sicherheit - Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

  • EU-Kommission PDF

    Anglo-Irish Beef Processors International und andere gegen Minister for Agriculture, Food and Forestry.

    Verordnung Nr. 3665/87 der Kommission, Artikel 33 Absatz 5
    Landwirtschaft; Gemeinsame Marktorganisation; Ausfuhrerstattungen; Differenzierte Erstattung; Voraussetzungen für die Gewährung; Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsland; Waren, die als Folge höherer Gewalt in andere Länder ausgeführt werden, für die die ...

  • EU-Kommission

    Anglo Irish Beef Processors International u.a.

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe der für die Rückzahlung einer Ausfuhrerstattung gezahlten und auf Grund höherer Gewalt verfallenen Sicherheit; Zulässigkeit des Verbots der gesamten Freigabe der Sicherheit

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 Art. 33 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 Art. 33 Abs. 5
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Ausfuhrerstattungen - Differenzierte Erstattung - Voraussetzungen für die Gewährung - Einfuhr des Erzeugnisses in das Bestimmungsland - Waren, die als Folge höherer Gewalt in andere Länder ausgeführt werden, für die die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.07.1984 - 89/83

    Hauptzollamt Hamburg-Jonas / Dimex

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - C-299/94
    21 Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8) entschieden hat, hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; mit der Differenzierung des Erstattungsbetrags soll den Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, Rechnung getragen werden.

    22 Nach dem Urteil Dimex (a. a. O., Randnr. 9) würde ferner der Zweck des Differenzierungssystems bei der Erstattung verkannt, wenn es für die Zahlung eines höheren Erstattungssatzes ausreichte, daß die Ware lediglich abgeladen worden ist, ohne den Markt des Bestimmungsgebiets zu erreichen.

    28 Im Hinblick auf den geltend gemachten Verstoß gegen den Verhältnismässigkeitsgrundsatz ist der Zweck des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattungen zu berücksichtigen, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; mit der Differenzierung des Erstattungsbetrags soll den Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, Rechnung getragen werden (vgl. Urteil Dimex, a. a. O., Randnr. 8).

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.03.1996 - C-299/94
    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urteil vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 61) kann der Gerichtshof in einem solchen Fall nicht über die Frage des nationalen Gerichts befinden.
  • BFH, 10.12.2002 - VII B 139/02

    Differenzierte Ausfuhrerstattung

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) hat mehrfach entschieden, dass Voraussetzung für die Gewährung der differenzierten Ausfuhrerstattung der Nachweis ist, dass das Erzeugnis in das betreffende Drittland oder in eines der Drittländer eingeführt worden ist, für das die Erstattung vorgesehen war (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 13. März 1997 Rs. C-109/95, EuGHE 1997, I-1385), und dass es im Hinblick auf den Zweck des Systems der differenzierten Ausfuhrerstattung wesentlich ist, dass die durch die Gewährung einer Erstattung subventionierten Waren tatsächlich den Bestimmungsmarkt erreichen und auf diesem in den Verkehr gebracht werden (vgl. EuGH, Urteil vom 28. März 1996 Rs. C-299/94, EuGHE 1996, I-1925).

    Haben die Gesundheitsbehörden aber die Ware nicht freigegeben, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Erzeugnisse auf dem Markt des Bestimmungslandes in Verkehr gebracht werden können und sie damit den Markt des Bestimmungslandes erreicht haben (vgl. EuGH in EuGHE 1984, 2815 Rdnr. 18; in EuGHE 1996, I-1925 Rdnr. 28, und EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1999 Rs. C-74/98, EuGHE 1999, I-8759 Rdnr. 28).

  • FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 146/06

    Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Denn die Bestimmungen der Art. 22 ff VO Nr. 3665/87 bzw. Art. 24 ff VO Nr. 800/1999 können eine berechtigte Hoffnung nur darauf begründen, dass der Erstattungsanspruch in den vorgesehenen Grenzen gewährt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 29.9.1998, C-263/97, Rz. 45, [...]; Urteil vom 28.3.1996, C-299/94, Rz. 33, [...]).

    Die die Vorschussgewährung regelnde Vorschrift des Art. 22 VO Nr. 3665/87 kann jedenfalls, wie bereits unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausgeführt (vgl. EuGH, Urteil vom 29.9.1998, C-263/97, Rz. 45, [...];Urteil vom 28.3.1996, C-299/94, Rz. 33, [...]), eine berechtigte Hoffnung nur darauf begründen, dass der Erstattungsanspruch in den vorgesehenen Grenzen gewährt wird.

  • FG Hamburg, 08.09.2008 - 4 K 147/06

    Ausfuhrerstattung: Berufung auf Vertrauensschutz bei Rückforderung von

    Denn die Bestimmungen der Art. 22 ff VO Nr. 3665/87 bzw. Art. 24 ff VO Nr. 800/1999 können eine berechtigte Hoffnung nur darauf begründen, dass der Erstattungsanspruch in den vorgesehenen Grenzen gewährt wird (vgl. EuGH, Urteil vom 29.09.1998, C-263/97, Rz. 45, [...]; Urteil vom 28.03.1996, C-299/94, Rz. 33, [...]).

    Die die Vorschussgewährung regelnde Vorschrift des Art. 22 VO Nr. 3665/87 kann jedenfalls, wie bereits unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ausgeführt (vgl. EuGH, Urteil vom 29.09.1998, C-263/97, Rz. 45, [...]; Urteil vom 28.03.1996, C-299/94, Rz. 33, [...]), eine berechtigte Hoffnung nur darauf begründen, dass der Erstattungsanspruch in den vorgesehenen Grenzen gewährt wird.

  • EuGH, 19.11.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission

    Dies ist nicht die Aufgabe der Erstattungsregelung, die nur die Ausfuhr von Gemeinschaftserzeugnissen ermöglichen soll, die sonst für den Wirtschaftsteilnehmer nicht rentabel wäre (vgl. Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94, Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-322/16

    Global Starnet

    42 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 1996, Anglo Irish Beef Processors International u. a. (C-299/94, EU:C:1996:148, Rn. 34 und 35).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-263/97

    First City Trading u.a.

    Daher seien die Artikel 23 und 33 der Verordnung Nr. 3665/87 sowie die vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925) aufgestellten Grundsätze anwendbar, wonach die Differenz zwischen der vorfinanzierten Erstattung und der tatsächlich fälligen Erstattung zurückzuzahlen sei.
  • BFH, 17.07.2006 - VII R 7/05

    Zoll-/Gemeinschaftsrecht: Ausfuhrerstattung

    Vielmehr sei für das System der differenzierten Ausfuhrerstattung wesentlich, dass die Ware tatsächlich den betreffenden Bestimmungsmarkt erreicht und auf diesem in den Verkehr gebracht wird (Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 28. März 1996 Rs. C-299/94, EuGHE 1996, I-1925, und den Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2002 VII B 139/02, BFH/NV 2003, 670).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission

    22: Urteile vom 2. Juni 1976 in der Rechtssache 125/75 (Eier-Kontor, Slg. 1976, 771), vom 2. März 1977 in der Rechtssache 44/76 (Eier-Kontor/Rat und Kommission, Slg. 1977, 393), vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo-Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2003 - C-334/01

    Glencore Grain Rotterdam

    23: - Siehe oben, Fußnote 18 (Randnrn. 27 bis 29), sowie die Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83 (Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8) und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94 (Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925, Randnrn.
  • EuGH, 16.12.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB

    Sodann hat das System differenzierter Ausfuhrerstattungen nach ständiger Rechtsprechung das Ziel, die Märkte der in Betracht kommenden Drittländer für den Gemeinschaftsexport zu erschließen oder zu erhalten; mit der Differenzierung des Erstattungsbetrags soll den Besonderheiten der jeweiligen Einfuhrmärkte, auf denen die Gemeinschaft eine Rolle spielen will, Rechnung getragen werden (vgl. Urteile vom 11. Juli 1984 in der Rechtssache 89/83, Dimex, Slg. 1984, 2815, Randnr. 8, und vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-299/94, Anglo Irish Beef Processors International u. a., Slg. 1996, I-1925, Randnr. 21).
  • FG Hamburg, 03.04.2009 - 4 K 31/05

    Voraussetzungen für die Gewährung der differenzierten Ausfuhrerstattung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2007 - C-37/06

    Viamex Agrar Handel - Ausfuhrerstattungen - Schutz von Rindern beim Transport -

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-366/95

    Landbrugsministeriet - EF-Direktoratet gegen Steff-Houlberg Export I/S, Nowaco

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.1998 - C-263/97

    First City Trading u.a.

  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 48/07

    Ausfuhrerstattung: Beweislast im Rückforderungsverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-74/98

    DAT-SCHAUB

  • FG Hamburg, 23.04.1998 - IV 52/98

    Rückforderung der Ausfuhrerstattung in vollem Umfang; Teilweise Unrichtigkeit des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht