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   EuGH, 28.03.2019 - C-101/18   

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https://dejure.org/2019,6849
EuGH, 28.03.2019 - C-101/18 (https://dejure.org/2019,6849)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.2019 - C-101/18 (https://dejure.org/2019,6849)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 2019 - C-101/18 (https://dejure.org/2019,6849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Idi

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. b - Persönliche Lage des Bewerbers bzw. Bieters - Möglichkeit der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. b - Persönliche Lage des Bewerbers bzw. Bieters - Möglichkeit der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Insolventer Bieter kann ausgeschlossen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Insolventer Bieter kann ausgeschlossen werden! (VPR 2019, 123)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Insolventer Bieter kann ausgeschlossen werden! (IBR 2019, 386)

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NZBau 2019, 601
  • ZfBR 2020, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 14.12.2016 - C-171/15

    Connexxion Taxi Services - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 28.03.2019 - C-101/18
    Gemäß der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu den öffentlichen Aufträgen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18 fallen, überlässt deren Art. 45 Abs. 2, wie die Formulierung "[v]on der Teilnahme am Vergabeverfahren kann ... ausgeschlossen werden" am Anfang dieser Bestimmung zeigt, die Beurteilung der sieben darin erwähnten Ausschlussfälle - die sich auf die berufliche Ehrenhaftigkeit, die Zahlungsfähigkeit oder die Zuverlässigkeit der Bewerber in einem Vergabeverfahren beziehen - den Mitgliedstaaten (Urteil vom 14. Dezember 2016, Connexxion Taxi Services, C-171/15, EU:C:2016:948" Rn. 28).

    In diesem Rahmen können die Mitgliedstaaten die in dieser Vorschrift festgelegten Kriterien abmildern oder flexibler gestalten (Urteil vom 14. Dezember 2016, Connexxion Taxi Services, C-171/15, EU:C:2016:948, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.09.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.03.2019 - C-101/18
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind, was impliziert, dass das nationale Gericht den sachlichen und rechtlichen Rahmen darlegt, in dem sich seine Fragen stellen, oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile vom 21. September 2016, Établissements Fr. Colruyt, C-221/15, EU:C:2016:704" Rn. 14, sowie vom 31. Mai 2018, Zheng, C-190/17, EU:C:2018:357" Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.05.2017 - C-387/14

    Esaprojekt - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.03.2019 - C-101/18
    Daraus ergibt sich, dass die in Art. 45 Abs. 2 Unterabs. 1 enthaltenen Begriffe, darunter "gegen den ... ein Zwangsvergleich eröffnet wurde", im nationalen Recht - aber unter Beachtung des Unionsrechts - präzisiert und erläutert werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2017, Esaprojekt, C-387/14, EU:C:2017:338, Rn. 74 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.12.2017 - C-178/16

    Impresa di Costruzioni Ing. E. Mantovani und Guerrato - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 28.03.2019 - C-101/18
    In diesem Fall darf der betroffene Mitgliedstaat auch die Voraussetzungen festlegen, unter denen der fakultative Ausschlussgrund keine Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Dezember 2017, 1mpresa di Costruzioni Ing. E. Mantovani und Guerrato, C-178/16, EU:C:2017:1000, Rn. 41).
  • EuGH, 31.05.2018 - C-190/17

    Zheng - Vorlage zur Vorabentscheidung - Überwachung von Barmitteln, die in die

    Auszug aus EuGH, 28.03.2019 - C-101/18
    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind, was impliziert, dass das nationale Gericht den sachlichen und rechtlichen Rahmen darlegt, in dem sich seine Fragen stellen, oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile vom 21. September 2016, Établissements Fr. Colruyt, C-221/15, EU:C:2016:704" Rn. 14, sowie vom 31. Mai 2018, Zheng, C-190/17, EU:C:2018:357" Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.05.2019 - C-720/17

    Bilali - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 28. März 2019, Idi, C-101/18, EU:C:2019:267, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.06.2021 - C-210/20

    Rad Service u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vergabe öffentlicher

    Die Mitgliedstaaten verfügen bei der Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der in Art. 57 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24 vorgesehenen fakultativen Ausschlussgründe aber über einen gewissen Ermessensspielraum (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. Juli 2014, Consorzio Stabile Libor Lavori Pubblici, C-358/12, EU:C:2014:2063, Rn. 36, vom 28. März 2019, Idi, C-101/18, EU:C:2019:267, Rn. 45, und vom 30. Januar 2020, Tim, C-395/18, EU:C:2020:58, Rn. 34).
  • EuGH, 27.11.2019 - C-402/18

    Tedeschi und Consorzio Stabile Istant Service

    Der Gerichtshof kann die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsverfahrens steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind, was erfordert, dass das nationale Gericht den sachlichen und rechtlichen Rahmen darlegt, in dem sich seine Fragen stellen, oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteil vom 28. März 2019, Idi, C-101/18, EU:C:2019:267, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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