Rechtsprechung
EuGH, 28.03.2019 - C-144/18 P |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
River Kwai International Food Industry/ AETMD
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
River Kwai International Food Industry/ AETMD
Rechtsmittel - Dumping - Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von bestimmtem zubereitetem oder haltbar gemachtem Zuckermais in Körnern mit Ursprung in Thailand - Interimsüberprüfung nach Art. 11 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009
Sonstiges (4)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
Urteilsaufhebung, Rat der Europäischen Union, Kosten
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- EuG, 14.12.2017 - T-460/14
- EuGH, 28.03.2019 - C-144/18 P
Wird zitiert von ... (3)
- EuG, 22.09.2021 - T-639/14
Das Gericht erklärt die Beschlüsse der Kommission für nichtig, mit denen diese …
Da der zweite angefochtene Beschluss somit für nichtig im Sinne von Art. 264 Abs. 1 AEUV erklärt wird, wird er rückwirkend aus der Rechtsordnung entfernt und so betrachtet, als ob er niemals bestanden hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2019, River Kwai International Food Industry/AETMD, C-144/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:266, Rn. 45 bis 57). - EuGH, 31.10.2019 - C-281/18
Repower/ EUIPO - Rechtsmittel - Unionsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Widerruf …
Der Tenor des angefochtenen Urteils erweist sich somit aus den in den vorstehenden Randnummern des vorliegenden Urteils dargelegten Gründen als richtig, so dass eine Ersetzung von Gründen vorzunehmen und festzustellen ist, dass der vom Gericht begangene Rechtsfehler nicht zur Aufhebung des angefochtenen Urteils führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. März 2019, River Kwai International Food Industry/AETMD, C-144/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:266, Rn. 22). - LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2020 - 15 Sa 42/20
Befristung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Prognose - …
Soweit der EuGH in einer späteren Entscheidung angenommen hat, ein Arbeitsverhältnis könne anteilig auch auf zwei neue Zuschlagsempfänger übergehen (26.03.2020 - C-144/18 - juris), ist dies vorliegend nicht relevant.