Rechtsprechung
EuGH, 28.04.1999 - C-31/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Obst und Gemüse - Einfuhr von Sauerkirschen aus Drittstaaten - Erhebung einer Ausgleichsabgabe in Höhe der Differenz zwischen dem Mindestpreis und dem Einfuhrpreis - Anwendbarkeit auf beschädigte Waren
- Europäischer Gerichtshof
Luksch
- EU-Kommission
Luksch
Verordnung Nr. 1395/94 der Kommission, Artikel 1
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Obst und Gemüse - Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Sauerkirschen - Unter dem Mindestpreis liegender Einfuhrpreis - Fortgeschrittener, unvorhergesehener Verderb der Früchte - Umstände, die vom Willen des Einführers und ...
- EU-Kommission
Luksch
- Wolters Kluwer
Einfuhr von Sauerkirschen aus Drittstaaten ; Erhebung einer Ausgleichsabgabe in Höhe der Differenz zwischen dem Mindestpreis und dem Einfuhrpreis ; Anwendbarkeit auf beschädigte Waren; Vorabentscheidung über die Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1395/94 zur Festsetzung ...
- Judicialis
Verordnung (EG) Nr. 1395/94
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verordnung (EG) Nr. 1395/94
Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Obst und Gemüse - Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Sauerkirschen - Unter dem Mindestpreis liegender Einfuhrpreis - Fortgeschrittener, unvorhergesehener Verderb der Früchte - Umstände, die vom Willen des Einführers und ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts München - Auslegung der Verordnung Nr. 1395/94 der Kommission zur Festsetzung des bei der Einfuhr von Sauerkirschen anzuwendenden Mindestpreises - Anwendungsbereich - Bei der Einfuhr verdorbene (in Gärung befindliche und ...
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 02.08.1993 - C-81/92
Dinter / Hauptzollamt Bad Reichenhall
Auszug aus EuGH, 28.04.1999 - C-31/98
Der Gerichtshof habe im übrigen in seinem Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-81/92 (Dinter, Slg. 1993, I-4601, Randnr. 19) bereits entschieden, daß Schutzmaßnahmen nur in dem Umfang und für die Zeit getroffen werden dürften, die unbedingt notwendig seien, und daß die Erhebung einer Ausgleichsabgabe daher rechtswidrig sei, wenn das mit den Schutzmaßnahmen verfolgte Ziel bereits erreicht sei.
- EuG, 10.02.2005 - T-291/04
Enviro Tech Europe und Enviro Tech International / Kommission - Vorläufiger …
Dieser hat den Nachweis zu erbringen, dass er den Ausgang des Hauptverfahrens nicht abwarten kann, ohne einen derartigen Schaden zu erleiden (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 8. Mai 1991 in der Rechtssache C-356/90 R, Belgien/Kommission, Slg. 1999, I-2423, Randnr. 23, und des Präsidenten des Gerichts vom 15. November 2001 in der Rechtssache T-151/01 R, Duales System Deutschland/Kommission, Slg. 2001, II-3295, Randnr. 187).