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   EuGH, 28.04.1999 - C-405/97   

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https://dejure.org/1999,2988
EuGH, 28.04.1999 - C-405/97 (https://dejure.org/1999,2988)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.1999 - C-405/97 (https://dejure.org/1999,2988)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 1999 - C-405/97 (https://dejure.org/1999,2988)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Kombinierte Nomenklatur - Position 0802 - Getrocknete, vorübergehend bei einer Temperatur von -24 ° C eingelagerte Walnußstücke

  • Europäischer Gerichtshof

    Mövenpick Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Mövenpick Deutschland

    1 Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung der Waren - Kriterien - Objektive Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses - Auslegung der Tarifpositionen - Erläuterungen der Kommission und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens - ...

  • EU-Kommission

    Mövenpick Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Richtlinien über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif und zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften; Einreihung von getrockneten, vorübergehend bei einer Temperatur von -24 °C eingelagerte Walnußstücken, in die Position ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2551/93; ; Verordnung (EWG) Nr. 2658/87

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Tarifierung der Waren - Kriterien - Objektive Merkmale und Eigenschaften des Erzeugnisses - Auslegung der Tarifpositionen - Erläuterungen der Kommission und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Bremen - Auslegung der Tarifposition 0802 des Gemeinsamen Zolltarifs (in der Fassung des Anhangs I der Verordnung Nr. 2551/93 der Kommission), "Andere Schalenfrüchte, frisch ..." - In frischem Zustand eingeführte, dann in ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.06.1976 - 120/75

    Riemer / Hauptzollamt Lübeck West

    Auszug aus EuGH, 28.04.1999 - C-405/97
    Somit kam es hier nicht zu den "nicht mehr rückgängig zu machende[n] Veränderungen, insbesondere der Gewebestruktur", auf die der Gerichtshof im Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 120/75 (Riemer, Slg. 1976, 1003, Randnr. 4) abgestellt und aus denen er den Schluß gezogen hat, daß eine wiederaufgetaute Ware nicht als frische Ware tarifiert werden kann.
  • EuGH, 09.02.1999 - C-280/97

    ROSE Elektrotechnik

    Auszug aus EuGH, 28.04.1999 - C-405/97
    Außerdem sind die bezüglich der Kombinierten Nomenklatur von der Kommission und bezüglich des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. insbesondere Urteile vom 10. Dezember 1998 in der Rechtssache C-328/97, Glob-Sped, Randnr. 26, Slg. 1998, I-0000, und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Randnr. 16, Slg. 1999, I-0000).
  • EuGH, 10.12.1998 - C-328/97

    Glob-Sped

    Auszug aus EuGH, 28.04.1999 - C-405/97
    Außerdem sind die bezüglich der Kombinierten Nomenklatur von der Kommission und bezüglich des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung der Waren vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. insbesondere Urteile vom 10. Dezember 1998 in der Rechtssache C-328/97, Glob-Sped, Randnr. 26, Slg. 1998, I-0000, und vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Randnr. 16, Slg. 1999, I-0000).
  • FG Düsseldorf, 21.07.2004 - 4 K 4117/03

    Branntweinsteuer; Tarifierung; Bierprodukt; Herstellung; Filtration; Aussehen;

    Das entscheidende Kriterium für die Einreihung von Waren ist in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu sehen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln der KN festgelegt sind (vgl. etwa Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 14. Dezember 1995 - Rs. C-106/94 und C-139/94 - Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Gerichts erster Instanz (Slg.) 1995, I-4759 (4781); Urteil vom 12. März 1998 - Rs. C-270/96 - Slg. 1998, I-1121 (1139); Urteil vom 28. April 1999 - Rs. C-405/97 - Slg. 1999, I-2397 (2418)).

    Außerdem sind bezüglich der KN die von der Kommission und bezüglich des HS die vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Positionen und Unterpositionen (vgl. etwa: EuGH, Urteil vom 16. Juni 1994 - Rs. C-35/93 - Slg. 1994, I-2655 (2677); Urteil vom 6. November 1997 - Rs. C-201/96 - Slg. 1997, I-6147 (6167); Urteil vom 12. März 1998 - Rs. C-270/96 - a.a.O. (1139); Urteil vom 28. April 1999 - Rs. C-405/97 - a.a.O.).

  • EuGH, 04.03.2004 - C-130/02

    Krings

    Die bezüglich der KN von der Kommission und die bezüglich des Harmonisierten Systems vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (siehe Urteile VOBIS Microcomputer, Randnr. 13, vom 28. April 1999 in der Rechtssache C-405/97, Mövenpick Deutschland, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18, und Holz Geenen, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.01.2005 - C-206/03

    SmithKline Beecham - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Gemeinsamer

    25 Ebenso sind nach ständiger Rechtsprechung die von der WZO ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. u. a. Urteile vom 6. November 1997 in der Rechtssache C-201/96, LTM, Slg. 1997, I-6147, Randnr. 17, vom 12. März 1998 in der Rechtssache C-270/96, Laboratoires Sarget, Slg. 1998, I-1121, Randnr. 16, vom 10. Dezember 1998 in der Rechtssache C-328/97, Glob-Sped, Slg. 1998, I-8357, Randnr. 26, vom 9. Februar 1999 in der Rechtssache C-280/97, ROSE Elektrotechnik, Slg. 1999, I-689, Randnr. 16, und vom 28. April 1999 in der Rechtssache C-405/97, Mövenpick Deutschland, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18).
  • FG Düsseldorf, 26.07.2000 - 4 K 1717/99

    Tarifierung von anodisierten Rohre (Aluminiumrohren) für Laserdrucker und

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  • FG Düsseldorf, 15.10.2004 - 4 V 2811/04

    Tarifierung; Apfelsaftkonzentrat; Zucker; Fruchtsaftgehalt; Auslegung;

    Denn das entscheidende Kriterium für die Einreihung von Waren ist in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu sehen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln der KN festgelegt sind (vgl. etwa Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 14.12.1995 - Rs. C-106/94 und C-139/94 - Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Gerichts erster Instanz (Slg.) 1995, I-4759 (4781); Urteil vom 12.03.1998 - Rs. C-270/96 - Slg. 1998, I-1121 (1139); Urteil vom 28.04.1999 - Rs. C-405/97 - Slg. 1999, I-2397 (2418)).

    Außerdem sind bezüglich der KN die von der Kommission und bezüglich des HS die vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Positionen und Unterpositionen (vgl. etwa: EuGH, Urteil vom 16. Juni 1994 - Rs. C-35/93 - Slg. 1994, I-2655 (2677); Urteil vom 6. November 1997 - Rs. C-201/96 - Slg. 1997, I-6147 (6167); Urteil vom 12. März 1998 - Rs. C-270/96 - a.a.O. (1139); Urteil vom 28. April 1999 - Rs. C-405/97 - a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 29.09.2000 - 4 K 3130/99

    Einfuhrumsatzsteuer; Ermäßigter Steuersatz; Tarifierung; Gemälde; Gewerbliches

    Das entscheidende Kriterium für die Einreihung von Waren ist in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu sehen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten und Kapiteln der KN festgelegt sind (vgl. etwa Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH), Urteil vom 14. Dezember 1995 - Rs. C-106/94 und C-139/94 - Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Gerichts erster Instanz (Slg.) 1995, I-4759 (4781); Urteil vom 12. März 1998 - Rs. C-270/96 - Slg. 1998, I-1121 (1139); Urteil vom 28. April 1999 - Rs. C-405/97 - Slg. 1999, I-2397 (2418)).

    Außerdem sind bezüglich der KN die von der Kommission und bezüglich des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Kodierung der Waren (HS) die vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen (Erl.) ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Positionen und Unterpositionen (vgl. etwa: EuGH, Urteil vom 16. Juni 1994 - Rs. C-35/93 - Slg. 1994, 2655 (2677); Urteil vom 6. November 1997 - Rs. C-201/96 - Slg. 1997, I-6147 (6167); Urteil vom 12. März 1998 - Rs. C-270/96 - a.a.O. (1139); Urteil vom 28. April 1999 - Rs. C-405/97 - a.a.O.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports - Berufung vor einem nationalen Gericht auf eine

    70 - Vgl. das Urteil vom 28. April 1999 in der Rechtssache C-405/97 (Mövenpick Deutschland, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-396/02

    DFDS

    28 Die zur KN von der Kommission und zum HS vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen tragen erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (vgl. Urteil vom 28. April 1999 in der Rechtssache C-405/97, Mövenpick Deutschland, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-309/98

    Holz Geenen

    Die bezüglich der Kombinierten Nomenklatur von der Kommission und die bezüglich des Harmonisierten Systems vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens ausgearbeiteten Erläuterungen (letztere im folgenden: Erl. HS) sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1999 in der Rechtssache C-405/97, Mövenpick Deutschland, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18).
  • EuGH, 11.01.2007 - C-400/05

    B.A.S. Trucks - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    28 Die zur Kombinierten Nomenklatur von der Kommission und zum HS von der Weltzollorganisation ausgearbeiteten Erläuterungen tragen erheblich zur Auslegung der einzelnen Tarifpositionen bei, ohne jedoch rechtsverbindlich zu sein (vgl. Urteil vom 28. April 1999, Mövenpick Deutschland, C-405/97, Slg. 1999, I-2397, Randnr. 18).
  • FG Hamburg, 20.05.2008 - 4 K 53/07

    Einreihung von Aloe Vera Filets - Erkennbarkeit des Irrtums der Zollbehörde bei

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