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   EuGH, 28.04.2022 - C-319/20   

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https://dejure.org/2022,9272
EuGH, 28.04.2022 - C-319/20 (https://dejure.org/2022,9272)
EuGH, Entscheidung vom 28.04.2022 - C-319/20 (https://dejure.org/2022,9272)
EuGH, Entscheidung vom 28. April 2022 - C-319/20 (https://dejure.org/2022,9272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Meta Platforms Ireland

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 80 - Vertretung betroffener Personen durch eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht - Klage eines Verbands zur Wahrung von ...

  • kanzlei.biz

    Wer darf Facebook verklagen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 80 - Vertretung betroffener Personen durch eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht - Klage eines Verbands zur Wahrung von ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht/Datenschutzrecht: Meta Platforms Ireland/Verbraucherzentrale Bundesverband

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Klagebefugnis eines Verbraucherverbands bei Geltendmachung eines Datenschutzverstoßes: Kein Verstoß gegen Art. 80 Abs. 2 DSGVO

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten Verbandsklagen erheben

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Klagebefugnis eines Verbandes für Datenschutzverstöße

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verbandsklagebefugnis für Verbraucherschutzverbände bei DSGVO-Verstößen mit DSGVO zu vereinbaren und unionsrechtskonform

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Datenschutz bei Facebook - und die Verbandsklage

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Datenschutzverstöße von Meta und Co: EuGH bestätigt weitreichende DSGVO-Klagebefugnis von Verbraucherverbänden

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Datenschutz: Zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • datenschutzrecht-praxis.de (Kurzinformation)

    Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden bei Datenschutzverstößen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutzverbände können gegen DSGVO-Verstöße klagen

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Verbraucherschutzverbände können wegen Datenschutzverstößen Verbandsklagen erheben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verbraucherschutzverbände können Datenschutzverletzungen gerichtlich verfolgen

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Klagebefugnis von Verbraucherverbänden zur Verfolgung von Datenschutzverstößen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Bei Datenschutzverletzungen drohen Händlern nun auch Verbandsklagen

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Verbraucherschutzverbände können wegen DSGVO-Verletzungen Verbandsklagen erheben

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1740
  • ZIP 2022, 1073
  • NVwZ 2022, 945
  • GRUR 2022, 920
  • EuZW 2022, 522
  • DB 2022, 1191
  • K&R 2022, 422
  • afp 2022, 224
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.06.2021 - C-645/19

    Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Der Gerichtshof erläutert die

    Auszug aus EuGH, 28.04.2022 - C-319/20
    Allerdings kann es vorkommen, dass manche Bestimmungen einer Verordnung zu ihrer Durchführung des Erlasses von Durchführungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten bedürfen (Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 110 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Eine solche Auslegung steht im Einklang mit den Anforderungen, die sich aus Art. 16 AEUV und Art. 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ergeben, und damit mit dem Ziel der DSGVO, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 2021, Facebook Ireland u. a., C-645/19, EU:C:2021:483, Rn. 44, 45 und 91).

  • EuGH, 29.07.2019 - C-40/17

    Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook

    Auszug aus EuGH, 28.04.2022 - C-319/20
    Die deutsche Regierung weist im Übrigen darauf hin, dass der Gerichtshof in seinem Urteil vom 29. Juli 2019, Fashion ID (C-40/17, EU:C:2019:629), in dem es um die Auslegung der Bestimmungen der Richtlinie 95/46 gegangen sei, entschieden habe, dass diese Bestimmungen dieser nationalen Regelung nicht entgegenstünden.
  • EuGH, 30.03.2023 - C-34/21

    Der Videokonferenz-Livestream des öffentlichen Schulunterrichts fällt unter die

    Allerdings eröffnen Bestimmungen dieser Verordnung den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, zusätzliche, strengere oder einschränkende, nationale Vorschriften vorzusehen, und lassen ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise der Durchführung dieser Bestimmungen ("Öffnungsklauseln") (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57).

    Außerdem müssen die Mitgliedstaaten, wenn sie von der ihnen durch eine Öffnungsklausel der DSGVO eingeräumten Befugnis Gebrauch machen, von ihrem Ermessen unter den Voraussetzungen und innerhalb der Grenzen der Bestimmungen dieser Verordnung Gebrauch machen und müssen daher Rechtsvorschriften erlassen, die nicht gegen den Inhalt und die Ziele der DSGVO verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 60).

  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    Die Beklagte ist unzweifelhaft Verantwortliche der Verarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO (vgl. konkret zur Beklagten EuGH Urt. v. 4.7.2023 - C-252/21, GRUR 2023, 1131 Rn. 86 ff.; EuGH Urt. v. 28.4.2022 - C-319/20, NJW 2022, 1740 Rn. 34; EuGH Urt. v. 5.6.2018 - C-210/16, NJW 2018, 2537 Rn. 30; siehe auch BGH Urt. v. 27.7.2020 - VI ZR 405/18, BGHZ 226, 28 Rn. 13) .
  • EuGH, 05.12.2023 - C-807/21

    Deutsche Wohnen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten

    Das Ziel dieser weiten Definition des Art. 4 Nr. 7 DSGVO - die ausdrücklich auch juristische Personen einschließt - besteht im Einklang mit dem Ziel der DSGVO darin, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 186/17

    BGH legt EuGH erneut eine Frage zur Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierüber durch Urteil vom 28. April 2022 (C-319/20, GRUR 2022, 920 = WRP 2022, 684 - Meta Platforms Ireland) wie folgt entschieden:.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat allerdings abweichend von der durch den Senat im Vorlagebeschluss vertretenen Ansicht (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 37 sowie Rn. 60 und 62] - App-Zentrum I) entschieden, dass sich die Klagebefugnis des Klägers aus Art. 80 Abs. 2 DSGVO ergeben kann (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49] - Meta Platforms Ireland).

    Damit die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorgesehene Verbandsklage erhoben werden kann, müssen die Mitgliedstaaten von der ihnen durch diese Bestimmung eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, diese Art der Vertretung betroffener Personen in ihrem nationalen Recht vorzusehen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 59] - Meta Platforms Ireland).

    Dieser Spielraum ist im Wege der Auslegung unter Berücksichtigung des Wortlauts des Art. 80 Abs. 2 DSGVO sowie der Systematik und der Ziele der Datenschutz-Grundverordnung zu ermitteln (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 62] - Meta Platforms Ireland).

    Die in Art. 80 Abs. 2 DSGVO den Mitgliedstaaten eröffnete Möglichkeit, ein Verfahren einer Verbandsklage gegen den mutmaßlichen Verletzer des Schutzes personenbezogener Daten vorzusehen, ist an eine Reihe von Anforderungen an den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich geknüpft (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 63] - Meta Platforms Ireland).

    Der Kläger erfüllt als Verband zur Wahrung von Verbraucherinteressen die in Art. 80 Abs. 1 DSGVO an die Klagebefugnis einer Einrichtung, Organisation oder Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu stellenden Anforderungen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 65 und 79] - Meta Platforms Ireland).

    a) Allerdings steht der Klagebefugnis des Klägers nicht entgegen, dass er seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben hat (vgl. BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I; EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).

    Unter diesen Umständen kann die Benennung einer Kategorie oder Gruppe von Personen, die von einer solchen Verarbeitung betroffen sind, für die Erhebung einer solchen Verbandsklage ausreichen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 68 f.] - Meta Platforms Ireland).

    b) Der Anwendung von Art. 80 Abs. 2 DSGVO steht außerdem nicht entgegen, dass der Kläger mit einem Verstoß gegen die Vorschriften zum Schutz der personenbezogenen Daten der Verbraucher zugleich einen Verstoß gegen andere Vorschriften zum Schutz der Verbraucher oder zur Bekämpfung unlauterer Geschäftspraktiken beanstandet (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 66 und Rn. 77 bis 82] - Meta Platforms Ireland).

    (2) Im Streitfall ist zu berücksichtigen, dass der Kläger die Verletzung einer die Beklagte treffenden Informationspflicht über Zweck und Umfang einer Einwilligung des Nutzers in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten geltend macht (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 19] - App-Zentrum I; EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 35] - Meta Platforms Ireland).

    Gegenstand der Klage ist die Präsentation von Spielen in dem auf der Internetplattform der Beklagten befindlichen "App-Zentrum" und der Hinweis, dass die Anwendung berechtigt sei, bestimmte personenbezogene Informationen des Nutzers in seinem Namen zu veröffentlichen (EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 35] - Meta Platforms Ireland).

    Der Kläger hat seine Klage unabhängig von der konkreten Verletzung von Datenschutzrechten einer betroffenen Person und ohne Auftrag einer solchen Person erhoben (BGH, GRUR 2020, 896 [juris Rn. 7] - App-Zentrum I); EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 36] - Meta Platforms Ireland).

    Für eine weite Auslegung dürfte außerdem das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung sprechen, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 73] - Meta Platforms Ireland).

    Demgegenüber dürfte das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung, einen wirksamen Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten zu gewährleisten (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 74] - Meta Platforms Ireland), dafür sprechen, eine Verbandsklagebefugnis auch auf eine Verletzung der sich aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1, Art. 13 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO ergebenden Verpflichtung zu erstrecken, Informationen über den Zweck der Datenverarbeitung und den Empfänger personenbezogener Daten in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln.

  • LG München I, 25.04.2023 - 33 O 5976/22

    Unzulässige Übermittlung von sogenannten Positivdaten an Auskunfteien

    Art. 80 DSGVO erkenne ausdrücklich die Instrumente der Verbandsklage und der Verfassungsbeschwerde zur effektiven Durchsetzung des Datenschutzrechts an (EuGH GRUR 2022, 920 - App-Zentrum).
  • EuGH, 05.12.2023 - C-683/21

    Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur

    Durch diese weite Definition soll im Einklang mit dem Ziel der DSGVO ein wirksamer Schutz der Grundfreiheiten und Grundrechte natürlicher Personen und insbesondere ein hohes Schutzniveau für das Recht jeder Person auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten gewährleistet werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Juli 2019, Fashion ID, C-40/17, EU:C:2019:629, Rn. 66, und vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Allerdings kann es vorkommen, dass manche Bestimmungen einer Verordnung zu ihrer Durchführung des Erlasses von Durchführungsmaßnahmen durch die Mitgliedstaaten bedürfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dies gilt insbesondere für die DSGVO, die einige Bestimmungen enthält, die den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnen, zusätzliche - strengere oder einschränkende - nationale Vorschriften vorzusehen, und ihnen ein Ermessen hinsichtlich der Art und Weise ihrer Durchführung lassen (Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-634/21

    Generalanwalt Pikamäe: Die automatisierte Erstellung eines

    7 Vgl. Urteil vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland (C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 57 und 60).
  • BGH, 12.01.2023 - I ZR 223/19

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Vertrieb von

    Die Datenschutz-Grundverordnung soll eine grundsätzlich vollständige Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sicherstellen (EuGH, Urteil vom 28. April 2022 - C-319/20, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 57] = WRP 2022, 684 - Meta Platforms Ireland).

    Eine Klagebefugnis für Mitbewerber kann nach der Systematik der Datenschutz-Grundverordnung schon deshalb keine "Sanktion" sein, weil der Unionsgesetzgeber in Kapitel VIII der Verordnung ausdrücklich zwischen Rechtsbehelfen, Haftung und Sanktion unterscheidet und sich aus dem Zusammenhang zwischen Art. 84, Art. 83 und den Erwägungsgründen 148 bis 152 der Verordnung ergibt, dass es bei den Sanktionen im Sinne von Art. 84 DSGVO um verwaltungs- und strafrechtliche Sanktionen von Verstößen geht (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 49] - Meta Platforms Ireland; vgl. auch Baumgartner/Sitte, ZD 2018, 555, 558; Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 3a Rn. 140f; ders., WRP 2018, 1269 Rn. 41; ders., ZD 2018, 337, 338; Ohly, GRUR 2019, 686, 689 f.; Schmitt, WRP 2019, 27, 30; Spittka, GRUR-Prax 2019, 4, 6).

    Allerdings ist insoweit zu beachten, dass gemäß Art. 80 Abs. 2 DSGVO unter bestimmten Voraussetzungen eine solche Konkurrenz ohnehin bereits besteht (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 83] - Meta Platforms Ireland).

    Sie ermöglicht ebenso wie eine Verbandsklage, zahlreiche Verletzungen der Rechte von Betroffenen zu verhindern, und ist damit wirksamer als die Klage, die eine einzelne, von einer Verletzung ihres Rechts auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten individuell und konkret betroffene Person gegen ihren Verletzer erheben kann (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 75] - Meta Platforms Ireland).

    Seiner Entscheidung "Meta Platforms Ireland" vom 28. April 2022 (GRUR 2022, 920) lässt sich keine eindeutige Antwort auf diese Frage entnehmen (aA - allerdings mit unterschiedlichen Ergebnissen - Hense, ZD 2022, 386, 388; Ohly, GRUR 2022, 924, 925).

    Der Gerichtshof hat die Klagebefugnis eines Mitbewerbers ausdrücklich offengelassen (vgl. EuGH, GRUR 2022, 920 [juris Rn. 50] - Meta Platforms Ireland).

  • LG München I, 29.11.2022 - 33 O 14776/19

    Unzulässige Speicherung von Cookies in Endgeräten von Webseitennutzern

    Der Europäische Gerichtshof habe mit Urteil vom 28.04.2022 (C-319/20 - App Zentrum = ZD 2022, 384 ff.) die Klagebefugnis des Klägers sowohl nach UKlaG als auch nach UWG bejaht.
  • OLG Stuttgart, 22.11.2023 - 4 U 20/23

    Schadensersatz für Datenleck bei Facebook

    Entgegen der Auffassung des Klägers führt die Entscheidung des EuGH vom 28.04.2022 (C-319/20) nicht zu einer anderen Bewertung, denn das Urteil betrifft ausdrücklich nur die Öffnungsklausel aus Art. 80 Abs. 2 DSGVO, wonach die Mitgliedstaaten nach Art. 80 Abs. 2 DSGVO vorsehen können, dass jede Einrichtung, Organisation oder Vereinigung unabhängig von einem Auftrag der betroffenen Person in diesem Mitgliedstaat das Recht hat, bei der gemäß Art. 77 DSGVO zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einzulegen und die in den Art. 78 und 79 DSGVO aufgeführten Rechte in Anspruch zu nehmen, wenn ihres Erachtens die Rechte einer betroffenen Person gemäß dieser Verordnung infolge einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten dieser Person verletzt worden sind (EuGH, Urteil vom 28.04.2022, C-319/20 Rn. 56).
  • LG Frankfurt/Main, 26.05.2023 - 24 O 156/21

    Stromanbieter darf Kundendaten nicht anlasslos an die Schufa übermitteln

  • EuGH, 14.03.2024 - C-46/23

    Újpesti Polgármesteri Hivatal

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2022 - C-34/21

    Hauptpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2024 - C-757/22

    Meta Platforms Ireland (Action représentative) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2022 - C-154/21

    Österreichische Post (Informations relatives aux destinataires de données

  • LG Berlin, 24.08.2023 - 16 O 420/19

    LinkedIn darf Do-Not-Track-Einstellung des Browsers nicht ignorieren - Zustimmung

  • EuGH, 25.01.2024 - C-390/22

    Obshtina Pomorie

  • LG Leipzig, 31.05.2023 - 5 O 666/22

    Dating-Portal darf Fotos der Nutzer ohne ausdrückliche Einwilligung nicht für

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-132/21

    Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság - Vorlage zur

  • EuGH, 31.05.2022 - C-701/20

    Avis Autovermietung - Streichung

  • LG Berlin, 27.04.2023 - 93 O 167/20

    Werbecookies nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers zulässig

  • OLG Köln, 17.05.2023 - 15 W 19/23

    Stillstand, bis der EuGH entscheidet!

  • LG Berlin, 15.06.2023 - 93 O 167/20
  • LG Köln, 10.01.2023 - 33 O 135/19
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