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   EuGH, 28.05.2020 - C-33/19   

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https://dejure.org/2020,12548
EuGH, 28.05.2020 - C-33/19 (https://dejure.org/2020,12548)
EuGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - C-33/19 (https://dejure.org/2020,12548)
EuGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - C-33/19 (https://dejure.org/2020,12548)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission/ Bulgarien (Organisme d'enquête ferroviaire)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Eisenbahnsicherheit - Richtlinie 2004/49/EG - Art. 21 Abs. 1 und 2 - Kein Erlass der Vorschriften, die erforderlich sind, um die organisatorische Unabhängigkeit der Untersuchungsstelle sowie deren eigenständigen Zugang zu ...

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 18.11.2020 - C-371/19

    Kommission/ Deutschland (Remboursement de TVA - Factures) - Vertragsverletzung

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass spätere Änderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden dürfen (Urteile vom 18. Oktober 2018, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-669/16, EU:C:2018:844, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 28. Mai 2020, Kommission/Bulgarien [Eisenbahnuntersuchungsstelle], C-33/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:405, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • AG Paderborn, 27.07.2023 - 54 C 61/23
    Zwischen den Parteien bestanden weitere Streitigkeiten, welche u.a. in einem Gerichtsprozess mündeten (Amtsgericht Paderborn, Az. 58a C 33/19).

    Der Kläger ist der Ansicht, dass die Garagenmiete nicht von dem in dem Verfahren 58a C 33/19 geschlossenen Vergleich umfasst gewesen sei und die Beklagten deshalb weiterhin zur Zahlung zusätzlicher 25, 00 EUR monatlich für die Garage verpflichtet seien.

    Die Akte 58a C 33/19 des Amtsgerichts Paderborn ist beigezogen worden.

    Der Vergleich in dem Verfahren 58a C 33/19 sollte umfassend sein.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21

    Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht

    11 Vgl. Urteile vom 11. Juli 2013, Kommission/Tschechische Republik (C-545/10, EU:C:2013:509, Rn. 108), vom 23. Februar 2016, Kommission/Ungarn (C-179/14, EU:C:2016:108, Rn. 141), vom 22. September 2016, Kommission/Tschechische Republik (C-525/14, EU:C:2016:714, Rn. 16), vom 19. September 2017, Kommission/Irland (Zulassungssteuer) (C-552/15, EU:C:2017:698, Rn. 38), vom 31. Oktober 2019, Kommission/Niederlande (C-395/17, EU:C:2019:918, Rn. 52), und vom 28. Mai 2020, Kommission/Bulgarien (Eisenbahnuntersuchungsstelle) (C-33/19, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:405, Rn. 82).
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