Rechtsprechung
EuGH, 28.06.1971 - 78/70 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
1. VERFAHREN - FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 177 ); 2. EWG - GRUNDSÄTZE - MITGLIEDSTAATEN - ALLGEMEINE VERPFLICHTUNG - INHALT; ( EWG-VERTRAG, ARTIKEL 5 ); 3. WETTBEWERB - KARTELLE - GEWERBLICHES UND ...
- Judicialis
EWG-VERTRAG ART. 5 ABS. 2; ; EWG-VERTRAG ART. 85 ABS. 1; ; EWG-VERTRAG ART. 86
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1. VERFAHREN - FRAGEN ZUR VORABENTSCHEIDUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES GERICHTSHOFES - GRENZEN
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 08.10.1970 - 3 W 108/70
- Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1971 - 78/70
- EuGH, 08.06.1971 - 78/70
- EuGH, 28.06.1971 - 78/70
Wird zitiert von ... (5)
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1974 - 155/73 Das Urteil in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon Gesellschaft/Metro SB-Großmärkte - Slg. 1971, 498) betont, Artikel 5 begründe lediglich eine allgemeine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, deren konkreter Inhalt im Einzelfall von den Vertragsvorschriften oder den sich aus dem allgemeinen System des Vertrages ergebenden Rechtsnormen abhänge.
Gegen diese Ansicht läßt sich übrigens - um das der Vollständigkeit halber noch zu sagen - Entscheidendes auch nicht aus dem Urteil der Rechtssache 78/70 gewinnen.
Keineswegs kann dagegen davon gesprochen werden, das Urteil 78/70 messe dem angeführten Grundsatz selbständige Bedeutung bei, und dies in einer Weise, die die Annahme subjektiver Rechte einzelner erlauben würde.
- Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1977 - 13/77
SA G.B.-INNO-B.M. gegen Vereinigung der Tabakkleinhändler (ATAB). - Tabakwaren.
Ich erinnere dazu an das Urteil vom 8. Juni 1971 in der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon Gesellschaft GmbH/Metro-SB-Großmärkte GmbH & Co. KG, Slg. 1971, 487), in dem betont wurde, wer ein dem Urheberrecht verwandtes Recht innehabe, besitze nicht schon deshalb eine beherrschende Stellung im Sinne von Artikel 86. In bezug auf den hier interessierenden Sachverhalt darf namentlich nicht vergessen werden, daß die erwähnte Möglichkeit auch für kleine Hersteller und für kleine Importeure gilt.So wurde im Urteil der Rechtssache 78/70 ausgeführt, Artikel 5, Absatz 2 umschreibe eine allgemeine Verpflichtung, deren konkreter Inhalt von den Vertragsvorschriften, aber auch von den sich aus dem allgemeinen System des Vertrages ergebenden Rechtsnormen abhänge.
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.1974 - 8/74
Procureur du Roi gegen Benoît und Gustave Dassonville.
Diese Auffassung deckt sich mit dem allgemeinen Grundsatz, daß Ausnahmebestim mungen restriktiv anzuwenden sind, von dem einen besonderen Aspekt das im Urteil der Rechtssache 78/70 (Deutsche Grammophon) herausgearbeitete Kriterium bildet, wonach Artikel 36 auf dem Gebiet des gewerblichen und kommerziellen Eigentums nur zur Wahrung der Rechte berechtigt, die den spezifischen Gegenstand dieses Eigentums ausmachen (Slg. 1971, 499, Nr. 11). - Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1988 - 238/87
AB Volvo gegen Erik Veng (UK) Ltd. - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - …
1971, Randnr. 16; Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon, Slg. 1971, 487, Randnr. 16. - Generalanwalt beim EuGH, 21.05.1980 - 32/79
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Vereinigtes Königreich …
Die Grundsatznorm des Artikels 5 stellt somit klar, daß sich die Funktionen der Mitgliedstaaten nicht im Gründungsoder Beitrittsakt erschöpft haben, sondern daß die Mitgliedstaaten darüber hinaus fortwährend für die Weiterentwicklung der Gemeinschaften eine bindende Verantwortung tragen, die eine echte Rechtspflicht darstellt (vgl. Rechtssache 6/64, Flaminio Costa/ENEL, Urteil vom 14. Juli 1964, Slg. 1964 1253; Rechtssache 22/70, Kommission/Rat, Urteil vom 31. März 1971, Slg. 1971, 263; Rechtssache 78/70, Deutsche Grammophon-Gesellschaft mbH/Metro- SB-Großmärkte GmbH & Co. KG, Urteil vom 8. Juni 1971, Slg. 1971, 487; verbundene Rechtssachen 51 bis 54/71, International Fruit Company NV und andere/Produktschap voor groenten en fruit, Urteil vom 15. Dezember 1971, Slg. 1971, 1107; Rechtssache 30/72,.