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   EuGH, 28.06.2005 - C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-206/02 P, C-207/02 P, C-208/02 P, C-213/02 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,127
EuGH, 28.06.2005 - C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-206/02 P, C-207/02 P, C-208/02 P, C-213/02 P (https://dejure.org/2005,127)
EuGH, Entscheidung vom 28.06.2005 - C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-206/02 P, C-207/02 P, C-208/02 P, C-213/02 P (https://dejure.org/2005,127)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P, C-206/02 P, C-207/02 P, C-208/02 P, C-213/02 P (https://dejure.org/2005,127)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Fernwärmerohre (vorisolierte Rohre) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Kartell - Boykott - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Rückwirkungsverbot - Berechtigtes ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Fernwärmerohre (vorisolierte Rohre) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Kartell - Boykott - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Rückwirkungsverbot - Berechtigtes ...

  • EU-Kommission PDF

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Fernwärmerohre (vorisolierte Rohre) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Kartell - Boykott - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Rückwirkungsverbot - Berechtigtes ...

  • EU-Kommission

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Abgestimmte Verhaltensweisen

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Geldbuße gegen Unternehmen und Unternehmensvereinigungen; Voraussetzungen für vorsätzliches oder fahrlässiges Handeln; Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot und den Grundsatz des Vertrauensschutzes; Rückwirkende Anwendung der Leitlinie; Systematik und ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EG-Vertrag Art. 86; ; EG-Vertrag Art. 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ EINES KARTELLS AUF DEM EUROPÄISCHEN FERNWÄRMEMARKT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Fernwärmerohre (vorisolierte Rohre) - Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG) - Kartell - Boykott - Geldbußen - Leitlinien für das Verfahren zur Festsetzung der Höhe von Geldbußen - Rückwirkungsverbot - Berechtigtes ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Dansk Rørindustri / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Vierte Kammer) vom 20. März 2002 in der Rechtssache T-21/99 (Dansk Rørindustri/Kommission), soweit das Gericht den Antrag auf Herabsetzung der Geldbuße abgewiesen hat - Kartell betreffend den Markt für vorgedämmte Rohre ...

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Wird zitiert von ... (551)Neu Zitiert selbst (46)

  • EuG, 20.03.2002 - T-17/99

    KE KELIT / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
    2 Mit ihren Rechtsmitteln haben diese Unternehmen jeweils die Aufhebung der sie betreffenden Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 20. März 2002 beantragt, d. h. der Urteile in der Rechtssache T-21/99 (Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681), in der Rechtssache T-9/99 (HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487), in der Rechtssache T-17/99 (KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647), in der Rechtssache T-23/99 (LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705), in der Rechtssache T-15/99 (Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613), in der Rechtssache T-16/99 (Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633) und in der Rechtssache T-31/99 (ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881) (im Folgenden bei Bezugnahmen auf eines dieser Urteile z. B.: angefochtenes Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, bei Bezugnahmen auf sämtliche Urteile: angefochtene Urteile).

    33 Mit den angefochtenen Urteilen KE KELIT/Kommission, LR AF 1998/Kommission, Brugg Rohrsysteme/Kommission und Lögstör Rör/Kommission hat das Gericht.

    - das angefochtene Urteil KE KELIT/Kommission für nichtig zu erklären;.

  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
    169 Hierzu ist festzustellen, dass das Gericht zu Recht daran erinnert hat, dass die Kommission dadurch, dass sie in der Vergangenheit für bestimmte Arten von Zuwiderhandlungen Geldbußen in bestimmter Höhe verhängt hat, nicht daran gehindert ist, dieses Niveau innerhalb der in der Verordnung Nr. 17 gezogenen Grenzen anzuheben, wenn dies erforderlich ist, um die Durchführung der gemeinschaftlichen Wettbewerbspolitik sicherzustellen; vielmehr verlangt die wirksame Anwendung der Wettbewerbsregeln der Gemeinschaft, dass die Kommission das Niveau der Geldbußen jederzeit den Erfordernissen dieser Politik anpassen kann (Urteile vom 7. Juni 1983 in den Rechtssachen 100/80 bis 103/80, Musique Diffusion française u. a./Kommission, Slg. 1983, 1825, Randnr. 109, und Aristrain/Kommission, Randnr. 81).

    170 Die der Kommission durch die Artikel 85 Absatz 1 EG-Vertrag und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 82 EG) übertragene Überwachungsaufgabe umfasst nämlich nicht nur die Pflicht, einzelne Zuwiderhandlungen zu ermitteln und zu ahnden, sondern auch den Auftrag, eine allgemeine Politik mit dem Ziel zu verfolgen, die im Vertrag niedergelegten Grundsätze auf das Wettbewerbsrecht anzuwenden und das Verhalten der Unternehmen in diesem Sinne zu lenken (vgl. Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 105).

    181 Eine solche Grenze ergibt sich jedoch, wie auch die Kommission erklärt hat, keineswegs aus Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung Nr. 17, da sich die in dieser Bestimmung vorgesehene Grenze auf den Gesamtumsatz und nicht auf den relevanten Umsatz der Unternehmen bezieht (vgl. in diesem Sinne Urteil Musique Diffusion française u. a./Kommission, Randnr. 119).

  • EuG, 20.03.2002 - T-21/99

    Dansk Rørindustri / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.06.2005 - C-189/02
    2 Mit ihren Rechtsmitteln haben diese Unternehmen jeweils die Aufhebung der sie betreffenden Urteile des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 20. März 2002 beantragt, d. h. der Urteile in der Rechtssache T-21/99 (Dansk Rørindustri/Kommission, Slg. 2002, II-1681), in der Rechtssache T-9/99 (HFB u. a./Kommission, Slg. 2002, II-1487), in der Rechtssache T-17/99 (KE KELIT/Kommission, Slg. 2002, II-1647), in der Rechtssache T-23/99 (LR AF 1998/Kommission, Slg. 2002, II-1705), in der Rechtssache T-15/99 (Brugg Rohrsysteme/Kommission, Slg. 2002, II-1613), in der Rechtssache T-16/99 (Lögstör Rör/Kommission, Slg. 2002, II-1633) und in der Rechtssache T-31/99 (ABB Asea Brown Boveri/Kommission, Slg. 2002, II-1881) (im Folgenden bei Bezugnahmen auf eines dieser Urteile z. B.: angefochtenes Urteil Dansk Rørindustri/Kommission, bei Bezugnahmen auf sämtliche Urteile: angefochtene Urteile).

    31 Mit dem angefochtenen Urteil Dansk Rørindustri/Kommission hat das Gericht.

    - hilfsweise, das angefochtene Urteil Dansk Rørindustri/Kommission aufzuheben und die Rechtssache an das Gericht zurückzuverweisen, damit dieses erneut über die Höhe der Geldbuße entscheidet;.

  • EuGH, 03.09.2008 - C-402/05

    und Sicherheitspolitik - DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE VERORDNUNG, MIT DER DIE

    Angesichts der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu anderen Bereichen (vgl. u. a. Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15, und vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnrn.
  • EuGH, 10.09.2009 - C-97/08

    Akzo Nobel u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81

    Könnte nämlich eine Partei vor dem Gerichtshof erstmals ein Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorbringen, das sie vor dem Gericht nicht vorgebracht hat, so könnte sie den Gerichtshof, dessen Befugnisse im Rechtsmittelverfahren beschränkt sind, letztlich mit einem weiter reichenden Rechtsstreit befassen, als ihn das Gericht zu entscheiden hatte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. Juni 2005, Dansk Rørindustri u. a./Kommission, C-189/02 P, C-202/02 P, C-205/02 P bis C-208/02 P und C-213/02 P, Slg. 2005, I-5425, Randnr. 165).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Das von der Antragstellerin zitierte Urteil des EuGH vom 28. Juni 2005 (C-189/02 P) behandelt Rechtsmittel gegen Urteile des Gerichts erster Instanz (EuG) über von der Kommission wegen kartellrechtswidriger Vereinbarungen und abgestimmter Verhaltensweisen verhängte Geldbußen.
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