Rechtsprechung
   EuGH, 28.07.2011 - C-106/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8777
EuGH, 28.07.2011 - C-106/10 (https://dejure.org/2011,8777)
EuGH, Entscheidung vom 28.07.2011 - C-106/10 (https://dejure.org/2011,8777)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - C-106/10 (https://dejure.org/2011,8777)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8777) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage - Steuer auf die Herstellung, Montage, Zulassung oder Einfuhr von Kraftfahrzeugen

  • Europäischer Gerichtshof

    Lidl & Companhia

    Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage - Steuer auf die Herstellung, Montage, Zulassung oder Einfuhr von Kraftfahrzeugen

  • EU-Kommission PDF

    Lidl & Companhia

    Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage - Steuer auf die Herstellung, Montage, Zulassung oder Einfuhr von Kraftfahrzeugen

  • EU-Kommission

    Lidl & Companhia

    Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage - Steuer auf die Herstellung, Montage, Zulassung oder Einfuhr von Kraftfahrzeugen“

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unmittelbar mit der Lieferung eines Fahrzeugs zusammenhängende Kraftfahrzeugsteuer als Steuer i.S.v. Art. 78 Abs. 1 Buchst. a RL 2006/112/EG; Einbeziehung der Kraftfahrzeugssteuer in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerrecht - Richtlinie 2006/112/EG - Mehrwertsteuer - Besteuerungsgrundlage - Steuer auf die Herstellung, Montage, Zulassung oder Einfuhr von Kraftfahrzeugen

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einbeziehung der vom liefernden Unternehmer in Portugal zu zahlenden KraftSt in die Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Kfz entspricht Unionsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Administrativo (Portugal) eingereicht am 25. Februar 2010 - Lidl & Companhia/Fazenda Pública

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Supremo Tribunal Adminstrativo - Auslegung der Art. 73 und 78 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 79 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. L 347, S. 1) ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • DB 2011, 1845
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 01.06.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-106/10
    Die betreffende Steuer, deren Entstehungstatbestand die Überführung des Fahrzeugs in den freien Verkehr in Portugal zum Zeitpunkt der ersten Zulassung in diesem Land sei, weise ähnliche Merkmale auf wie die "Zulassungsabgabe", zu dem das Urteil des Gerichtshofs vom 1. Juni 2006, De Danske Bilimportører (C-98/05, Slg. 2006, I-4945), ergangen sei.

    Außerdem kann, anders als im Fall der Abgabe, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil De Danske Bilimportører erlassen wurde, kein unmittelbarer rechtlicher Zusammenhang zwischen der ISV und dem Vorgang der Zulassung hergestellt werden.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-433/09

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerrecht -

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-106/10
    Was erstens Art. 78 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2006/112 angeht, hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben, damit sie in die Bemessungsgrundlage eingehen können, obwohl sie keinen Mehrwert darstellen und nicht die wirtschaftliche Gegenleistung für die Lieferung des Gegenstands sind, in unmittelbarem Zusammenhang mit dieser Lieferung stehen müssen (Urteil vom 22. Dezember 2010, Kommission/Österreich, C-433/09, Randnr. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hierzu genügt die Feststellung, dass die ISV, wie sich aus Randnr. 35 des vorliegenden Urteils ergibt, von den Lieferern von Fahrzeugen und nicht von deren Erwerbern geschuldet wird (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Österreich, Randnr. 48).

  • EuGH, 20.05.2010 - C-228/09

    Kommission / Polen

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-106/10
    Insoweit ist nach der Rechtsprechung die Frage, ob der Lieferer des Fahrzeugs eine Steuer im eigenen Namen und für eigene Rechnung entrichtet hat, ein entscheidender Gesichtspunkt für die Einbeziehung einer Steuer in den Wert des gelieferten Gegenstands; ist dies der Fall, muss die für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage maßgebliche Gegenleistung grundsätzlich den entsprechenden Steuerbetrag umfassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2010, Kommission/Polen, C-228/09, Randnr. 40).
  • EuGH, 02.12.2010 - C-225/09

    Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs -

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-106/10
    Die Zurückweisung eines Ersuchens eines nationalen Gerichts ist nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteil vom 2. Dezember 2010, Jakubowska, C-225/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 26.05.2011 - C-165/09

    Die Mitgliedstaaten verfügen bei der Ausgestaltung der Programme für die

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-106/10
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Unionsrechts betreffen (vgl. Urteil vom 26. Mai 2011, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-165/09 bis C-167/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 28.03.2017 - C-72/15

    Die restriktiven Maßnahmen, die der Rat im Rahmen der Ukrainekrise gegenüber

    Zwar spricht eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit von Vorlagefragen zum Unionsrecht (Urteil vom 28. Juli 2011, Lidl & Companhia, C-106/10, EU:C:2011:526, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.12.2013 - C-618/11

    TVI - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 11 Teil

    In Art. 11 Teil A Abs. 2 und 3 der Sechsten Richtlinie sowie in den Art. 78 Abs. 1 Buchst. a und 79 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112 werden verschiedene Elemente genannt, die in die Besteuerungsgrundlage einzubeziehen sind, und andere, die davon auszunehmen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Juni 2006, De Danske Bilimportører, C-98/05, Slg. 2006, I-4945, Randnr. 15, und vom 28. Juli 2011, Lidl & Companhia, C-106/10, Slg. 2011, I-7235, Randnrn.

    Hierzu hat der Gerichtshof bereits ausgeführt, dass Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben, damit sie in die Bemessungsgrundlage eingehen können, obwohl sie keinen Mehrwert darstellen und nicht die wirtschaftliche Gegenleistung für die Erbringung von Dienstleistungen sind, in mittelbarem Zusammenhang mit dieser Erbringung stehen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. Mai 2010, Kommission/Polen, C-228/09, Randnr. 30, und Lidl & Companhia, Randnr. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2013 - C-618/11

    TVI - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates -

    18 - Urteile De Danske Bilimportører (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 17), und vom 28. Juli 2011, Lidl & Companhia (C-106/10, Slg. 2011, I-7235, Randnr. 33).

    20 - Urteil Lidl & Companhia (oben in Fn. 18 angeführt, Randnr. 32).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht