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   EuGH, 28.07.2011 - C-403/10 P   

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https://dejure.org/2011,8068
EuGH, 28.07.2011 - C-403/10 P (https://dejure.org/2011,8068)
EuGH, Entscheidung vom 28.07.2011 - C-403/10 P (https://dejure.org/2011,8068)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - C-403/10 P (https://dejure.org/2011,8068)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Staatliche Beihilfen - Der Gerichtshof bestätigt, dass es sich bei den 2004 und 2005 für den Kauf von terrestrischen Digitaldecodern gewährten italienischen Beihilfen um mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfen handelt

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Unionswidrigkeit der italienischen DVB-T-Beihilfe (oder: ein kleiner Sieg für Murdoch über Berlusconi)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine staatlichen Beihilfen für Digital-Receiver

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Von Italien gewährte Beihilfen zur Anschaffung von terrestrischen Digitaldecodern müssen zurückerstattet werden - Zuschüsse, die Anbieter digitalen Bezahlfernsehens begünstigen, nicht mit EU-Recht vereinbar

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 6. August 2010 von Mediaset SpA gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 15. Juni 2010 in der Rechtssache T-177/07, Mediaset SpA/Europäische Kommission, unterstützt durch Sky Italia Srl

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission (T-177/07), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 6634 endg. der Kommission vom 24. Januar 2007 abgewiesen hat, mit der die ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 15.06.2010 - T-177/07

    Der italienische Zuschuss zum Kauf oder zur Anmietung digitaler terrestrischer

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-403/10
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 15. Juni 2010, Mediaset/Kommission (T-177/07), mit dem das Gericht eine Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung K(2006) 6634 endg.
  • EuGH, 21.12.2016 - C-20/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen,

    54 In Bezug auf das Merkmal der Selektivität des Vorteils, das zum Begriff der "staatlichen Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV gehört, geht aus ebenso ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Beurteilung dieses Merkmals die Feststellung verlangt, ob eine nationale Maßnahme im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung geeignet ist, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden und somit eine unterschiedliche Behandlung erfahren, die im Wesentlichen als diskriminierend eingestuft werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 28. Juli 2011 , Mediaset/Kommission, C-403/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:533, Rn. 36, vom 15. November 2011 , Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, C-106/09 P und C-107/09 P, EU:C:2011:732, Rn. 75 und 101, vom 14. Januar 2015 , Eventech, C-518/13, EU:C:2015:9, Rn. 53 bis 55, und vom 4. Juni 2015 , Kommission/MOL, C-15/14 P, EU:C:2015:362, Rn. 59).
  • EuGH, 14.01.2015 - C-518/13

    Die Erlaubnis für London-Taxis, nicht aber für Funkmietwagen zur Benutzung der

    107 Abs. 1 AEUV untersagt Beihilfen, die "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen", d. h. selektive Beihilfen (Urteil Mediaset/Kommission, C-403/10 P, EU:C:2011:533, Rn. 36).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt Art. 107 Abs. 1 AEUV insoweit die Feststellung, ob eine nationale Maßnahme im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung geeignet ist, "bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige" gegenüber anderen Unternehmen oder Produktionszweigen zu begünstigen, die sich im Hinblick auf das mit der betreffenden Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (Urteil Mediaset/Kommission, EU:C:2011:533, Rn. 36).

  • EuGH, 21.12.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Um die Selektivität einer Maßnahme zu beurteilen, ist deshalb zu prüfen, ob diese im Rahmen einer bestimmten rechtlichen Regelung bestimmte Unternehmen gegenüber anderen, die sich im Hinblick auf das mit dieser Regelung verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, begünstigt (Urteile vom 6. September 2006 , Portugal/Kommission, C-88/03, EU:C:2006:511, Rn. 56, und vom 28. Juli 2011 , Mediaset/Kommission, C-403/10 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:533, Rn. 36).
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