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   EuGH, 28.07.2011 - C-548/10   

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https://dejure.org/2011,19025
EuGH, 28.07.2011 - C-548/10 (https://dejure.org/2011,19025)
EuGH, Entscheidung vom 28.07.2011 - C-548/10 (https://dejure.org/2011,19025)
EuGH, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - C-548/10 (https://dejure.org/2011,19025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) - Austausch und Aktualisierung der Daten in elektronischer Form - Unvollständige Umsetzung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) - Austausch und Aktualisierung der Daten in elektronischer Form - Unvollständige Umsetzung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) - Austausch und Aktualisierung der Daten in elektronischer Form - Unvollständige Umsetzung

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2007/2/EG - Umweltpolitik - Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) - Austausch und Aktualisierung der Daten in elektronischer Form - Unvollständige Umsetzung“

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Republik Österreich gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 2007/2/EG aufgrund des fehlenden Erlasses der Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 23. November 2010 - Europäische Kommission / Republik Österreich

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Versäumnis, innerhalb der vorgesehenen Frist die erforderlichen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.10.2001 - C-111/00

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-548/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001, Kommission/Österreich, C-111/00, Slg. 2001, I-7555, Randnr. 13, vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland, C-152/05, Slg. 2008, I-39, Randnr. 15, und vom 17. Februar 2011, Kommission/Belgien, C-321/10, Randnr. 11).
  • EuGH, 17.01.2008 - C-152/05

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 18 EG,

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-548/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001, Kommission/Österreich, C-111/00, Slg. 2001, I-7555, Randnr. 13, vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland, C-152/05, Slg. 2008, I-39, Randnr. 15, und vom 17. Februar 2011, Kommission/Belgien, C-321/10, Randnr. 11).
  • EuGH, 17.02.2011 - C-321/10

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 28.07.2011 - C-548/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 11. Oktober 2001, Kommission/Österreich, C-111/00, Slg. 2001, I-7555, Randnr. 13, vom 17. Januar 2008, Kommission/Deutschland, C-152/05, Slg. 2008, I-39, Randnr. 15, und vom 17. Februar 2011, Kommission/Belgien, C-321/10, Randnr. 11).
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