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   EuGH, 28.09.1994 - C-408/92   

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https://dejure.org/1994,1307
EuGH, 28.09.1994 - C-408/92 (https://dejure.org/1994,1307)
EuGH, Entscheidung vom 28.09.1994 - C-408/92 (https://dejure.org/1994,1307)
EuGH, Entscheidung vom 28. September 1994 - C-408/92 (https://dejure.org/1994,1307)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Smith u.a. / Avdel Systems

    EWG-Vertrag, Artikel 119
    Sozialpolitik; Männliche und weibliche Arbeitnehmer; Gleiches Entgelt; Artikel 119 EWG-Vertrag; Anwendbarkeit auf Betriebsrentensysteme; Feststellung im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88; Anhebung des Rentenalters der Frauen auf das der Männer für ...

  • EU-Kommission

    Smith u.a. / Avdel Systems

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der vor dem 17. Mai 1990 liegenden Beschäftigungszeiten in dem genannten Urteil auf die Anwendbarkeit von Artikel 119 auf Rentenleistungen; Diskriminierung im Bereich des Entgelts; Anhebung des Rentenalter der Frauen in bezug auf Beschäftigungszeiten zwischen ...

  • Judicialis

    EWGVtr Art. 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 119; BetrAVG § 1
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Gleiches Entgelt - Artikel 119 EWG-Vertrag - Anwendbarkeit auf Betriebsrentensysteme - Feststellung im Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 - Anhebung des Rentenalters der Frauen auf das der Männer für ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 119
    Betriebliche Altersversorgung: Gleiches Entgelt für Männer und Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleiches Entgelt für Männer und Frauen - Betriebliche Altersversorgung - Je nach Geschlecht unterschiedliches Rentenalter - Angleichung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 123 (Ls.)
  • NZA 1994, 1126
  • BB 1994, 2145
  • DB 1994, 2086
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus EuGH, 28.09.1994 - C-408/92
    Artikel 119 EWG-Vertrag verwehrt es einem Arbeitgeber oder einem Betriebsrentensystem, der oder das die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung eines einheitlichen Rentenalters für Männer und Frauen trifft, um dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, nachzukommen und die Gleichheit wiederherzustellen, das Rentenalter der Frauen in bezug auf Beschäftigungszeiten zwischen dem Tag der Verkündung des Urteils und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der genannten Maßnahmen auf das der Männer anzuheben; dies gilt auch dann, wenn sie sich auf eigene finanzielle Schwierigkeiten oder solche des betreffenden Unternehmens berufen.

    11 Nach dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88 (Barber, Slg. 1990, I-1889; im folgenden: Urteil Barber) fallen Renten, die im Rahmen eines an die Stelle des gesetzlichen Systems getretenen betrieblichen Systems gezahlt werden, in den Anwendungsbereich von Artikel 119 EWG-Vertrag (Randnr. 28), der jede das Entgelt betreffende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ohne Rücksicht darauf verbietet, woraus sich diese Ungleichbehandlung ergibt.

    1) Artikel 119 EWG-Vertrag verwehrt es einem Arbeitgeber, der die erforderlichen Maßnahmen trifft, um dem Urteil vom 17. Mai 1990 in der Rechtssache C-262/88, Barber, nachzukommen, das Rentenalter der Frauen in bezug auf Beschäftigungszeiten zwischen dem 17. Mai 1990 und dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der genannten Maßnahmen auf das der Männer anzuheben.

  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

    Auszug aus EuGH, 28.09.1994 - C-408/92
    15 Insoweit ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof im Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 43/75 (Defrenne, Slg. 1976, 455, Randnr. 15) im Kontext eines Ausgangsverfahrens, in dem es um einen Entschädigungsanspruch aufgrund einer Diskriminierung bei der Entlohnung ging, unter Hinweis auf die Verknüpfung des Artikels 119 mit der Angleichung der Arbeitsbedingungen auf dem Wege des Fortschritts den Einwand zurückgewiesen hat, daß dieser Artikel auf andere Weise als durch eine Anhebung der niedrigeren Löhne und Gehälter befolgt werden könne.
  • EuGH, 07.02.1991 - C-184/89

    Nimz / Freie und Hansestadt Hamburg

    Auszug aus EuGH, 28.09.1994 - C-408/92
    16 Ferner hat der Gerichtshof im Urteil vom 7. Februar 1991 in der Rechtssache C-184/89 (Nimz, Slg. 1991, I-297, Randnrn. 18 bis 20) ausgeführt, daß das nationale Gericht gehalten ist, jede diskriminierende nationale Bestimmung unangewendet zu lassen, ohne daß es ihre vorherige Beseitigung durch Tarifverhandlungen oder irgendein verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste, und daß es auf die Angehörigen der benachteiligten Gruppe die gleiche Regelung anzuwenden hat, wie sie für die übrigen Arbeitnehmer gilt, wobei diese Regelung, solange Artikel 119 EWG-Vertrag im innerstaatlichen Recht nicht ordnungsgemäß durchgeführt ist, das einzige gültige Bezugssystem bleibt.
  • EuGH, 06.10.1993 - C-109/91

    Ten Oever / Stichting Bedrijfspensioenfonds voor het Glazenwassers- en

    Auszug aus EuGH, 28.09.1994 - C-408/92
    12 Zwingende Gründe der Rechtssicherheit haben den Gerichtshof jedoch zu der Entscheidung veranlasst, daß die unmittelbare Wirkung von Artikel 119 EWG-Vertrag zur Stützung der Forderung nach Gleichbehandlung auf dem Gebiet der beruflichen Renten nur für Leistungen geltend gemacht werden kann, die für Beschäftigungszeiten nach dem 17. Mai 1990, dem Tag des Erlasses des Urteils, geschuldet werden; dies gilt nicht für Arbeitnehmer oder deren anspruchsberechtigte Angehörige, die vor diesem Zeitpunkt nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht Klage erhoben oder einen entsprechenden Rechtsbehelf eingelegt haben (Nr. 5 des Tenors des Urteils Barber in der vom Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 6. Oktober 1993 in der Rechtssache C-109/91, Ten Över, Slg. 1993, I-4879 präzisierten Form).
  • BAG, 21.01.2021 - 8 AZR 488/19

    Entgeltgleichheitsklage - Auskunft über das Vergleichsentgelt - Vermutung der

    Wird eine unionsrechtswidrige Diskriminierung festgestellt und sind bislang keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung getroffen worden, können die Gerichte die Wahrung des Grundsatzes der Gleichbehandlung nur dadurch gewährleisten, dass den Angehörigen der benachteiligten Gruppe dieselben Vorteile gewährt werden wie die, die den Angehörigen der privilegierten Gruppe zugutekommen, wobei diese Regelung, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem bleibt (vgl. etwa EuGH 7. Oktober 2019 - C-171/18 - [Safeway] Rn. 17, 40 jeweils mwN; 28. Januar 2015 - C-417/13 - [Starjakob] Rn. 46; 19. Juni 2014 - C-501/12 bis C-506/12 - [Specht ua.] Rn. 95; 22. Juni 2011 - C-399/09 - [Landtová] Rn. 51 mwN; 21. Juni 2007 - C-231/06 bis C-233/06 - [Jonkman ua.] Rn. 39 mwN; 28. September 1994 - C-408/92 - [Avdel Systems] Rn. 15 f.; 7. Februar 1991 - C-184/89 - [Nimz] Rn. 18 ff. mwN; 8. April 1976 - 43/75 - [Defrenne II] Rn. 15; BAG 22. Oktober 2015 - 8 AZR 168/14 - Rn. 62 mwN) .
  • EuGH, 07.10.2019 - C-171/18

    Safeway

    Er hat sich auch zu den Folgen der Feststellung einer solchen Diskriminierung geäußert, insbesondere in den Urteilen vom 28. September 1994, Coloroll Pension Trustees (C-200/91, EU:C:1994:348), vom 28. September 1994, Avdel Systems (C-408/92, EU:C:1994:349), und vom 28. September 1994, van den Akker (C-28/93, EU:C:1994:351).

    Was erstens die Beschäftigungszeiten vor der Verkündung des Urteils Barber (C-262/88, EU:C:1990:209) am 17. Mai 1990 betrifft, sind die Rentensysteme nicht verpflichtet, ein einheitliches NRA anzuwenden, da der Gerichtshof durch den Ausschluss der Anwendbarkeit von Art. 119 EG-Vertrag auf Rentenleistungen, die für diese Zeiträume zu leisten sind, die zeitliche Wirkung dieses Urteils begrenzt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. September 1994, Coloroll Pension Trustees, C-200/91, EU:C:1994:348, Rn. 34, vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/92, EU:C:1994:349, Rn. 19, und vom 28. September 1994, van den Akker, C-28/93, EU:C:1994:351, Rn. 12).

    Diese Vergünstigungen bleiben, solange Art. 119 EG-Vertrag im innerstaatlichen Recht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. September 1994, Coloroll Pension Trustees, C-200/91, EU:C:1994:348, Rn. 31 und 32, vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/92, EU:C:1994:349, Rn. 16 und 17, und vom 28. September 1994, van den Akker, C-28/93, EU:C:1994:351, Rn. 16 und 17).

    Dieser verlangt nämlich nur, dass Frauen und Männer bei gleicher Arbeit das gleiche Entgelt erhalten, ohne aber eine bestimmte Höhe vorzuschreiben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 28. September 1994, Coloroll Pension Trustees, C-200/91, EU:C:1994:348, Rn. 33, vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/92, EU:C:1994:349, Rn. 21, und vom 28. September 1994, van den Akker, C-28/93, EU:C:1994:351, Rn. 19).

    Die unmittelbare Wirkung von Art. 119 EG-Vertrag bedeutet, dass Arbeitgeber diesen nach Feststellung der Diskriminierung unverzüglich und vollständig umzusetzen haben; die zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung getroffenen Maßnahmen dürfen grundsätzlich nicht von Bedingungen abhängig gemacht werden, die einen - auch nur vorübergehenden - Fortbestand der Diskriminierung bedeuten würden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/92, EU:C:1994:349" Rn. 25 und 26).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, das dieser Grundsatz es Rentensystemen verbietet, eine gegen Art. 119 EG-Vertrag verstoßende Diskriminierung dadurch zu beenden, dass den Angehörigen der bevorzugten Gruppe ihre Vergünstigungen für die Vergangenheit entzogen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/92, EU:C:1994:349, Rn. 5, 13, 14, 17 und 18).

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Rechtfertigung der Pflicht, die den Angehörigen der bevorzugten Gruppe zustehenden Vergünstigungen auch den Angehörigen der benachteiligten Gruppe zu gewähren, solange keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung getroffen wurden, darin liegt, dass Art. 119 EG-Vertrag laut der Präambel und laut Art. 117 EG-Vertrag mit der Angleichung der Arbeitsbedingungen im Wege des Fortschritts verknüpft ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. April 1976, Defrenne, 43/75, EU:C:1976:56, Rn. 10, 11 und 15, sowie vom 28. September 1994, Avdel Systems, C-408/92, EU:C:1994:349, Rn. 15 und 17).

  • BVerwG, 07.10.2020 - 2 C 19.19

    Geschlechtsneutrale Anrechnung von Kapitalbeträgen für Dienstzeiten aus

    Art. 157 AEUV verbietet jede das Entgelt betreffende Ungleichbehandlung von Männern und Frauen ohne Rücksicht darauf, woraus sich diese Ungleichbehandlung ergibt (EuGH, Urteile vom 14. Dezember 1993 - C-110/91, Moroni - Slg. 1993, I-06591 Rn. 10 und vom 28. September 1994 - C-408/92, Smith - Slg. 1994, I-04435 Rn. 11).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union müssen den benachteiligten Arbeitnehmern bis zum Inkrafttreten von Maßnahmen zur Beseitigung des Verstoßes gegen Art. 157 AEUV dieselben Vergünstigungen gewährt werden, wie sie den übrigen Arbeitnehmern zugutekommen (EuGH, Urteile vom 28. September 1994 - C-200/91, Coloroll Pension Trustees - Slg. 1994, I-4389 Rn. 30 ff., vom 28. September 1994 - C -408/92, Smith - Slg. 1994, I-4435 Rn. 16 und vom 7. Oktober 2019 - C-171/18, Safeway - NZA 2020, 33 Rn. 33).

    Auf die Angehörigen der benachteiligten Gruppe hat das nationale Gericht die gleiche Regelung anzuwenden, wie sie für die übrigen Arbeitnehmer gilt, wobei diese Regelung, solange Art. 157 AEUV im innerstaatlichen Recht nicht ordnungsgemäß durchgeführt ist, das einzige gültige Bezugssystem bleibt (EuGH, Urteile vom 7. Februar 1991 - C-184/89, Nimz - Slg. 1991, I-297 Rn. 18, vom 28. September 1994 - C-200/91, Coloroll Pension Trustees - Slg. 1994, I-4389 Rn. 31, vom 28. September 1994 - C-408/92, Smith - Slg. 1994, I-4435 Rn. 16 und vom 7. Oktober 2019 - C-171/18, Safeway - NZA 2020, 33 Rn. 17).

    Zwar erlaubt es Art. 157 AEUV, dass für die Zukunft Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichheit ergriffen werden, mit denen die Gleichheit durch Kürzung der Vergünstigungen hergestellt wird (EuGH, Urteile vom 28. September 1994 - C-28/93, van den Akker - Slg. 1994, I-4527 Rn. 19, vom 28. September 1994 - C-200/91, Coloroll Pension Trustees - Slg. 1994, I-4389 Rn. 33, 36, vom 28. September 1994 - C-408/92, Smith - Slg. 1994, I-4435 Rn. 21 und vom 7. Oktober 2019 - C-171/18, Safeway - NZA 2020, 33 Rn. 18).

    Ein zwingender Grund des Allgemeininteresses kann insbesondere bei einer erheblichen Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des Rentensystems gegeben sein (EuGH, Urteil vom 7. Oktober 2019 - C-171/18, Safeway - NZA 2020, 33 Rn. 33 ff., 41, 43 unter Bezugnahme auf Urteil vom 28. September 1994 - C-408/92, Smith - Slg. 1994, I-4435 Rn. 5, 13 f. und 17 f.).

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