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   EuGH, 28.10.1975 - 36/75   

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https://dejure.org/1975,55
EuGH, 28.10.1975 - 36/75 (https://dejure.org/1975,55)
EuGH, Entscheidung vom 28.10.1975 - 36/75 (https://dejure.org/1975,55)
EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1975 - 36/75 (https://dejure.org/1975,55)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    EWG-VERTRAG, ARTIKEL 48
    1 . ARBEITNEHMER - FREIZUEGIGKEIT - BESCHRÄNKUNGEN - INNERSTAATLICHE ÖFFENTLICHE ORDNUNG - TRAGWEITE - INNERSTAATLICHE VORSCHRIFTEN - EINZELENTSCHEIDUNGEN

  • EU-Kommission

    Rutili / Ministre de l'intérieur

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; Richtlinie 64/221/EWG Art. 3; ; Richtlinie 64/220/EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. ARBEITNEHMER - FREIZUEGIGKEIT - BESCHRÄNKUNGEN - INNERSTAATLICHE ÖFFENTLICHE ORDNUNG - TRAGWEITE - INNERSTAATLICHE VORSCHRIFTEN - EINZELENTSCHEIDUNGEN

  • rechtsportal.de

    1. ARBEITNEHMER - FREIZUEGIGKEIT - BESCHRÄNKUNGEN - INNERSTAATLICHE ÖFFENTLICHE ORDNUNG - TRAGWEITE - INNERSTAATLICHE VORSCHRIFTEN - EINZELENTSCHEIDUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschränkung der Freizügigkeit; Gründe der öffentlichen Ordnung; Rechtmäßigkeit von Einzelentscheidungen; Persönliches Verhalten; Beeinträchtigung von gewerkschaftlichen Rechten; Begründung von Entscheidungen

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 1026 (Ls.)
  • NJW 1976, 467
  • DÖV 1976, 129
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 26.02.1975 - 67/74

    Bonsignore / Oberstadtdirektor der Stadt Köln

    Auszug aus EuGH, 28.10.1975 - 36/75
    Jedoch ergebe sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 26. Februar 1975 in der Rechtssache 67/74 (Bonsignore/Oberstadtdirektor der Stadt Köln - Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Köln - Slg. 1975, 297), daß Abweichungen von den Regeln über die Freizügigkeit eng auszulegende Ausnahmevorschriften sind; nur persönliches Verhalten besonders schwerwiegender Art komme deshalb als Rechtfertigung für solche Ausnahmen in Frage.
  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 28.10.1975 - 36/75
    B - Zur zweiten Frage Nach Auffassung der Regierung der Französischen Republik ergibt sich die genaue Bedeutung des Wortes "gerechtfertigt" in der Wendung "vorbehaltlich der aus Gründen der öffendichen Ordnung ... gerechtfertigten Beschränkungen des Artikels 48 EWG-Vertrag aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74 (van Duyn/Home Office - Vorabentscheidungsersuchen der Chancery Division des High Court of Justice - Slg. 1974, 1337).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 2728/13

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der

    Ausnahmevorschriften sind nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eng auszulegen (vgl. EuGH, Urteil vom 28. Oktober 1975, Rutili, 36/75, Slg. 1975, S. 1219, Rn. 26/28; Urteil vom 17. Juni 1981, Kommission/Irland, 113/80, Slg. 1981, S. 1625, Rn. 7; Urteil vom 17. März 2016, Aspiro, C-40/15, EU:C:2016:172, Rn. 20).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Zur gemeinschaftsrechtlichen Bestimmung des Inhalts und der Reichweite von Grundrechten hat der Gerichtshof auch auf die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Zusatzprotokolle zurückgegriffen (vgl. Rutili, Urteil vom 28. Oktober 1975, RS 36/75, Slg. 1975, S. 1219 (1232); Johnston ./. The Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary, a.a.O., Rdnr. 17 ff.).
  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Frage A 12): Die fundamentale Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft verlange, daß es - wenn das persönliche Verhalten eines Angehörigen eines Staates der Gemeinschaft als gefährlich für die nationale öffentliche Ordnung angesehen werden könne - eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten gebe, zu ihrem Schutz bevorzugt alle Mittel außer der Versagung oder dem Entzug der Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis zu benützen, da diese Maßnahme ja nur als letztes Mittel angewendet werden dürfe und wenn wirklich eine Notlage entstehe (vgl. Urteile in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, und in der Rechtssache Bouchereau, a.a.O.).

    Es sei nämlich Sache der nationalen Gerichte, zu prüfen, ob Einzelfallentscheidungen mit den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts im Einklang stünden (vgl. Urteil Rutili).

    Mit anderen Worten erstrecke sich die Prüfung nicht nur darauf, ob die Maßnahme als solche gerechtfertigt sei (Urteil Rutili), sondern es würden auch die beiden beteiligten Interessen, der Schutz der nationalen öffentlichen Ordnung einerseits und die Freizügigkeit andererseits, unter Berücksichtigung der fundamentalen Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit gegenübergestellt, die der Gerichtshof insbesondere in den Rechtssachen Royer (a.a.O.), Watson (118/75, Slg. 1976, 1185) und Sagulo (a.a.O.) erneut bekräftigt habe.

    Dies sei im Urteil Royer ausgeführt worden und Gegenstand der Urteile Rutili, Bouchereau, Pecastaing und Santillo gewesen.

    Auslegung des Begriffes "hinreichend schwere Gefährdung" (Frage A 12)): Generalanwalt Mayras habe in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache Bonsignore die vom Gerichtshof formulierte Forderung nur mit anderen Worten ausgedrückt, daß nämlich einerseits die Ausnahme eng auszulegen und daher "eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefährdung ..., die ein Grundinteresse der Gesellschaft berührt", erforderlich sei (Urteil Bouchereau) und daß andererseits die beabsichtigte Maßnahme zum Schutz des in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig Angesehenen erforderlich sein müsse (Urteil Rutili).

    Begründungspflicht (Frage A 14)): Das Erfordernis der Begründung, das in den Urteilen Rutili und Royer hervorgehoben worden sei, impliziere insbesondere, daß der betreffende Staat eine "genaue und vollständige" Begründung der Entscheidung mitteile, damit der Betroffene in die Lage versetzt werde, sich zweckentsprechend zu verteidigen.

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