Rechtsprechung
EuGH, 28.10.2004 - C-148/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 20 und 57 Absatz 2 - Nichteinlassung des Beklagten - Beklagter mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaats - Genfer Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr - Konventionskonflikt
- Europäischer Gerichtshof
Nürnberger Allgemeine Versicherung
- EU-Kommission
Nürnberger Allgemeine Versicherungs AG gegen Portbridge Transport International BV.
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 20 und 57 Absatz 2 - Nichteinlassung des Beklagten - Beklagter mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaats - Genfer Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr - Konventionskonflikt
- EU-Kommission
Nürnberger Allgemeine Versicherungs AG gegen Portbridge Transport International BV
Brüsseler Übereinkommen vom 27. September 1968 , Zuständigkeit
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen in einem Rechtsstreit um Ersatz des Schadens, der einer Versicherung wegen des Verlustes von Waren entstanden ist, die von einem Transportunternehmen in das Vereinigte Königreich hätten verbracht werden sollen; Auslegung der Art.20 und 57 Abs. 2 Buchst. a des ...
- Judicialis
Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 20 Abs. 1; ; Übereinkom... men vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 57 Abs. 1; ; Übereinkommen vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen Art. 57 Abs. 2 Buchst. a; ; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr Art. 1; ; Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr Art. 31 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 20 und 57 Absatz 2 - Nichteinlassung des Beklagten - Beklagter mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaats - Genfer Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr - Konventionskonflikt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Nürnberger Allgemeine Versicherung
Brüsseler Übereinkommen - Artikel 20 und 57 Absatz 2 - Nichteinlassung des Beklagten - Beklagter mit Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines anderen Vertragsstaats - Genfer Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr - Konventionskonflikt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Auslegung der Artikel 20 und 57 Absatz 2 Buchstabe a des Brüsseler Übereinkommens (EuGVÜ) - Verhältnis zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) - Zuständigkeit im Fall der Nichteinlassung des Beklagten, der seinen Wohnsitz ...
Verfahrensgang
- LG Memmingen - 1H O 2321/01
- LG Memmingen, 27.03.2002 - 1H O 1321/01
- OLG München, 27.03.2003 - 14 U 281/02
- EuGH, 28.10.2004 - C-148/03
- OLG München, 24.03.2005 - 14 U 281/02
Papierfundstellen
- NJW 2005, 44
- EuZW 2005, 28
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 06.12.1994 - C-406/92
Tatry / Maciej Rataj
Auszug aus EuGH, 28.10.2004 - C-148/03
Der Zweck dieser Ausnahme besteht darin, die Beachtung der in besonderen Übereinkommen enthaltenen Zuständigkeitsregeln zu gewährleisten, da diese Regeln unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtsgebiete, auf die sie sich beziehen, aufgestellt wurden (vgl. Urteil vom 6. Dezember 1994 in der Rechtssache C-406/92, Tatry, Slg. 1994, I-5439, Randnr. 24).
- EuGH, 04.05.2010 - C-533/08
TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen - …
71 der Verordnung Nr. 44/2001 soll also für die Einhaltung der Bestimmungen sorgen, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten eines bestimmten Rechtsgebiets erlassen wurden (vgl. in Bezug auf Art. 57 des Brüsseler Übereinkommens Urteile vom 6. Dezember 1994, Tatry, C-406/92, Slg. 1994, I-5439, Randnr. 24, und vom 28. Oktober 2004, Nürnberger Allgemeine Versicherung, C-148/03, Slg. 2004, I-10327, Randnr. 14). - OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 206/04
Internationale Zuständigkeit bei Diebstahl von Transportgut im Ausland - …
Bei der in diesem Fall gemäß Art. 71 Abs. 2 Buchst. a Satz 2 i.V.m. Art. 26 EuGVVO vorzunehmenden Amtsprüfung der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts sind die Zuständigkeiten nach den in Art. 71 Abs. 1 EuGVVO benannten Übereinkommen (hier: Art. 31 Abs. 1 CMR) ebenso zu berücksichtigen wie die in der EuGVVO selbst enthaltenen Anknüpfungen (zu den gleichlautenden Bestimmungen des EuGVÜ grundlegend BGH 27.02.2003, TranspR 2003, 302, 303; jetzt auch EuGH, Urteil vom 28.10.2004, RS C-148/03).Vor dem Hintergrund seines Urteils vom 28.10.2004 - RS C 148/03 - begegnet es keinem vernünftigen Zweifel, dass eine nach Art. 31 Abs. 1 CMR grundsätzlich gegebene und nicht durch die spezielle Regelung anderweitiger Rechtshängigkeit in Art. 31 Abs. 2 CMR wieder ausgeschlossene Zuständigkeit von der allgemeinen Regelung anderweitiger Rechtshängigkeit in Art. 27 EuGVVO nicht berührt wird (Art. 71 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. a Satz 1 EuGVVO).
- OLG München, 24.03.2005 - 14 U 281/02
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts bei Geltendmachung eines …
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